Wir sind Friedensgemeinde! Zum 1. März 2021 wurde die Fusion von Berno-, St. Pauls- und Versöhnungsgemeinde vollzogen. Zu Trinitatis am 30. Mai konnten wir bei strahlendem Sonnenschein unter freiem Himmel unseren Gottesdienst zur Vereinigung feiern. Ein schöner Tag, an den uns auch gerne erinnern.  Auf der Seite Fotos gibt es einige Impressionen von diesem schönen Tag. 

 

Mit dem selbstgewählten Namen der Friedenskirchengemeinde haben wir uns bewußt für einen bestimmten programmatischen Anspruch entschieden. Was meint Frieden für uns als Gemeinde? Dazu haben Gemeindemitglieder ihre Gedanken formuliert. Zusammen mit einigen Impressionen vom Fusionsgottesdienst finden Sie diese in einem kleinen Video, das wir auf YouTube hochgeladen haben.

Sie finden das Video hier: Friedensgemeinde

 

Die Fusion ist auch ein neue Etappe für die Pastor:innen und weiteren Mitarbeiter:innen unserer Kirchgemeinde. Was es für sie bedeutet, zu einer Gemeinde zusammen zu wachsen und auf welchen Wegen die Gemeinde nun unter anderem unterwegs sein wird, zeigt ein weiteres Video: Gemeinsam auf dem Weg

 

Die Fusion ist das Ergebnis eines mehrjährigen gemeinsamen Gesprächs- und Diskussionsprozesses. Der Fusionsbeschluß wurde im November 2020  jeweils in geheimer Abstimmung von den drei Kirchengemeindenräten der Berno-, St. Pauls- und Versöhnungsgemeinde gefasst. Dieser Beschluß wurde durch eine ebenfalls von allen drei Kirchengemeinderäten beschlossene Fusionsvereinbarung ergänzt, in der die grundlegenden Prizipien der künftigen Zusammenarbeit in der neuen Friedensgemeinde festgehalten sind.

Die Fusionsvereinbarung vom November 2020 können Sie über den folgenden link herunterladen: Fusionsvereinbarung, Stand November 2020

Bitte beachten Sie, dass der Kirchengemeinderat in seiner Sitzung am 01. Februar 2022 einstimmig eine Änderung der Fusionsvereinbarung beschlossen hat. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der KGR-Wahlen am 1. Advent 2022 wurde beschlossen, auf die Bildung von Wahlbezirken zu verzichten (Streichung von § 6 Abs.2). Außerdem wurde die Regelung zur sog. "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen angepasst (Änderung in § 11 Abs.2). Beide Änderungen sind in der folgenden Lesefassung eingearbeitet: Fusionsvereinbarung, aktueller Stand