Bäderregelung 19 Orte in MV künftig ohne Sonntagseinkauf
30.12.2015 · Schwerin.In Mecklenburg-Vorpommern wird 2016 der Sonntagseinkauf zeitlich ausgeweitet, räumlich aber eingeschränkt. Wie das Schweriner Wirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte, dürfen die Geschäfte nach der neuen Bäderregelung nur noch in 77 statt bisher 96 Kur- und Erholungsorten öffnen. Unter anderem wird es in Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg keine Sonderregelungen mehr geben. Für die Welterbestädte Wismar und Stralsund wird der Sonntagseinkauf von 20 auf 16 Sonntage im Jahr beschränkt. Allerdings dürfen die Geschäfte von 12 und 18 Uhr öffnen, eine Stunde früher als bisher. Neu ist auch eine Öffnung am ersten Sonntag im Januar, wenn dies nicht der Neujahrstag ist. Die beiden großen Kirchen wollen gegen die neue Regelung nicht klagen.
Die neue Verordnung tritt am Jahresbeginn 2016 in Kraft und endet zum Jahresende 2020. Sie sei ein Kompromiss und das gemeinsame Ergebnis vieler Gespräche mit dem Bäderrat, Kirchen und Gewerkschaften, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU). Die Bäderregelung gilt jeweils vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November, falls dies nicht Allerheiligen ist. Die bisherige Regelung lief nur bis Ende Oktober. Nach wie vor dürfen aber alle Städte und Gemeinden wie bisher ihre Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen.
Die evangelische und die katholische Kirche kündigten an, nicht gegen die neue Bäderregelung klagen zu wollen. Zudem betonten sie die Bedeutung des im Grundgesetz garantierten Schutzes von Sonn- und Feiertagen für den Menschen und die Gesellschaft. Der Sonntag als freier Tag gebe "Raum und Rhythmus für gemeinsame Zeiten der Ruhe, der Erholung, für Gemeinschaft und Besinnung sowie gemeinsame Aktivitäten im sozialen Zusammenleben", erklärte Nordkirchen-Sprecher Frank Zabel. Aber natürlich müsse es in einem Tourismusland wie MV Ausnahmen geben. Wichtig sei, dass das Verhältnis zwischen Regel und Ausnahmen angemessen sei.
Die Leiterin des Katholischen Büros in Schwerin, Claudia Schophuis, sagte, für den Schutz des Sonntags spreche neben der religiösen Bedeutung auch die Menschenwürde. Der Sonntagsschutz stelle die Menschen und das Leben in den Mittelpunkt, "das mehr ist als Arbeiten, Kaufen und Besitzen". Die neue Bäderregelung sei "zwar verfassungsrechtlich nicht unbedenklich", dennoch würden die Erzbistümer Hamburg und Berlin von einer richterlichen Überprüfung Abstand nehmen. "Das Thema Sonntagsschutz ist und bleibt uns aber weiter ein wichtiges Anliegen."
Nach der neuen Bäderreglung müssen Baumärkte, Möbel- und Autohäuser sonntags auch weiter geschlossen bleiben. In den Kur- und Erholungsorten würden zudem die Sortimente auf den regional typisch touristischen Bedarf eingeschränkt, informierte das Wirtschaftsministerium. So dürften Hausgeräte, Kühlschränke, Hifi-Technik und TV-Geräte sonntags nicht verkauft werden. Das gelte auch für Autoersatzteile, Baumaschinen, Reisen, lebende Tiere, Lotterielose, Fluggeräte, Antiquitäten und Schusswaffen. Weiterhin dürften in den Kurorten auch keine Pelzwaren und Uhren am Sonntag verkauft werden, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen.
Im Nordosten galt von August 2010 an eine Bäderregelung, nach der die Geschäfte in 96 Orten und Ortsteilen zwischen März und Ende Oktober an bis zu 31 Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden dürfen. Dagegen hatte die katholische Kirche beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald geklagt, diese Klage aber erst mal ruhen lassen. Die Kirche sah unter anderem das geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis für Sonntagsöffnungen verletzt.
Quelle: epd