Zahlreiche Konfirmationen im Pommerschen Kirchenkreis zu Pfingsten Bekräftigung der Taufe und Bekenntnis zum christlichen Glauben

Konfirmationsgottesdienst (Symbolbild)

© epd-bild

05.06.2014 · Stralsund.

Am kommenden Wochenende feiern Christen mit dem Pfingstfest die Ausgießung des Heiligen Geistes. Davon wird in der Bibel im Neuen Testament in der Apostelgeschichte des Lukas berichtet: 50 Tage nach Ostern wurden die Jünger Jesu vom Heiligen Geist erfüllt, worauf sie in der Lage waren, die christliche Botschaft in fremden Sprachen zu predigen. Im Anschluss daran ließen sich Tausende taufen und gründeten die erste christliche Gemeinde. Pfingsten gilt daher auch als Geburtstag der Kirche. Traditionell finden zu Pfingsten viele Konfirmationen statt, so auch im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.

Erwerb kirchlicher Rechte

Mit der Konfirmation bekennen sich junge Menschen zum christlichen Glauben. Im Konfirmandenunterricht wurde ihnen dafür grundlegendes Wissen vermittelt. In der Bibel wird die Konfirmation (lat. confirmatio = Bekräftigung) nicht erwähnt, denn sie wurde erst in der Reformationszeit eingeführt. Der Grund dafür liegt darin, dass bei den frühen Christen nur Erwachsene getauft wurden. Erst die Taufe von Säuglingen und Kindern führte zur Einführung der Bekräftigung des Glaubensbekenntnisses. Mit der Konfirmation ist für junge evangelische Christen auch der Erwerb kirchlicher Rechte verbunden. So können sie beispielsweise Pate werden, am Abendmahl teilnehmen und als Erwachsene das aktive und passive Wahlrecht für kirchliche Ämter wahrnehmen.

Rund 260 Konfirmationen im Kirchenkreis

Im vergangenen Jahr wurden im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis 252 Jugendliche konfirmiert. In den drei Jahren zuvor waren es 271 (2010), 256 (2011) und 261 (2012). Davon ausgehend wird die Zahl der Konfirmationen in diesem Jahr im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis voraussichtlich zwischen 250 und 270 liegen. Übrigens ist auch die Konfirmation für Jugendliche möglich, deren Eltern keine Kirchenmitglieder sind. Auskünfte dazu erteilt das Pfarramt der örtlichen Kirchengemeinde.

Quelle: PEK (sk)