Sonnenenergie auch auf Kirchendächern "einfangen“ Mecklenburgische Synode: Vorfahrt für den Klimaschutz

Der Synodale Frank Claus zog eine erste, teils kritische Zwischenbilanz im Blick auf die Umsetzung des mecklenburgischen Klimaschutzplanes 2030

Foto: ELKM (cme)

26.03.2022 · Güstrow. Vorfahrt für den Klimaschutz: Im Blick auf das von der Nordkirche beschlossene Klimaschutzgesetz, das bis 2035 Klimaneutralität als Ziel beinhaltet, beschloss die mecklenburgische Kirchenkreissynode bereits im Frühjahr 2021 einen Klimaschutzplan 2030. Das mecklenburgische Papier mit strategischen Zielen im Sinne einer Selbstverpflichtung für die Kirchenkreisebene und Empfehlungen für die 202 Kirchengemeinden hatte der Synodenausschuss für Frieden, Umwelt und Gerechtigkeit (AFUG) erarbeitet. Jetzt wurde eine erste Zwischenbilanz gezogen.

Auf der Synodentagung gab der Synodale Frank Claus aus dem AFUG einen Einblick in den bisherigen Stand der Umsetzung. Der Kirchenkreis Mecklenburg habe bereits vor Jahren ein Kirchliches EnergieWerk und eine Klimaschutzstiftung gegründet. Dennoch würde der Kirchenkreis mit seinen zahlreichen Gebäuden, darunter rund 180 Pfarrhäuser und 664 Kirchen, insgesamt noch zu viel Emissionen ausstoßen, kritisierte Frank Claus und forderte: „Hier ist es an der Zeit, beispielsweise Öl-Heizungsanlagen durch moderner Technik zu ersetzen und mehr erneuerbare Energie zu nutzen.“ Für den Austausch und die Modernisierung werde in der Kirchenkreisverwaltung derzeit ein Konzept erstellt, um zunächst in Pfarrhäusern, die künftig für die gemeindliche Arbeit wichtig sind, die Ölheizungen zu ersetzen.

 

Gefordert: Photovoltaik auch auf Kirchendächern ermöglichen


Verwiesen wurde zudem auf die jüngst beschlossenen Grundsätze und Empfehlungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (PVA) auf kirchlichen Ländereien. Das Grundsatzpapier mit den Empfehlungen war in einem gemeinsamen eng abgestimmten Entwicklungsprozess von Vertretenden des mecklenburgischen und des pommerschen Kirchenkreises entwickelt worden. Beispielsweise wird die Nutzung von Dächern geeigneter kirchlicher Gebäude und Kirchen empfohlen – „natürlich in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den Denkmalschutzbehörden“.

 

Claus sieht hier noch erhebliches Potenzial und forderte mehr Ausgleich zwischen Klima- und Denkmalschutz. Denn ein wesentlicher Faktor, die Klimaziele zu erreichen und die CO2-Emissionen zu senken, ist die energetische Sanierung. Bei Gebäuden mit sehr alter Bausubstanz habe der Denkmalschutz zwar ein gewichtiges Wort mitzureden. „Doch Denkmalschutz darf den Schutz des Klimas nicht ausbremsen“, so der Synodale.

 

Beantragt: vier eigene Windkraftanlagen auf Kirchenland

 

Das Kirchliche EnergieWerk (KEW) – dessen Gesellschafter der Kirchenkreis Mecklenburg und der kommunale Energieversorger WEMAG sind – und die Klimaschutz-Stiftung des Kirchenkreises haben aktuell Anträge für vier Windenergieanlagen auf Kirchenland zur eigenen CO2-Kompensation gestellt. Leider hätten „die staatlichen Behörden immer noch keine Genehmigungen erteilt. Für mindestens zwei weitere Anlagen können wir Anträge noch vorbereiten“, so der Synodale Rüdiger Ost.

 

Zudem soll bis 2023 eine weitere Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. Auf dem Kirchengut Sabel ist eine Solaranlage bereits am Netz. Fortgeführt werden die Installation von Ladeboxen und die Ausstattung von Kirchengemeinden etc. mit geleasten Elektro-Autos. Bisher sind 18 Projekte in Kirchengemeinden und in der Verwaltung umgesetzt. Die Energieeffizienzberatung sowie das Nachhaltigkeitsmanagement sollen weiter ausgebaut werden. Mehr zum Thema: www.kirche-mv.de/klimaschutz

 

Geändert: Satzungen für den Kirchenkreis und die Kirchenregionen 

 

Die Synodalen stimmten dafür die Satzungen für den Kirchenkreis und die über die Bildung von Kirchenregionen zu ändern bzw. zu aktualisieren. Hintergrund sind u.a. zahlreiche Fusionen von Kirchengemeinden, neue Gemeindenamen und die Auflösung der Kirchenregion Sternberg in der Propstei Wismar durch eine neue Zuordnung der Gemeinden zu anderen Kirchenregionen. Aktuell zählt der Kirchenkreis Mecklenburg insgesamt 202 Kirchengemeinden mit 152.636 Mitgliedern (Stichtag. 1. Januar 2022).

 

Eingerichtet: Pfarrstelle für Schulseelsorge

 

Die Kirchenkreissynode beschloss mit Wirkung vom 1. August 2022 eine Schulpfarrstelle im Umfang von einer halben Stelle für Aufgaben im Bereich der Evangelischen Schulstiftung und der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulträger einzurichten. Hintergrund: Eine Pastorin oder ein Pastor soll im gesamten Bereich der Schulstiftung ihre Kompetenz und Mitarbeit einbringen und so eine breite Wirkung an vielen verschiedenen Schulen entfalten.

 

Berichtet: Kirchenkreisgremien und Dienste und Werke

 

Im Mittelpunkt der Synodentagung standen ebenso die Berichte der Propstei Rostock, des Kirchenkreisrates, der Kirchenkreisverwaltung, des Präventionsbeauftragten und des Diakonischen Werkes MV. Einblick in ihre vielfältigen Aufgaben und ihr Wirken gaben ebenso die Dienste und Werke, darunter das Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg in Rostock und die Krankenhausseelsorge in Rostock.

 

Weitere Informationen und Bilder: 11. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)