Sudan EKD kritisiert Todesstrafe gegen schwangere Christin

20.05.2014 · Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das vor wenigen Tagen verhängte Todesurteil gegen eine schwangere Christin im Sudan scharf kritisiert. Das Urteil sei eine schwere Verletzung des Menschenrechts der Religionsfreiheit, erklärte der Sudanbeauftragte der EKD, Volker Faigle.

Die im achten Monat schwangere Sudanesin wurde in Khartum wegen Ehebruchs und Abfall vom islamischen Glauben zu 100 Peitschenhieben und zum Tod durch den Strang verurteilt. Hintergrund ist laut Amnesty, dass die Ehe der 27-Jährigen mit einem südsudanesischen Christen unter dem sudanesischen Scharia-Gesetz als ungültig angesehen wurde.

Die Verurteilte erklärte jedoch, sie sei Zeit ihres Lebens Christin gewesen. Deshalb ist sie auch nicht bereit,  zum Islam überzutreten, um dem Todesurteil zu entgehen. Die junge Frau wurde von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen. Sie hat einen muslimischen Vater, der sich aber nicht um die Familie gekümmert habe.

Auf Apostasie, also Abfall vom Glauben, steht im Sudan die Todesstrafe. Sollte sie sich nicht zum Islam bekennen, droht der Angeklagten der Vollzug der Hinrichtung zwei Jahre nach der Geburt ihres Kindes, das im Juni zur Welt kommen soll. Zusätzlich wurde sie zu Peitschenhieben verurteilt, weil ihre Ehe mit einem Christen nach der Scharia nicht anerkannt sei.

In einem Schreiben an die Botschaft der Republik Sudan kritisiert die EKD den Vorgang aufs Schärfste und appelliert an die sudanesische Regierung, die Todesstrafe für die junge Christin auszusetzen und grundsätzlich die Todesstrafe abzuschaffen. Faigle zeigt sich enttäuscht darüber, dass nach Monaten der leichten Entspannung der Lage der Christen durch dieses Urteil die Hoffnung auf ein konstruktives Miteinander zwischen den Religionen im Sudan wieder einen herben Rückschlag erlitten habe. Solange Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung nicht umgesetzt werde, sei das friedliche Zusammenleben aller Religionen im Sudan erheblich gestört.

Der EKD-Beauftragte bat auch den Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Christoph Strässer, sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, eine Revision des Todesurteils zu erreichen. „Es gibt für die christlichen Kirchen keine Alternative zum Eintreten für die Religionsfreiheit. Solche Verletzungen der Menschenrechte zerstören alle Grundlagen eines friedlichen und vertrauensvollen Zusammenlebens“, so Faigle.

Quelle: EKD/epd