Mitteldeutschland Kirchen ziehen wegen Kirchenbaulasten vor Gericht
04.12.2014 · Erfurt/Fulda.Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und das katholische Bistum Fulda wollen ihre finanziellen Ansprüche aus kommunalen Kirchenbaulasten gerichtlich klären lassen. Die Klage gegen die Thüringer Gemeinde Hochheim bei Gotha werde von der EKM am Freitag beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht, informierte das Kirchenamt am Mittwoch in Erfurt. Das Bistum reiche am gleichen Tag in Meiningen Klage gegen die Gemeinde Geisa im Westthüringer Kirchengebiet von Fulda ein.
Das Vorgehen sei eine gemeinsame Initiative der beiden Kirchen sowie der kurhessischen evangelischen Kirche, hieß es. Damit solle grundsätzlich überprüft werden, ob die kirchlichen Ansprüche auf kommunale Gelder in den ostdeutschen Bundesländern trotz ablehnender Gerichtsentscheide aus den vergangenen Jahren dennoch weiterhin bestehen.
Die Rechtsgrundlagen für kommunale Kirchenbaulasten sind eine Folge der Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde im 19. Jahrhundert. Dabei wurde auch das Vermögen wie Ländereien aufgeteilt. In vielen Fällen waren die Kirchengemeinden dann nicht mehr in der Lage, ihre Gebäude zu erhalten. Zum Ausgleich dafür übernahmen die politischen Gemeinden als bauliche Unterhaltungspflichten die kommunalen Kirchenbaulasten. Im Westen sind sie grundsätzlich anerkannt.
Hintergrund des Thüringer Streits ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 11. Dezember 2008, nach dem vertragliche Baulastansprüche von Kirchengemeinden gegen Kommunen in der früheren DDR mit der deutschen Einheit "untergegangen" seien. Das Urteil betraf damals einen Einzelfall im südthüringischen Hildburghausen. Dies könne nicht auf die kommunalen Kirchenbaulasten insgesamt übertragen werden, kritisieren die Kirchen.
Zudem sei das Urteil auch mit den verfassungsmäßig geschützten Rechten der Kirchen nicht vereinbar. Für eine Überprüfung wollen die Kirchen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. "Der Fall Hochheim gibt uns endlich Gelegenheit, die Rechtslage zu den Baulasten gemeinsam mit den anderen Kirchen in Thüringen abschließend zu klären", sagte Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der EKM.
Ausgangspunkt ist eine notwendige Schwammsanierung in der Hochheimer Kirche, wofür die Kirchgemeinde Baulastenansprüche von 4.500 Euro geltend macht. Die Kommune verweigert die Zahlung, so dass sich nunmehr eine Klagemöglichkeit ergebe. Neben der EKM und dem Bistum Fulda prüft derzeit auch die kurhessische Kirche, sich den Musterprozessen mit einem geeigneten Fall anzuschließen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes könne "nicht das letzte Wort sein", sagte Große. Sollten die Baulastverpflichtungen in der DDR auf den Staat übergegangen und die Kommunen von der Pflicht entbunden sein, müssten gegebenenfalls der Bund oder die Länder den Verpflichtungen nachkommen. Dazu gebe es wie in Hessen bereits vernünftige politische Lösungen.
Quelle: epd