Umwelt Nabu klagt gegen geplanten Windpark bei Jördenstorf
27.03.2015 · Schwerin/Berlin.Schreiadler-Schutz statt Windpark: Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) klagt gegen den bereits genehmigten Bau von 16 Windrädern bei Jördenstorf (Landkreis Rostock). Die Klage wurde bereits am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Gleichzeitig wurde einstweiliger Rechtsschutz beantragt, um den bevorstehenden Baubeginn zu verhindern. Hauptgrund für die Klage sei, dass in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen Schreiadler leben, "die in Deutschland sehr selten und außerdem stark gefährdet sind".
In Deutschland brüten den Angaben zufolge nur noch 100 Paare dieser Adlerart, 15 davon in einem Radius von etwa 15 Kilometern um den geplanten Standort bei Jördenstorf. Das ausgewiesene Eignungsgebiet befinde sich zwischen den Horsten von vier dieser Paare, nur fünf Kilometer vom nächsten Nest entfernt.
Klimaschutz dürfe nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen vorangetrieben werden, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien müsse das geltende Umweltrecht strikt eingehalten werden.
Der Fall Jördenstorf stehe exemplarisch "für eine wider besseren Wissens schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführtes Genehmigungsverfahren", kritisierte Stefan Schwill, Nabu-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern. Dies habe zur Erteilung einer Genehmigung geführt, die aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht hätte erteilt werden dürfen. Den zuständigen Behörden sei das Vorkommen der stark bedrohten Schreiadler bereits bei der Ausweisung eines Windeignungsgebietes bei Jördenstorf bekannt gewesen. Um Schreiadler nicht zu gefährden, empfehlen Fachleute einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Adlerhorst.
Der Nabu habe frühzeitig auf die Probleme bei Jördenstorf hingewiesen, hieß es. Da die Genehmigungsbehörde aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung für unnötig erklärt und nicht durchgeführt habe, sei die nun eingereichte Klage die einzige Möglichkeit für den Nabu, die Einhaltung des bestehenden Naturschutzrechts einzufordern. Nach einem Fachgutachten des Nabu wäre durch den Windpark zu erwarten, dass sich die natürliche Sterblichkeit der umliegenden Schreiadler verdoppele. Dies würde unweigerlich zu einem Verschwinden der Adler führen.
Die in Kürze bevorstehende Ausweisung weiterer "höchst kritischer Windeignungsgebiete" in den benachbarten Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald lasse befürchten, "dass die Behörden ihre fragwürdige Praxis fortführen und damit die Planungssicherheit der Investoren und die Zukunft des Wappenvogels Mecklenburg-Vorpommerns und anderer seltener Arten gefährden", sagte Schwill.
Quelle: epd