Ladenöffnungen an Sonntagen sind ordnungswidrig - Neue Bäderregelung noch nicht rechtskräftig

10.01.2008 | Schwerin (ellm). Auf die neue Bäderregelung kann sich die geplante Öffnung der Läden am kommenden Sonntag im Schweriner Schlosspark-Center noch nicht berufen. Darauf weisen der Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und das Kommissariat der Erzbischöfe in Mecklenburg-Vorpommern hin. Bislang fehlt ihre Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. „Ich verstehe nicht, warum das Centermanagement seine Einzelhändler nicht besser informiert“, so Kirchenrat Scriba, der Beauftragte der Evangelischen Kirchen. “Hier werden nicht unerhebliche Ordnungsstrafen riskiert. Auch die Öffnungen der Läden in Wismar am Epiphaniassonntag stellen aus gleichem Grund eine Ordnungswidrigkeit dar.“

 

Die Kirchen kritisieren, dass die angekündigte neue Bäderregelung die Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen zum Sonntagsschutz verletzt. Die Praxis der ersten Sonntagsöffnungen im neuen Jahr zeigt zudem, dass manche Händler ohne Beachtung der Rechtslage von der Ladenöffnung Gebrauch machen. Nimmt man die Äußerungen von Heinz Kopp vom Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V. ernst, ist dieser sogar dazu bereit, seinen Mitgliedern Ladenöffnungen an solch hohen christlichen Feiertagen wie Ostern und Pfingsten zu empfehlen. Für die Sonn- und Feiertagskultur in Mecklenburg-Vorpommern stellt dies eine unzumutbare Entwicklung dar, der Einhalt geboten werden muss.