Bericht von der sechsten Sitzung des Jahres 2020 Pommerscher Kirchenkreisrat: Handlungsfähigkeit trotz Mindereinnahmen erhalten

02.07.2020 · Greifswald. Der Pommersche Kirchenkreisrat (KKR) hat in seiner jüngsten Sitzung in Greifswald ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den durch die Corona-Pandemie erwarteten Mindereinnahmen aktiv und gestaltend begegnen zu können sowie um die Handlungsfähigkeit des Kirchenkreises zu erhalten.

Derzeitige Prognosen gehen für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis (PEK) von Mindereinnahmen für das Jahr 2020 in Höhe von rund 2,5 Millionen und für 2021 von Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro aus. Der im Herbst 2019 von der Synode beschlossene Haushaltsplan 2020 hat eine Höhe von rund 17,5 Millionen Euro. Zudem werde sich laut der Prognosen der Trend der durch die Pandemie bedingten Mindereinnahmen über Jahre fortsetzen. Während einer Klausurtagung am 29. August in Weitenhagen wird sich der Kirchenkreisrat noch intensiver mit dieser Thematik befassen und diesbezüglich konkrete Beschlussvorschläge für die Synode erarbeiten.
 
Maßnahmen für zukunftsorientiertes Handeln
 
Zu den jetzt beschlossenen Maßnahmen gehört, dass auf Kirchenkreisebene keine Neueinstellungen vorgenommen werden und keine Verpflichtungsermächtigungen aus dem Baufonds beschlossen werden. Zudem sollen finanzielle Verbindlichkeiten des Kirchenkreises einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Gleichzeitig bittet der Kirchenkreisrat alle Kirchengemeinden darum, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem empfiehlt der Kirchenkreisrat, Gehaltsanpassungen und Sonderzahlungen für Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene auszusetzen. Dementsprechend empfiehlt das Gremium der Kirchenleitung und der Landessynode eine Nullrunde für Pfarrpersonen. Sämtliche Punkte des Maßnahmenpakets gelten vorerst nur bis zur voraussichtlich im Herbst stattfindenden Haushalts-Synode. Der KKR nahm für diesen Tagungsordnungspunkt einen Brief des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Anlass, in dem die Erarbeitung von Maßnahmen dringend empfohlen wurde. „Wir wollen handlungsfähig bleiben und nicht von den Ereignissen überrollt und dann zu Entscheidungen gezwungen werden“, begründete der Kirchenkreisrat den Beschluss der Maßnahmen. Mit den zur Verfügung stehenden Geldern werde stets verantwortungsvoll umgegangen, der Beschluss diene aber dazu, in diesen besonderen Zeiten zusätzlich zu sensibilisieren, so der KKR. Es gehe nicht darum, den Mangel zu verwalten, sondern es müsse zukunftsorientiert gedacht und gehandelt werden. Dazu gehöre es einerseits, mit Vorsicht zu agieren und Ausgaben zu prüfen, andererseits aber auch, etwas zu wagen und zu investieren, hieß es aus den Reihen des Kirchenkreisrats.  
 
Unterstützung für Frauenqualifikation in Tansania
 
Der Kirchenkreisrat befürwortete in einem weiteren Beschluss, beim Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche aus Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes der Nordkirche für Partnerschaftsprojekte des laufenden Haushaltsjahrs 4.072 Euro für das Projekt „Vocational Training“ in Tansania zu beantragen. Damit folgte das Gremium einem Beschluss des Ökumeneausschusses. In Tansania werden Frauen häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, so die Projektbeschreibung. Das Projekt „Vocational Training“ (Berufsausbildung) soll Frauen dabei unterstützen, sozialer Gewalt und prekären Verhältnissen zu entkommen sowie Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu werden Frauen im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungsprogramms im Gartenbau sowie land- und marktwirtschaftlich qualifiziert. Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis kann für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 11.872 Euro beantragen. Im April hatte der KKR insgesamt 7.800 Euro für die Projekte „Kalahari“ und „Kimberley“ in Südafrika beantragt. Mit dem jetzt befürworteten Antrag über die 4.072 Euro ist der Betrag ausgeschöpft.
 
Delegation für die ACK
 
Der Kirchenkreisrat delegierte Pastorin Ulrike Bohl (Zerrenthin), die künftige Inhaberin oder den Inhaber der Ökumenischen Arbeitsstelle im PEK und als Stellvertreterin Pastorin Ellen Nemitz (Altefähr) in die Versammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Mecklenburg-Vorpommern. Der KKR stimmte damit dem Vorschlag des Ökumeneausschusses zu. Die ACK MV geht von 2020 bis 2023 in eine neue Legislaturperiode. Die Nordkirche entsendet je zwei Vertretende aus Mecklenburg und Pommern sowie je eine Stellvertretung. Die Vorschläge dazu kommen aus den beiden Kirchenkreisen. Die ACK MV trifft sich zweimal im Jahr zu einer Versammlung und einmal für eine zweitägige Klausur. Pastor Matthias Tuve war als Inhaber der Ökumenischen Arbeitsstelle im PEK neun Jahre Delegierter sowie in diesen drei Legislaturperioden auch Vorsitzender der ACK MV. Matthias Tuve geht zum 1. September in den Ruhestand. Die Ökumenische Arbeitsstelle wird neu besetzt.
 
Kurzarbeit im Schullandheim Sassen
 
Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen Beherbergungseinrichtungen in besonderem Maße. So leidet auch das Evangelische Schullandheim Sassen, Zentrum der kirchenkreislichen Jugendarbeit, unter fehlenden Gästen. Die Sach- und Personalkosten des Schullandheims werden durch die Einnahmen aus den Übernachtungen finanziert, die jedoch seit März überwiegend ausbleiben. Nach einer Übergangszeit, in der durch Stornierungsrechnungen und Umbuchungen sowie durch von Mitarbeitenden übernommene Sanierungsarbeiten Personalkosten abgedeckt werden konnten, lassen sich nun diese Ausgaben nicht mehr voll finanzieren. Der Kirchenkreisrat stimmte daher der Einführung von Kurzarbeit für zwei Mitarbeitende des Schullandheims Sassen zu. Der Beschäftigungsumfang wird von Juni bis August auf 40 Prozent reduziert. Zuvor hatten die betreffenden Mitarbeitenden ihr Einverständnis mit dieser Lösung erklärt.
 
Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit weiteren Personalfragen, mit Bau- und Sanierungsvorhaben, mit dem Verfahren bezüglich kirchenaufsichtlicher Genehmigungen, mit der künftigen Umsatzsteuerpflicht für Kirchengemeinden sowie mit der Terminplanung für das Jahr 2021. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 1. September 2020 statt.

Quelle: PEK (sk)