Planungssicherheit in schwierigen Zeiten Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschließt Haushalt für das Jahr 2021

Blick in die Güstrower "Viehhalle", wo wie mecklenburgischen Synodalen den Etat für 2021 beschlossen haben.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

24.10.2020 · Güstrow. Mit großer Mehrheit bei drei Enthaltungen beschlossen die Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Sonnabend den Haushalt für das kommende Jahr 2021. Weit mehr als die Hälfte des Etats in Höhe von 58 Millionen Euro steht den aktuell 228 mecklenburgischen Kirchengemeinden zur Verfügung, konkret für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben an Kirchen und Pfarrhäusern oder für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Familien und Senioren.

Die Finanzplanung erwartet einen starken Rückgang der Einnahmen aus der Kirchensteuer. Diese stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und „aufgrund der Corona-Pandemie ist kaum absehbar, welche Entwicklung tatsächlich eintreten wird“, sagte Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung des Etats im Tagungszentrum „Viehhalle“ in Güstrow. Das Haushaltsvolumen für 2021 beträgt insgesamt rund 58 Millionen Euro. Die Einnahmen des Etats stammen größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, die die zentral eingehenden Kirchensteuern sowie Staats- und Patronatsleistungen an die Kirchenkreise laut Finanzgesetz weiter verteilt. Zu den weiteren Einnahmen gehören unter anderem Personalkostenerstattungen oder Pachterträge der örtlichen Kirchen. Dabei wird mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 33 Millionen Euro gerechnet, was einen Rückgang um 5 Millionen gegenüber 2020 bedeutet.

Finanzielle Unsicherheiten können aus Rücklagen abgefedert werden

Anders als die Landeskirche und einige der insgesamt 13 Kirchenkreise in der Nordkirche, die aufgrund der unklaren Kirchensteuer-Einnahmen ihre Haushaltssynoden auf das kommende Frühjahr verschoben haben, ist es im Kirchenkreis Mecklenburg erklärtes Ziel, „insbesondere den Kirchengemeinden eine Planungssicherheit für ihre Haushaltsbeschlüsse im kommenden Jahr zu geben“; unterstrich Propst Schünemann im Namen des Kirchenkreisrates und ergänzte: „Wir verstehen die Kirchenkreisebene auch als solidarische Gemeinschaft, die es ermöglicht, finanzielle Unsicherheiten über die Kirchenkreis-Rücklagen abzufedern, so dass die Kirchengemeinden mit einer gewissen Stabilität rechnen können.“

Insgesamt gesehen steht mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens 2021 der kirchlichen Arbeit vor Ort zur Verfügung. So erhalten die 228 mecklenburgischen Kirchengemeinden aus den Kirchensteuer-Einnahmen im kommenden Jahr pro Gemeindeglied 34 Euro, ein Euro mehr als in 2020. Aufgrund der abgenommen Gesamtzahl der Gemeindeglieder von 167.180 auf 160.104 zum Stichtag 31.12.2019 bleibt die Summe der Zuweisung an die Kirchengemeinden jedoch gleich. Zudem können die Gemeinden mit einer Sonderzuweisung von insgesamt 1,5 Millionen Euro rechnen – das sind rund 9 Euro pro Gemeindemitglied. Propst Schünemann verwies darauf, dass sich in den Folgejahren diese Zuweisung vermutlich nicht halten lassen werde. Er bat, dass die Gemeinden den Übergangszeitraum nutzen, „um sich auf diese Situation einzustellen“.

Entscheidend: Haushalt mittelfristig wieder aus laufenden Einnahmen bestreiten

Propst Schünemann verwies darauf, dass der vorgelegte Haushalt zwar ausgeglichen sei, aber nur weil die erwarteten Einnahmeausfälle bei der Kirchensteuer im laufenden und kommenden Jahr durch Entnahmen aus Rücklagen und die Nutzung von Überschüssen der Vorjahre kompensiert werden. „Es ist ein ambitionierter Plan. Aber: Die Corona-Pandemie stellt alle Mitarbeitenden und Gremien in unserer Kirche vor große inhaltliche Fragen. Unsere Konzentration sollte sich auf die Beantwortung dieser geistlichen Herausforderung richten und gerade nicht jetzt sollten wir in der Breite durch Finanz- und Strukturfragen abgelenkt werden“, so Wulf Schünemann.

Sollte die Pandemie allerdings das gesamte nächste Jahr noch negative Auswirkungen haben, müsse „auf allen Ebenen auch neu über die Prioritäten bei der Finanzierung“ nachgedacht werden, so der Propst. Die Bemühungen in den Strukturprozessen auf Gemeindeebene seien ebenso notwendig wie eine weitere Effektivitätssteigerung in der Verwaltung sowie eine Überprüfung der allgemeinkirchlichen Aufgaben. Schünemann: „Ziel muss es sein, den Haushalt mittelfristig wieder aus den laufenden Einnahmen bestreiten zu können.“ Darauf verwies ebenso die Vorsitzende des Finanzausschusses: „Nötig ist neben einer Finanzplanung eine kritische Betrachtung der Ausgabenseite und eine kreative Betrachtung der Einnahmeseite“, so Dr. Martina Reemtsma.

Ausgestattet: Programme und Zuschussbudgets

Mit dem Haushalt werden ebenso verschiedene Programme finanziell ausgestattet. Die Zuschüsse des Kirchenkreises für Bauvorhaben an Pfarr- und Gemeindehäusern reduziert sich im kommenden Jahr allerdings wieder auf 2 Millionen Euro. Im Sinne des 2%-Appells werden wieder 200.000 Euro für die Entwicklungszusammenarbeit, beispielsweise in Tansania, zur Verfügung gestellt und 150.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis.

Erhöht: Unterstützung für TelefonSeelsorge

Weitere Zuschüsse stellt der Kirchenkreis Mecklenburg aus dem Haushalt erneut für die Ökumenische Telefonseelsorge und das Diakonische Werk MV für Beratungsdienste in Höhe von 84.000 bzw. 420.000 Euro – 20.000 Euro mehr als in 2020 – zur Verfügung. Die Evangelischen Schulen werden mit 50.000 Euro unterstützt, um ihr Profil zu schärfen. Weiterhin 200.000 Euro stehen für die Stiftung „Sozialdiakonische Arbeit – Evangelische Jugend“ mit ihren vielfältigen Beratungsangeboten und Projekten zur Verfügung.

Fortgeführt: Programm für Gemeindefusionen

Erneut 300.000 Euro sind als Unterstützungszahlungen bei Fusionen von Kirchengemeinden eingestellt. Das Förderinstrument hat sich nach den Worten von Propst Schünemann „sehr bewährt und entfaltet seine steuernde Wirkung“. So gab es 2019 noch 233 Kirchengemeinden, aktuell sind es nach freiwilligen Zusammenschlüssen insgesamt 228.

Umgestellt: Kirchenregionen bekommen Zuschüsse künftig direkt

Zudem beschlossen die Synodalen, das Förderprogramm „Lebendige Kirchenregion“ zu beenden und auf einen direkten Zuschuss für die 20 Kirchenregionen umzustellen. Konkret heißt das, die Regionen bekommen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 5.000 Euro für ihre regionalen und gemeinsamen Projekte.

Quelle: ELKM (cme)