Pommersche Kirchenkreissynode tagte in Züssow Handreichung für Flüchtlingshilfe: "Der Glaube fordert Nächstenliebe für jeden Menschen"

Die Synodalen während einer Abstimmung im Tagungsraum des Wichernhauses in Züssow.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

17.10.2015 · Züssow. Die Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises hat am heutigen Samstag in Züssow eine Handreichung zur Arbeit mit Flüchtlingen auf den Weg gebracht. Die 60 anwesenden Synodalen verabschiedeten zugleich den Haushalt für das kommende Jahr in Höhe von rund 16,8 Millionen Euro und stimmmten mehreren Investitionsvorhaben zu.

Erster Punkt auf der Tagesordnung war die Diskussion über den Entwurf einer Handreichung zur Arbeit mit Flüchtlingen im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis (PEK). Die Handreichung gibt Hinweise zur praktischen Flüchtlingsarbeit der Gemeinden vor Ort und formuliert die biblische Grundlage für Flüchtlingshilfe. Sie enthält fakten- und zahlenbasierte Argumentationshilfen, mit denen Vorurteile bezüglich der Flüchtlingsthematik abgebaut werden können. Zudem sind Ansprechpartner und Beratungsstellen mit ihren Kontaktdaten sowie Erfahrungswerte aus verschiedenen Gemeinden des Kirchenkreises praxisnah in der Handreichung zusammengefasst.

Kirchengemeinden leisten tagtäglich Hilfe

Dr. Johannes Winter und Dr. Irmfried Garbe aus dem vorbereitenden Ausschuss stellten den Synodalen die Handreichung vor. Mehr als 100 Millionen Flüchtlingen seien derzeit weltweit unterwegs, so Johannes Winter. Auch in Pommern kämen täglich Flüchtlinge an. Christen hätten ein besonderes Verhältnis zu Flüchtlingen, wie ein Blick in die Bibel zeige. Auch in der deutschen Geschichte begründe sich ein besonderes Verhältnis zu Flüchtlingen. „Das Wichtigste ist aber der Glaube, der Nächstenliebe und Hilfe für jeden Menschen fordert“, sagte Johannes Winter. Diese Hilfe wollen viele Kirchengemeinden leisten. Bereits jetzt geben sie tagtäglich vielfältige Unterstützung. Dafür soll die Handreichung Anregungen und Hilfe geben.

Argumente gegen Vorurteile

Irmfried Garbe erläuterte die Struktur der Handreichung, die in sieben Kapitel eingeteilt ist und im letzten Abschnitt wichtige Adressen von Ansprechpartnern auflistet. Die Handreichung beginne mit einer biblischen Grundlegung und enthalte außerdem eine kurze Situationsbeschreibung, so Irmfried Garbe. „Wir haben versucht, Argumente zu sammeln, um auf eine Anzahl gängiger Vorurteile besser reagieren zu können. Die Handreichung empfiehlt den Gemeinden außerdem die Bildung eines Unterstützerkreises. Ein Kapitel fasst Erkenntnisse und Ideen aus den Kirchengemeinden zusammen, die bereits Erfahrungen mit Flüchtlingsarbeit gesammelt haben“, so Irmfried Garbe.

Arbeit mit Flüchtlingen kann Gemeindeleben stärken

Auf mögliche Gewinne, aber auch auf etwaige Enttäuschungen weist das Papier hin. Zu den möglichen positiven Effekten zählen unter anderem die Stärkung des Gemeindelebens, die Einbindung von Menschen, die bisher wenig im Gemeindeleben aktiv waren, sowie im Bereich der Jugendarbeit das Erlernen des aktiven „Eintretens für den Nächsten“. Es könne in der Flüchtlingsarbeit aber auch zu Überforderungen oder zu mangelnder Resonanz bei den Angeboten der Gemeinden kommen, so die Handreichung, die diesbezüglich entsprechende Lösungsansätze anbietet. Ein Vermerk mit der Angabe der Kontodaten für den Spendenfonds für Flüchtlingsarbeit des PEK komplettiert die Handreichung:

Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Evangelische Bank eG
IBAN: DE72520604100306444504
BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit

Handreichung soll Kirchengemeinden schnellstmöglich erreichen

Bei den Synodalen stieß der Entwurf der Handreichung auf ein positives Echo. Der Text sei gut gelungen und praktikabel, hieß es während der Aussprache, während der die Synodalen wertvolle Hinweise gaben, um einige Details der Handreichung zu präzisieren. In der abschließenden Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt stimmten die Synodalen einstimmig dafür, die Handreichung vom vorbereitenden Ausschuss im Sinne der gegebenen Hinweise nachbearbeiten zu lassen und sie anschließend den Kirchengemeinden schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

Haushalt 2016 und Entlastung Jahresrechnung 2013

Auf der Tagesordnung der Synode standen außerdem unter anderem die Jahresrechnung 2013 und der Haushalt 2016. Die Synode erteilte dem Kirchenkreisrat sowie dem Kirchenkreisamt die Entlastung für die Jahresrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013. Außerdem beschlossen die Synodalen den Stellen- und den Pfarrstellenplan 2016 und den Haushalt für das Jahr 2016 in Höhe von rund 16,8 Millionen Euro.

