Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Synodale sollen Novelle des Bestattungsgesetzes mitdiskutieren

01.02.2019 · Güstrow/Rostock. Die Diskussion um eine mögliche Reform des Bestattungsgesetzes in MV stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des mecklenburgischen Kirchenkreisrates in Güstrow. Alle Fragen der Bestattung stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit der Würde der Verstorbenen, der Seelsorge an Trauernden, der öffentlichen Kultur im Umgang mit dem Tod und sozialen Aspekten, so der Tenor. Das Gremium regte an, die Thematik in der Kirchenkreissynode weiter zu erörtern. Darüber hinaus fassten die Mitglieder weitere Beschlüsse und klärten Personalfragen.

„Der Landtag hat eine Expertenkommission eingesetzt. Zugleich sind Bürger und Institutionen aufgerufen, Stellungnahmen zur möglichen Novellierung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern abzugeben.“ So führte Reinhard Wienecke, Friedhofsbeauftragter im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg, in die Thematik ein. Aus seiner Sicht seien u.a. die Qualitätsstandards im Bestattungswesen, die Diskussion um eine Liberalisierung der Friedhofspflicht, Fragen zur Umbettung von Urnen und zur Entnahme von Totenasche sowie der Erhalt der öffentlichen Friedhofskultur und das Sterbegeld wichtige Diskussionspunkte. Der Kirchenkreisrat regte an, das Thema in der Synode breit zu diskutieren und den Kirchengemeinden im Ergebnis ein Diskussionspapier in die Hand zu geben.

Verbindlich: Musterpachtvertrag für Äcker und Felder

Grünes Licht gab es auf der Beratung im Haus der Kirche für einen verbindlichen Mustervertrag zum Abschluss von Pachtverträgen für landwirtschaftliche Fläche. Die Arbeitsgruppe Verpachtung kirchlicher Ländereien und der Fachbereich Liegenschaften und Friedhof hatte das Papier erarbeitet.

Hintergrund: Derzeit werden noch verschiedene Versionen von Landpachtverträgen im Kirchenkreis verwendet. Um hier eine, „den aktuellen rechtlichen und fachrechtlichen Rahmenbedingungen angepasste, Verfahrensweise zu gewährleisten, ist diese Standardisierung notwendig. Es wird damit ein einheitliches Verwaltungshandeln weiterentwickelt, dass auf die bereits eingeführte Verfahrensweise bei der Pachtflächenvergabe aufbaut“, sagte  Stephan Georg Lüders, Fachbereichsleiter für Liegenschaften und Friedhof in der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg.

Der Mustervertrag entstand nach umfangreichen Recherchen und in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt. Eingeflossen sind darüber hinaus aktuelle Änderungen zum Düngemittelrecht, dem Saatgutverkehrsrecht, dem Pflanzenschutzgesetz und dem Naturschutzrecht. Berücksichtigt wurden zudem die aktuelle Rechtsprechung zur EU Agrarförderung und deren zukünftige Entwicklungstendenzen. Lüders: „Damit ist ein zeitgemäßer Pflichtenkatalog für beide Vertragsseiten entstanden, der insbesondere dem Sicherheitsbedürfnis der kirchlichen Verpächter Rechnung trägt und auch einen kontrollfähigen, regelmäßigen Zahlungsfluss der Landpachten ermöglicht. Die Regelungen tragen jedoch auch den in Mecklenburg üblichen Verhältnissen großflächiger Bewirtschaftung und der vorhandenen Agrarstruktur Rechnung.”
Von den allgemeinen Regelungen abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien werden zukünftig nur noch in dem Paragraphen zu den „Sonstigen Vereinbarungen“ abgelegt. Lüders: „Der somit eingeführte Standard soll zukünftiges Verwaltungshandeln absichern und objektivieren.“ Im Kirchenkreis Mecklenburg haben Kirchengemeinden, denen das Land gehört, rund 21.000 Hektar – größtenteils an konventionell arbeitende Landwirte aber auch an Biobauern – verpachtet.

Vorbereitet: Messe für Kirchengemeinderäte

Zur 2. KirchenGemeinderatsMesse Mecklenburg soll vom 20. bis 22. März 2020 nach Salem eingeladen werden. In dem Jahr ist Halbzeit in der Legislaturperiode der Kirchengemeinderäte. So würden sich sicherlich neue Fragen ergeben, wie auch der Wunsch, in dieses und jenes Thema tiefer einzusteigen. Das Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg in Rostock bereitet die Veranstaltung mit Partnern erneut vor. Zur Mitfinanzierung sollen in den Haushaltsplanentwurf 2020 zusätzliche Gelder in Höhe von 36.500 Euro eingestellt werden, so der Beschluss des Kirchenkreisrates.

Berufen: Stiftungmitglieder

Für die Dauer von sechs Jahren berief der Krchenkreisrat Pastor Johannes Staak (Kirchdorf/Poel) in den Vorstand der „Stiftung St. Marienkloster Verchen“. Der Berufungszeitraum begann am 1. Januar 2019.
Als Vorstandsmitglied der Kurt-Winkelmann-Stiftung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2020 wurde Pastorin Magdalena Rauner aus Burg Stargard berufen.

Vereinigt: Kirchengemeinden Brunow und Muchow

Ihr Einvernehmen erteilten die Mitglieder des Kirchenkreisrates zum Beschluss der Kirchengemeinderäte Brunow und Muchow zur Vereinigung der beiden Kirchengemeinden. Künftig firmiert die Gemeinde mit rund 700 Mitgliedern unter dem offiziellen Namen „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Brunow-Muchow“ mit Sitz in Brunow.

Zugeordnet: Konvent Klosterkirche zu Mecklenburg

Der Konvent der Klosterkirche Doberan soll künftig ein unselbständiges Werk des Kirchenkreises Mecklenburg sein. Der Kirchenkreisrat folgte damit der Bitte des Konventes mit dem jetzt noch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden muss.

Erweitert: Pfarrstelle Lohmen / Referentenstelle Kirche und Tourismus

Der Umfang der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Lohmen (Propstei Rostock) wird zum 1. Februar 2019 von 75 auf 100 Prozent erweitert. Vorbehaltlich des Einvernehmens des Finanzausschusses soll die Referentenstelle für Kirche und Tourismus im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 von 75 auf 83,97 Prozent einer Vollbeschäftigeneinheit angehoben werden.

Beauftragt: Projektleitung zur Einführung der neuen Haushaltsführung

Der Kirchenkreisrat stimmte der Beauftragung einer externen Projektleitung für die Einführung des Kaufmännischen Rechnungswesens in zirka 90 Kirchengemeinden bis zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 30. April 2020 in der Kirchenkreisverwaltung zu.

Quelle: ELKM (cme)