Diskussion um Gottesbezug in Landesverfassung von Schleswig-Holstein Bischof Magaard: „Eine Volksinitiative kommt vom Volk – nicht von der Kirche“

Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein in der Nordkirche

© Nordkirche

15.10.2014 · Kiel.

In Schleswig-Holstein geht die Diskussion um eine Volksinitiative für einen Gottesbezug in der Landesverfassung weiter. Der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard hat am Dienstag seine Position bekräftigt, nach der die Nordkirche nicht zu den Initiatoren gehören soll. Er glaube nicht, dass eine Volksinitiative, die von der Kirche ausgehe, das richtige Mittel sei, sagte der Bischof.  Dagegen hat sich die katholische Kirche optimistisch gezeigt, die von ihr angeregte Initiative erfolgreich über die Bühne bringen zu können.  

Magaard sprach sich für eine intensive Debatte als Voraussetzung für ein breites gesellschaftliches Bündnis aus, das über alle Partei- und Kirchengrenzen hinweg einen Volksentscheid auf den Weg bringt. "Eine Volksinitiative kommt vom Volk - nicht von der Kirche", betonte er. Wenn sich aus einem solchen Bündnis eine Initiative entwickle, werde sie auch die Unterstützung durch die Nordkirche erhalten. "Eine Volksinitiative als kurzfristige Reaktion auf eine deutliche Landtagsentscheidung wird dem Thema unseres Erachtens nicht gerecht," erklärte Magaard.

Die Leiterin des katholischen Büros Kiel, Beate Bäumer, geht von einer ausreichenden Zustimmung für die von der katholischen Kirche angeregte Volksinitiative aus. Womöglich könnten weitere Schritte dann gar nicht mehr notwendig sein, weil die Abgeordneten des Landtages den Gottesbezug doch noch beschließen würden, sagte sie. In Niedersachsen sei die Gotteserwähnung so in die Verfassung gekommen.

Der Landesvorsitzende der Piratenpartei, Christian Thiessen, unterstützt die Idee einer Volksabstimmung. Thiessen: "Auch wenn Religion für uns Piraten Privatsache ist und in einer Verfassung nichts zu suchen hat, sollten die Bürger über diese Frage selbst entscheiden dürfen."

Eine Volksinitiative benötigt in Schleswig-Holstein 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Lehnt der Landtag die Initiative ab, reichen nach der neuen Verfassung 80.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Das Erzbistum müsste beim Volksentscheid als dritten und letzten Schritt mindestens 1,1 Millionen Stimmen für ihr Anliegen bekommen, weil bei Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Die evangelische Kirche hat im Bischofsbezirk Schleswig und Holstein über eine Million Mitglieder. Im nördlichsten Bundesland gibt es rund 172.067 römisch-katholische Christen, die sechs Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte in der vergangenen Woche eine neue Landesverfassung ohne Gottesbezug in der Präambel beschlossen. Vorlagen mit der Gotteserwähnung bekamen keine Mehrheit.

Quelle: epd