Schutz für drei Schreiadler-Paare Nabu MV will Windanlagen gerichtlich verhindern
07.04.2016 · Neubrandenburg/Schwerin.Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) will den bevorstehenden Baubeginn von vier weiteren Windrädern im Windfeld "Beseritz" bei Neubrandenburg (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) gerichtlich verhindern, um insbesondere drei Schreiadler-Paare zu schützen. Wie der Umweltverband am Mittwoch in Schwerin mitteilte, hat er beim Verwaltungsgericht Greifswald einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die geplanten Windräder gestellt. Die Genehmigung der Anlagen sei rechtswidrig, weil sie das Tötungsrisiko für die sehr seltenen Schreiadler stark erhöhten.
Diese streng geschützten Greifvögel brüten nach Nabu-Angaben in einer Entfernung von weniger als drei Kilometern zu den neu geplanten Windrädern. Die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten empfehle dagegen für Horste des Schreiadlers einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Windkraftanlagen. Selbst die vom Nabu als unzureichend kritisierte, behördeninterne Beurteilungshilfe des Schweriner Umweltministeriums sehe einen Mindestabstand von drei Kilometern sowie eine eingehende Risikoprüfung bei Horsten bis sechs Kilometer Abstand vor.
Bereits im Dezember 2015 hatte der Nabu nach eigenen Angaben Widerspruch dagegen eingelegt, dass das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Erweiterung des bestehenden Windparks "Beseritz" genehmigte. Da das Amt jedoch die bestehende Genehmigung für sofort vollziehbar erklärt habe, "bestand die Gefahr, dass die Anlagen während des laufenden Verfahrens bereits errichtet werden, obwohl die Genehmigung rechtswidrig ist und nicht hätte erteilt werden dürfen", erklärte Nabu-Landesvorsitzender Stefan Schwill.
Obwohl den Behörden bekannt gewesen sei, dass die streng geschützten Schreiadler in diesem Gebiet vorkommen, sei weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine damit einhergehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, hieß es. Auch die vorhandenen Altanlagen im Windfeld "Beseritz" rechtfertigten nicht den Bau von weiteren Windrädern, wenn diese geltendem Artenschutzrecht widersprächen. Zudem müsse das Kollisionsrisiko von Fledermäusen mit Windrädern in diesem Windfeld eingeschätzt werden.
Im Fall Jördenstorf (Landkreis Rostock), in dem der Nabu ebenfalls wegen eines Schreiadlervorkommens gegen die bereits erteilte Genehmigung eines Windparks klagt, habe das Gericht kürzlich ein Baustopp bis zur endgültigen Entscheidung verhängt, hieß es. "Eine ähnliche Entscheidung erwarten wir im Fall Beseritz", sagte Stefan Schwill.
Quelle: epd