Die Kirchenkreissynode (Parlament) berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne, Haushalt etc., regt Kirchengemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben an, fördert das kirchliche Leben im Kirchenkreis und unterstützt die Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zusammensetzung Die Kirchenkreissynode besteht aus
55 Mitgliedern sowie 4 Jugenddelegierten und hat eine Amtsperiode von sechs Jahren. Im Einzelnen setzt sich die Synode wie folgt zusammen: 30 Gemeinde-Synodale, 10 Pastoren-Synodale, 5 aus dem Kreis der Mitarbeitenden, 5 aus den Diensten und Werken und 5 vom Kirchenkreisrat berufenen Mitglieder. Zudem kann die Mecklenburgische Jugendvertretung bis zu 4 Delegierte mit Rede- und Antragsrecht entsenden. Das
Präsidium bereitet die
Tagungen vor, leitet sie und führt die Geschäfte der Kirchenkreissynode. Die fachlichen Fragestellungen werden in den sieben
Ausschüssen beraten.
Aufgaben Die Aufgaben der Synode sind in der Kirchenkreissatzung (§ 6) geregelt.
- Die Synode hat – genau wie ein Parlament in der Politik – das Budget-Recht. Das heißt sie beschließt über den Haushaltsplan einschließlich des Stellenplans des Kirchenkreises.
Weitere Aufgaben der Synode:
- Sie nimmt die Jahresrechnung ab, d.h. sie entlastet den Kirchenkreisvorstand
- Sie wählt die Pröpstinnen und Pröpste des Kirchenkreises
- Sie beschließt über Einrichtungen und Ordnungen des Kirchenkreises
- Sie beschließt über die Mittelverteilung an die Kirchengemeinden
- Sie beschließt über Satzungen des Kirchenkreises.
Die Kirchenkreissynode kann darüber hinaus Anträge/Entschließungen bei der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland einreichen.