Landessynode Nordkirche lockert Mitgliedspflicht für Mitarbeitende

26.09.2026 · Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche schafft die Kirchenmitgliedspflicht für einige Arbeitsfelder ab. In Verkündigung und Glauben soll sie weiterhin gelten.

Wann müssen Mitarbeitende der evangelischen Nordkirche und ihrer Diakonien zwingend Mitglieder einer christlichen Kirche sein? Diese Frage beantwortet das Mitarbeiteranforderungsgesetz, das angesichts jüngerer Rechtsprechung am Sonnabend von der Landessynode geändert worden ist, und knapp 100.000 Mitarbeitende betrifft.

 

Die Kirchenmitgliedschaft dürfte künftig nur dann verlangt werden, wenn es für den konkreten Einzelfall und die Tätigkeit notwendig ist. Darunter fallen unter anderem Pastorinnen und Pastoren, die Bereiche Seelsorge und kirchlicher Unterricht sowie Kirchenmusik (A und B). Für Küsterinnen und Küster, Dienstellenleitungen und Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil gelte künftig eine Soll-Vorschrift.

 

Fall Egenberger

 

Gründe für die Reform sind die veränderte Rechtsprechung sowie die Neufassung der Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland. Außerdem soll damit auf den zunehmenden Fachkräftemangel reagiert werden.

 

Im Mai dieses Jahres hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Sozialpädagogin Vera Egenberger und dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung zugunsten des kirchlichen Arbeitgebers entschieden. Demnach durfte für die strittige Referentenstelle eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden, da zu den Aufgaben auch die Vertretung der Diakonie gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehörte und die Anforderung somit durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gerechtfertigt war.

Quelle: epd