Gemeinsame Erklärung Kirchen und DGB fordern Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Vertreter der Nordkirche, des Erzbistums Hamburg und des DGB Nord bei ihrem Treffen in Lübeck

© Nordkirche

06.05.2014 · Lübeck.

Kirchen und Gewerkschaften haben eine Erhöhung des geplanten gesetzlichen Mindest-Stundenlohns gefordert. Die erstmalige Erhöhung müsse zum 1. Januar 2017 erfolgen, der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde könne nur ein Anfang sein, heißt es in einer am Montag (5. Mai) in Lübeck veröffentlichten Erklärung. Sie wurde bei einem Spitzentreffen von Vertretern der evangelischen Nordkirche, des katholischen Erzbistums Hamburg und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bezirk Nord verabschiedet.

Nach dem DGB lehnen jetzt auch die beiden Kirchen die Pläne der CDU-SPD-Bundesregierung ab, Langzeitarbeitslose sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen, wenn sie wieder ein Stelle finden. "Denn das wäre ein falscher Ansatz, der weiterhin den Geist neoliberaler Arbeitsmarktpolitik atmet", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. An dem Spitzentreffen nahmen unter anderem Nordkirchen-Landesbischof Gerhard Ulrich, der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke und DGB-Nord-Chef Uwe Polkaehn teil.
 
Nach Ansicht von Kirchen und Gewerkschaften ist der deutsche Arbeitsmarkt seit den Reformen der Agenda 2010 "aus den Fugen geraten". Obwohl immer mehr Menschen einer Beschäftigung nachgehen, sei der Anteil der Löhne am Volkseinkommen stetig gesunken. Zugleich seien Gewinne und Vermögen enorm gewachsen. "Im Ergebnis haben wir mittlerweile einen der größten Niedriglohnsektoren der entwickelten Industrieländer", so die Erklärung. In Deutschland müssten sieben Millionen Menschen für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten. Deutlich mehr als eine Million Menschen müssten trotz Erwerbsarbeit ihr Einkommen mit Sozialtransfers aufbessern, beklagen die Unterzeichner.

Quelle: epd


Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:
 
Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland ist auf Erwerbsarbeit angewiesen. Erwerbsarbeit beeinflusst entscheidend die Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Deshalb muss sie im besonderen Maße ethischen Standards genügen. Nur Arbeit, die angemessen bezahlt, mit Würde verbunden und bis ins Alter befriedigend und gesund ist für den Berufstätigen, kann gute Arbeit sein.
 
Seit den Reformen der „Agenda 2010“ ist der deutsche Arbeitsmarkt jedoch aus den Fugen geraten. Obwohl immer mehr Menschen einer Beschäftigung nachgehen, ist der Anteil der Löhne am Volkseinkommen stetig gesunken, während Gewinne und Vermögen enorm wuchsen. Im Ergebnis haben wir mittlerweile einen der größten Niedriglohnsektoren der entwickelten Industrieländer. Das bedeutet für Deutschland, dass rund sieben Millionen Menschen, die für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten müssen. Deutlich mehr als eine Million Menschen müssen trotz Erwerbsarbeit ihr Einkommen mit Sozialtransfers aufbessern.
 
Menschliche Arbeit ist aber mehr als bloße Arbeitskraft, die nach Marktbedingungen angeboten und nachgefragt wird. Sie ist schöpferisch und Ausdruck von Würde, aber sie muss auch als menschenwürdige Arbeit gestaltet werden. Sie gibt dem menschlichen Leben Sinn. Nach christlichem Verständnis sind alle Menschen Gottes Ebenbild und sind aufgerufen, die Erde durch Arbeit zu gestalten. Deshalb muss jeder die Chance haben, sich mit seinen Gaben aktiv in die Gesellschaft einzubringen, und einen Beitrag zu leisten, sie lebensfreundlich zu gestalten. Für diese Arbeit muss ein gerechter Lohn gezahlt werden, von dem Individuen wie auch Familien leben können.
 
Mit der Einführung des Mindestlohns wird in diesem Sinne ein vernünftiger Paradigmenwechsel eingeleitet. Der Lohn ist eben nicht nur Kostenfaktor, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Zudem steigert er über die Arbeitsmotivation die Produktivität und die private Konsumnachfrage, wovon gerade die Binnenwirtschaft profitiert. Mindestlöhne setzen zugleich eine sinnvolle Lohnuntergrenze für Firmen: Sie unterbindet den Lohnsenkungswettbewerb und fördert statt Lohndumping den Innovationswettbewerb und faires Unternehmertum.
 
Der Mindestlohn muss so gestaltet werden, dass er seine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt erfüllen kann. Langzeitarbeitslose sollen nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden. Denn das wäre ein falscher Ansatz, der weiterhin den Geist neoliberaler Arbeitsmarktpolitik atmet. Wichtig ist auch, dass über die Ausnahmen für Praktikanten und junge Menschen nicht ein Hebel geboten wird, gerade der jungen Generation den Mindestlohn vorzuenthalten.
 
Die Arbeitsmarktreformen haben nicht nur das Lohnniveau gesenkt und Armut trotz Arbeit etabliert, sondern auch für eine weitreichende Deregulierung des Arbeitsmarktes gesorgt. Kirchen und DGB treten deshalb für eine „Neue Ordnung der Arbeit“ ein. Dabei geht es u.a. um faire Entlohnung, sichere Beschäftigung sowie die weitere Eindämmung von Leiharbeit und Werkverträgen. Gleiche Entlohnung von Frauen und Männern, eine Wiederbelebung der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie die nachhaltige Förderung von jungen Menschen zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt gehören ebenso zu dieser „Neuen Ordnung der Arbeit“. Auch der Arbeitsförderung für Menschen mit Behinderungen muss größere Aufmerksamkeit zukommen: Fast zwei Drittel der Arbeitgeber erfüllen ihre Beschäftigungspflicht von fünf Prozent nicht vollständig. Bei der Umsetzung des Mindestlohnes ist darauf zu achten, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht gefährdet wird.
 
Kirchen und DGB fordern daher gemeinsam:

  • Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde muss verwirklicht werden. Er ist nur ein erster Schritt.
  • Gleichzeitig müssen die Tarifautonomie, allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Mitbestimmungsrechte gestärkt werden.
  • Landesmindestlohn- und Vergabegesetze sind sinnvoll, um Tariftreue auf allen Ebenen durchzusetzen.
  • Wirtschaftsförderung soll auch an den Kriterien der „Guten Arbeit“ orientiert sein. Wer Lohndumping betreibt und Menschen ausbeutet, darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden.
  • Die Einhaltung des Mindestlohns muss nachhaltig kontrolliert und sichergestellt werden. Dazu sind die zuständigen Behörden entsprechend auszustatten, und es sollte wie in Großbritannien eine Hotline geben, in der ggf. auch anonym Verstöße gegen den Mindestlohn gemeldet werden können.
  • Ein Stundenlohn von 8,50 Euro kann nur ein Anfang sein. Ausgehend von der Zielsetzung, dass der Mindestlohn existenzsichernd sein soll, sollte die erstmalige Erhöhung zum 1. Januar 2017 erfolgen.
  • Atypische und prekäre Beschäftigung muss in gesicherte und fair entlohnte Beschäftigung überführt werden. Dazu gehören eine Eindämmung von Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Stärkung der diesbezüglichen Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.