Gesetzeslage eindeutig Kirchenturmuhr von Krakow am See muss nachts schweigen
15.08.2015 · Krakow am See.Die viertelstündlich schlagende Kirchturmuhr von Krakow am See (Landkreis Rostock) muss künftig nachts schweigen. Wie die "Schweriner Volkszeitung" berichtet, zog die Kommune ihre Klage gegen den Landkreis zurück, weil die Gesetzeslage eindeutig sei. Zuvor habe das Verwaltungsgericht Schwerin darauf hingewiesen, dass durch das nächtliche Läuten der Kirchturm-Glocke das Immissionsschutzgesetz verletzt werde. Künftig darf die Uhr, die der Kommune gehört, nur zwischen 6 und 22 Uhr schlagen.
Eine frühere Inhaberin des gegenüberliegenden Hotels hatte sich den Angaben zufolge über das nächtliche Bimmeln beschwert. Weil die Stadt dieser Beschwerde nicht nachgehen wollte, wandte sich die Frau an den Landkreis. Der hatte nach Messungen des Geräuschpegels festgestellt, dass die Glocke nachts zu laut ist und deshalb eine Schalldämmung oder eine nächtliche Abschaltung gefordert. Weil die Kommune die Glocke aber auch nachts weiter läuten lassen wollte, war sie vor Gericht gezogen.
Quelle: epd