Landessynode beschließt Pfarrdienstausbildungsgesetz Einheitliche Pastorenausbildung in der Nordkirche

Oberkirchenrat Sebastian Kriedel bei der Aussprache zum Pfarrdienstausbildungsgesetz vor der Landessynode

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22.11.2013 · Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Nordkirche hat das Pfarrdienstausbildungsgesetz in erster Lesung verabschiedet. Danach besteht die Ausbildung zum Pastorenberuf auch künftig aus einem Theologie-Studium und einem praktischen zweijährigen Teil als Vikar oder Vikarin in einer Gemeinde.

Mit dem Gesetz regelt die Nordkirche die zukünftige Ausbildung zum Amt und Dienst der Pastorinnen und Pastoren. Beide Ausbildungsstufen werden mit je einer theologischen Prüfung vor dem Theologischen Prüfungsamt der Nordkirche abgeschlossen. Das Vikariat führt in den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes ein und befähigt die Pastorinnen und Pastoren zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl. Für die Durchführung dieser Ausbildungsphase ist das Prediger- und Studienseminar der Nordkirche in Ratzeburg verantwortlich.
 
„Die Nordkirche will eine moderne Ausbildungskirche sein“, sagte Propst Dr. Karl-Heinz Melzer bei der Einbringung des Pfarrdienstausbildungsgesetzes. Er verwies darauf, dass die durch die Fusion zur Nordkirche erforderliche Gesetzesangleichung zugleich eine Chance sei, das Ausbildungswesen so zu überarbeiten, dass nun ein zeitgemäßes nach vorne weisendes Ausbildungsgesetz vorliege.
 
Oberkirchenrat Sebastian Kriedel vom Landeskirchenamt der Nordkirche berichtete bei der Einbringung des Gesetzes über den besonderen Stellenwert der praktischen Ausbildung der Pastorinnen und Pastoren in der Kirchengemeinde und in der Schule. „Hier wird insbesondere die soziale Kompetenz, die Leitungskompetenz und die Fähigkeit zur Selbstreflexion gefördert“, so Kriedel. Und weiter: „Das Vikariat wird idealtypisch mit dem Bestehen der Zweiten Theologischen Prüfung abgeschlossen und beendet. Der Übergang zwischen Vikariat und Aufnahme in den pfarramtlichen Probedienst ist fließend.“
 
Strittig war in der Synodendebatte nur die Festschreibung eines Bewerbungsverfahren nach dem Studium. Dies wurde am Ende mehrheitlich befürwortet. Durch die Verabschiedung des Gesetzes kann nun der vierte Vikariatskurs der Nordkirche ab dem 1. Januar 2014 seine Ausbildung unter einem einheitlichen Standard beginnen.

Quelle: Nordkirche/kmv