Bäderregelung IHKs fordern Rücknahme der ver.di-Klage

06.04.2016 · Schwerin.

Die drei Industrie- und Handelskammern (IHK) in MV haben die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgefordert, ihr beantragtes Eilverfahren gegen die Bäderregelung für Kur- und Erholungsorte im Nordosten zurückzunehmen. Falls das Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald erfolgreich sein sollte, wäre die Bäderregelung außer Kraft gesetzt und alle Läden müssten an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, weil es keine Ersatzregelung gebe, kritisierte der Präsident der IHK zu Rostock, Claus Ruhe Madsen, am Dienstag in Schwerin. Hingegen hätte eine "normale Klage" keine solche Wirkung. Viele Händler seien wegen des Eilverfahrens verunsichert.

Peter Volkmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Rostock, sagte, die Bäderregelung sei ein angemessener Kompromiss. Er kritisierte, dass sich ver.di nicht an der Kompromissfindung im Beirat eingebracht habe. Außerdem sei immer noch nicht bekannt, welche konkreten Vorstellungen von einer Bäderregelung die Gewerkschaft habe.

Nach Worten von Claus Ruhe Madsen ist die Bäderregelung in MV nicht so liberal wie die in Schleswig-Holstein, Dänemark oder Polen. Handel in Kurorten sei aber belebend für den Tourismus. Außerdem kauften viele Menschen verstärkt im Internet ein, wo die Belieferung vermutlich schon bald auch am Sonntag erfolgen werde.

Ver.di hat im Februar Klage beim OVG Greifswald eingereicht. Die neue Regelung für den Sonntagseinkauf in Kur- und Badeorten entspreche "wieder nicht gesetzlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz", hatte ver.di Nord erklärt. Ein rein wirtschaftliches Interesse könne Sonntagsöffnungen nicht rechtfertigen. Ziel des Eilverfahrens sei, die Verordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug setzen zu lassen. Ver.di habe sich an Gesprächen dazu beteiligt, die Gewerkschaftskritik sei jedoch nicht gehört worden.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Sonntagseinkauf ab diesem Jahr zeitlich ausgeweitet, räumlich aber eingeschränkt. Nach der neuen Bäderregelung dürfen die Geschäfte nur noch in 77 statt bisher 96 Kur- und Erholungsorten öffnen. Allerdings dürfen sie von 12 und 18 Uhr öffnen, eine Stunde früher als bisher. Neu ist auch eine Öffnung am ersten Sonntag im Januar, wenn dies nicht der Neujahrstag ist. Unabhängig davon dürfen aber alle Städte und Gemeinden wie bisher ihre Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Die beiden großen Kirchen hatten bereits mitgeteilt, dass sie gegen die neue Regelung nicht klagen wollen.

Quelle: epd