Entscheidungen zu mehreren Sanierungen

Im Rahmen der Haushaltsdebatte wurden den Synodalen mehrere Investitionsvorhaben erläutert. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um die Modernisierung des traditionsreichen Gästehauses in Kloster auf Hiddensee, die Sanierung des Lutherhofs in Greifswald sowie die Sanierung des Gebäudes in der Baustraße 5 in Pasewalk, in dem sich der Sitz der Propstei befindet. Das Investitionsvorhaben Gästehaus Kloster brachte Propst Gerd Panknin, Vorsitzender des Kirchenkreisrates des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, ein. Auf der Frühjahrstagung hatte die Kreissynode für die Prüfung eines möglichen Umbaus des Gästehauses Kloster gestimmt. Diese Prüfung ergab, dass das Haus hervorragend ausgelastet ist und von den Kirchengemeinden gut angenommen und genutzt wird. Da die Ausstattung aber veraltet sei, müsse das Haus auf den heutigen Standard gebracht und gleichzeitig zukunftsfähig gemacht werden, so Gerd Panknin. Aufgrund der regen Nutzung sei dieser Umbau lohnenswert. Die dafür veranschlagten Kosten liegen laut Schätzung bei rund 900.000 Euro. Aufgrund der guten Auslastung, die bei 250 Tagen liegt, sei die Finanzierung gesichert.

Sanierung des Lutherhofs in Greifswald

Das Vorhaben der Lutherhof-Sanierung stellte Landeskirchenmusikdirektor Frank Dittmer vor. Der geschichtsträchtige Ort sei von großer Bedeutung für die Pommersche Evangelische Kirche und ein Teil pommerscher Identität, so Frank Dittmer. Der Lutherhof spielte eine wichtige Rolle in der Zeit des Kirchenkampfes zwischen Bekennender Kirche und Deutschen Christen im Nationalsozialismus sowie als Geburtsstätte der Pommerschen Evangelischen Kirche in der Nachkriegszeit. Der Lutherhof wird heute vor allem für kirchenmusikalische Zwecke genutzt und ist wichtiger Standort für die Greifswalder Bachwoche. Weitere Beispiele sind unter anderem der Domchor, der Dom-Kinderchor, das Institut für Kirchenmusik, der Uni-Chor oder das Uni-Orchester. Zudem ist der Lutherhof für die Arbeit der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) von Bedeutung. Für die Sanierung werden 375.000 Euro veranschlagt. Vorgesehen sei eine Sanierung in den Bereichen Dach, Fassade, Fenster und Fußboden sowie der Einbau einer Teeküche, so Frank Dittmer.

Pasewalker Propsteigebäude hat Symbolwert

Pröpstin Helga Ruch stellte die geplante Sanierung des Sitzes der Propstei Pasewalk in der Baustraße 5 in Pasewalk vor. In dem einstigen Jagdschloss der pommerschen Herzöge befinden sich die Propstwohnung und eine Außenstelle des Kirchenkreisamts. Zudem ist das Haus eine Begegnungsstätte christlichen Lebens. „Das Haus hat einen hohen symbolischen Wert für die Christen in der Region Pasewalk“, sagte Helga Ruch. Gerade in diesem äußersten Bereich des Kirchenkreises kann mit dem Erhalt dieses traditionsreichen Gebäudes ein wichtiges Zeichen für die Präsenz der Kirche gesetzt werden, so die Pröpstin. Die Kostenschätzung für dieses Sanierungsvorhaben geht von 831.000 Euro aus.

Synode stimmt für Investitionen

Im Anschluss an die Aussprache fanden alle drei Investitionsvorhaben die Zustimmung der Synodalen. Dieses Abstimmungsergebnis nahm Propst Gerd Panknin mit großer Freude zur Kenntnis. „Die Synode hat sich bei der Entscheidung von der enorm wichtigen Arbeit leiten lassen, die in diesen drei Häusern jeweils geleistet wird“, so Gerd Panknin.

Quelle: PEK (sk)