Betroffene sollen sich über ihre Rechte informieren Fristablauf beim Fonds Sexueller Missbrauch
20.08.2016 · Schwerin.Wer als Kind oder Jugendlicher zwischen 1949 bis 2013 in der Bundesrepublik oder der DDR Opfer von sexuellem Missbrauch in einer Institution wurde, kann nur noch bis Ende August Hilfen beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragen. Betroffene sollten sich beim Fonds in Berlin melden und sich über ihre Rechte informieren, empfahl die Landesbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns für die Stasi-Unterlagen, Anne Drescher, am Freitag (19. August). Die knappe verbliebene Zeit für den Antrag sei für viele Betroffene eine hohe Hürde, sagte Drescher.
Zugleich wies sie darauf hin, dass ehemaligen DDR-Heimkindern keine Hilfen aus diesem Fonds zustehen, weil es für sie einen eigenen Fonds gibt, für den bis Ende September 2014 Anträge gestellt werden konnten. Wer jedoch im familiären Bereich missbraucht wurde, könne auch weiterhin Hilfen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch beantragen.
Die Ungleichbehandlung durch die Befristung im institutionellen Bereich müsse dringend überdacht werden, forderte Drescher. "Wir erleben beispielsweise in Beratungsgesprächen ehemalige Sportler, die sich wegen des kürzlich in Kraft getretenen zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes aufgrund ihrer Gesundheitsschäden auf sehr schmerzliche Weise mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen und nun auch sexuellen Missbrauch durch Trainer in Sportclubs und Trainingsstätten thematisieren."
Seit Mai 2013 sollen die Hilfen des Fonds Sexueller Missbrauch heute noch bestehende Folgen eines sexuellen Missbrauchs in staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen ausgleichen und mildern. Sachleistungen bis zu 10.000 Euro sind aber nur dann möglich, wenn sich das Bundesland, der Träger oder die Dachorganisation der Einrichtung, in welcher der Missbrauch stattfand, an diesem ergänzenden Hilfesystem beteiligt. Darunter sind bis jetzt der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Evangelische Kirche in Deutschland, Deutsche Bischofskonferenz, Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Olympische Sportbund, Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt.
Quelle: epd