Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche: Ablösung der Staatsleistungen könnte bis zu 480 Mio. Euro kosten
02.11.2013 · Kiel.Eine Ablösung der finanziellen Staatsleistungen an die Kirchen könnte den Staat mehrere hundert Millionen Euro kosten. Allein die evangelische Kirche in Schleswig-Holstein bekommt vom Land jährlich rund zwölf Millionen Euro. Nach Berechnungen aus der Versicherungswirtschaft wäre ein Ablösebetrag 20 bis 40 mal so hoch, sagte der Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche, Peter Unruh. Das Land müsste also einmalig zwischen 240 bis 480 Millionen Euro an die Nordkirche zahlen, wenn es die jährlichen Zahlungen ablösen wollte.
Damit wies Unruh jüngste Äußerungen des Kieler FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki zurück. Er hatte in dieser Woche im Nachrichtenmagazin "Focus" eine Kommission beim Bundesfinanzminister vorgeschlagen, die den Wert des verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der seither geflossenen Entschädigungen ermitteln soll. "Dabei könnte sich herausstellen, dass schon alles abgegolten ist", sagte Kubicki. Unterdessen kündigte die FDP-Fraktion im Kieler Landtag einen Antrag an, der im kommenden Plenum (20. bis 22. November) beraten werden soll. Darin wird der Kubicki-Vorschlag aufgenommen und unterstützt.
Nach den Worten von Unruh sind Staatsleistungen keine Wohltaten des Staates, sondern eingegangene Verpflichtungen. "Ich kann keine Geschenke erkennen." Die Nordkirche in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bekommt jährliche Staatsleistungen von rund 26 Millionen Euro. Festgelegt sind die Zahlungen in den Staatskirchenverträgen mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Von Hamburg erhält die Nordkirche keine Staatsleistungen, frühere Verpflichtungen des Staates wurden abgelöst.
Unruh zeigte einen Weg auf, wie die Staatsleistungen abgelöst werden könnten. Voraussetzung sei ein im Grundgesetz festgeschriebenes Verfahren. Danach müsse der Bund zunächst ein entsprechendes Grundsatzgesetz schaffen. Erst danach wären die Bundesländer am Zug und müssten eigene Gesetze erlassen.
Finanzdezernent Wichard von Heyden verwies auf die finanzielle Situation der Nordkirche mit ihrem jährlichen Gesamtetat von 452 Millionen Euro. Davon kommen 418 Millionen Euro aus der Kirchensteuer. Etwa 81 Prozent des Geldes fließen dann an die über 1.000 Kirchengemeinden und 13 Kirchenkreise der Nordkirche mit ihren mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern.
Unruh verwies auf die seit 2010 laufenden Gespräche mit den Land Schleswig-Holstein. Es gehe um eine Modernisierung des Staatskirchenvertrages von 1957. Eine Ablösung der Staatsleistungen sei bislang nur am Rande gestreift und nicht zentraler Gegenstand der Gespräche gewesen. Die Staatsleistungen waren ursprünglich ein Ausgleich für den Entzug kirchlicher Güter während der Preußenzeit. Mit dem Staatskirchenvertrag übernahm die evangelische Kirche in Schleswig-Holstein auch Verpflichtungen, beispielsweise im Denkmalschutz oder für die Kindergärten.
Quelle: epd