Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet unsere Gemeinde. Er wird alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt. Die beiden Pastoren gehören dem KGR durch ihr Amt an. Der jeweils geschäftsführende Pastor ist zugleich 1. Vorsitzender des KGR. Die Mitglieder des KGR versammeln sich monatlich zu einer Sitzung und beraten die Angelegenheiten der Gemeinde.