Diakonisches Werk künftig mit eigenem GesamtausschussMecklenburgische Landessynode ändert Gesetz für Mitarbeitervertretungen

19.11.2011 | Plau (cme). Ein Bundesland, ein Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern - so heißt es seit 2010. Jetzt soll das Zusammengehen im Hinblick auf die Mitarbeitervertretungen weiter ausgestaltet werden: Zum 1. Mai 2012 wird ein gemeinsamer Gesamtausschuss für den Bereich des Diakonischen Werk MV gebildet. Dies beschloss die mecklenburgische Landessynode heute (19. November 2011) in dritter Lesung in Plau am See.

 

Mit dem Kirchengesetz wird eine zwei Jahrzehnte währende mecklenburgische Praxis aufgegeben. Denn bisher sind „alle mitarbeitervertretungsrelevanten Anliegen aus der verfassten Kirche und der Diakonie in einem Gesamtausschuss gemeinsamen erörtert und entschieden worden“, erläuterte Kirchenrätin Susanne Böhland den Synodalen. In Pommern dagegen gibt es bereits getrennte Ausschüsse. Doch mit Blick auf die geplante Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die im Entwurf des Einführungsgesetzes vereinbarten Regelungen sollen künftig getrennte Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen für den Bereich der verfassten Kirche und der Diakonie-Einrichtungen gebildet werden.

 

Zugleich regelt das verabschiedete Kirchengesetz, wie die Wahlzeiträume der Mitarbeitervertretungen im gesamten Gebiet der geplanten Nordkirche zu vereinheitlichen sind. So wird der Zeitraum für die von Januar bis April 2012 neu zu wählenden Mitarbeitervertretungen im Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und ihres Diakonischen Werkes von vier auf sechs Jahre verlängert. Böhland: „Damit sind einheitliche Wahlen im gesamten Kirchengebiet der geplanten Nordkirche erstmals 2018 möglich.“