Landesbischof Ulrich beim Reformationsempfang in Schwerin „Güstrower Vertrag“ sichert Dienst der Kirche an den Menschen

Landesbischof Ulrich bei seiner Festrede beim Reformationsempfang in der Schweriner Schelfkirche

Fotos: C. Meyer

01.11.2014 · Schwerin. Der Landesbischof der Nordkirche, Gerhard Ulrich, hat den vor 20 Jahren zwischen dem Land und den damaligen beiden evangelischen Kirchen in MV unterzeichneten "Güstrower Vertrag" als tragfähige Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit gewürdigt.

„Der Vertrag ist ein ,weltlich Ding‘ im besten Sinne, das uns Kirchen hilft unseren Auftrag möglichst umfassend erfüllen zu können“, sagte Ulrich beim Reformationsempfang der Nordkirche in der Schweriner St. Nikolai-Schelfkirche. Der Einladung zur jährlichen Begegnung im Sprengel Mecklenburg und Pommern waren mehr als 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und den Kirchen  gefolgt.

Die beiden Bischöfe im Sprengel, Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), stellten die Andacht zu Beginn unter das neue Jahresthema „Reformation – Bild und Bibel“ der Lutherdekade, die zum Reformationsjubiläum 2017 hinführt. „Bilder sind wirkmächtig“, so Bischof von Maltzahn in seiner Ansprache. Er verwies darauf, dass dies auch in aktuellen Konflikten wie in der Ostukraine oder um den Islamischen Staat zu erleben sei. „Sie können uns die Augen öffnen – oder gerade verschließen“, so der Theologe, der daher für einen „reflektierten Umgang mit Bildern“ plädierte.

Landesbischof würdigt Staat-Kirche-Vertrag

In einer Festrede zum Staat-Kirche-Vertrag im nordöstlichen Bundesland, der 1994 in Güstrow unterzeichnet worden war, würdigte Landesbischof Gerhard Ulrich diesen als „Erbe und Verpflichtung und für beide Seiten als einen Ruf nach vorwärts“. „Wir müssen die politischen Aufgaben anpacken, die sich stellen und sie gemeinsam im Geiste des Vertrags lösen“, so Ulrich. Er unterstrich, dass sich Christen in ihrem Tun von Dietrich Bonhoeffers Satz, die „Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist“ leiten lassen. Der Landesbischof skizzierte aus persönlichem Erleben einige Kooperationsfelder, wie die Gefängnisseelsorge, die Schulen in freier Trägerschaft oder die Tage ethischer Orientierung und nannte als Beispiele den jüngst gestarteten Wettbewerb zum Wendeherbst `89 „Wer bin ich…? …wenn sich alles ändert?“ für Schulklassen und den Schutz und Erhalt der kirchlichen Denkmale.

Im Blick auf den nahen 9. November erinnerte Bischof Ulrich an die friedliche Revolution und die Rolle der Kirchen: „Ohne die offenen Kirchen und das Engagement der Christinnen und Christen in der ehemaligen DDR wäre das alles nicht möglich gewesen.“ Später habe die staatliche Wiedervereinigung Deutschlands auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen neu zu ordnen und die kirchlichen Rechte im Gebiet der ehemaligen DDR wieder in Geltung zu bringen, so der Landesbischof rückblickend. Ein Beispiel sei der „Güstrower Vertrag“. Diesem liege einerseits die Überzeugung zu Grunde, dass Staat und Kirche voneinander getrennt seien. „Gleichzeitig spricht der Vertragstext von Kooperation, weil der christliche Glaube, das kirchliche Leben und der diakonische Dienst auch im religiös neutralen Staat für das Gemeinwohl und den Gemeinsinn der Bürger von hoher Bedeutung sind“, so Gerhard Ulrich.

Im Rückblick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte dankte der Landesbischof der Nordkirche für das Miteinander vieler handelnder Personen aus Staat und Kirche in Mecklenburg-Vorpommern. Der Güstrower Vertrag sei Ausdruck „der guten und freundschaftlichen Zusammenarbeit seit 1994“ und ein Fundament für die zukünftigen Kooperationen und helfe ebenso dabei, Lösungen bei  Meinungsverschiedenheiten zu finden.

Justizministerin Kuder: Nordkirche verlässlicher Partner

Die Grüße der Landesregierung überbrachte Justizministerin Uta-Maria Kuder beim anschließenden Empfang im Neustädtischen Palais. Die Politikerin dankte der Nordkirche und ihren Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern für das vertrauensvolle Verhältnis und deren vielfältiges Engagement. Landesregierung und Kirche hätten den "Güstrower Vertrag" in den vergangenen 20 Jahren "weit über die gegenseitigen Verpflichtungen hinaus mit Leben erfüllt". Die Nordkirche und die Landesregierung seien verlässliche Partner. Dies werde sowohl in der Denkmalpflege als auch im gesamten gesellschaftlichen Leben sichtbar. Nahezu unbezahlbar sei das Wirken der Seelsorger in Gefängnissen sowie bei Polizei und bei Notfällen. Das Land unterstütze zum Beispiel den Erhalt von Kirchen mit etwa 3,5 Millionen Euro jährlichen Patronatsleistungen.

Zudem sprachen die aus Schwerin stammende Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, Weihbischof Norbert Werbs für die Katholische Kirche und Schwerins Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow zu den Gästen. Der Reformationsempfang der Nordkirche findet alljährlich am 31. Oktober abwechselnd im mecklenburgischen und pommerschen Bereich des Sprengels statt.

Quelle: cme/epd/kmv