Kirchensteuer auf Kapitalerträge Anlegern drohen keine Verfahren wegen Kirchensteuerhinterziehung
12.05.2014 · Berlin.Anlegern, die in der Vergangenheit keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung. "Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel". "Weltliche Folgen hat das nicht", wird die Sprecherin zitiert.
Ab dem kommenden Jahr führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer automatisch ab. Bislang konnten Anleger wählen, ob sie die Kreditinstitute damit beauftragen oder den Ausgleich selbst über ihre Steuererklärung vornehmen. Viele Kirchenmitglieder haben dieses Wahlrecht in der Vergangenheit jedoch dazu genutzt, ihre Kapitalerträge komplett zu verschweigen, heißt es in dem Bericht.
So hat die evangelische Kirche in Deutschland im vergangenen Jahr zwar rund fünf Milliarden Euro Kirchensteuer eingenommen, teilte Oberkirchenrat Thomas Begrich (Leiter der EKD Finanzabteilung) der Zeitung mit. Von den Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften seien aber nur 75 bis 100 Millionen Euro gekommen.
Quelle: epd