Aus dem Kirchengemeinderat

Wie geht es weiter in Sankt Michael?

Diese Frage bewegt uns schon lange. Auf vielfältige Weise suchen wir im Vertrauen auf Gottes gutes Geleit nach dem weiteren Weg.

 

Nach dem derzeitigen Stellenplanschlüssel unseres Kirchenkreises stehen uns 100% Mitarbeiterstelle zur Verfügung. Mit dem Eintritt in den Ruhestand von Kantor Rosenow sind diese neu aufzuteilen.

Dazu hat unser KGR Entscheidungen getroffen.

50% der Stellenanteile sollen der Gemeindepädagogik zur Verfügung stehen.

50% der Stellenanteile sollen der Kirchenmusik zur Verfügung stehen.

 

Ariane Westphal wird (auf eigenen Wunsch) mit 25% unbefristet als Gemeindepädagogin bei uns in der Gemeinde tätig sein.

 

Mit den weiteren 25% Stellenanteil Gemeindepädagogik betreten wir Neuland.Wir dürfen, können, müssen und wollen Kirche neu denken – und das geht nur, wenn wir das Ehrenamt besonders in den Blick nehmen. Diese Stellenanteile sollen deshalb primär dem Ehrenamt gewidmet sein.

Mit dieser 25% Stelle Ehrenamtskoordination, Ehrenamtsbegleitung, Projektmanagement möchten wir der sich verändernden Situation in unserer Gemeinde, wie in der Kirche allgemein Rechnung tragen. Zugleich ist diese Betonung und Schwerpunktsetzung ein Ausdruck unserer Wertschätzung für das Ehrenamt.

Ebenso wissen wir, dass es zukünftig viele kleinere Aufgaben und Projekte geben wird, die einer besonderen Beachtung und Begleitung verdienen.

Diese 25% sind für uns die Erfüllung des gemeindepädagogischen Auftrages unserer Kirche.

 

Mit einer 50% Stelle für Kirchenmusik schaffen wir die Möglichkeit, die Vielfalt des Bisherigen im Musikalischen weiter zu entwickeln.

Wir können damit auf Vorhandenem aufbauen und ermöglichen Freiraum für Neues.

 

Wir bitten die Gemeindeglieder um Gebet und Unterstützung.

Über die neu zu besetzenden Stellen hinaus, werden wir das in unserer Verantwortung Stehende tun, um mit Spenden und Eigenmitteln weitere Arbeitszweige durch kleinere Anstellungen zu ermöglichen.

 

Für alle weiteren Wege und Entscheidungen bitten wir Gott um seinen Segen und seinen Heiligen Geist.

 

Für den KGR, Pastor Jörg Albrecht                           Neubrandenburg am 14.3.2023

 

 

 

PS: Gern können Sie von diesen neuen Möglichkeiten weiter erzählen. Wir suchen Menschen, die unsere Gemeinde neu inspirieren. Interessenten können sich  gern an Pastor Albrecht wenden.

Unser neuer Kirchengemeinderat

Am Sonntag den 8. Januar wurde der neu gewählte Kirchengemeinderat eingeführt.

 

Für die vor uns liegenden bewegenden Jahre bitten wir Gott um Klarheit und Weisheit und Mut. 

 

Dem KGR 2023-2028 gehören folgende Gemeindeglieder an:


Ulrike Hellwig-Putlitz, Ursula Leu, Jason Abraham, Fred Budnik,

Ralf Neumann, Michael Steinsiek, Ingmar Schmücker,

Pastor Jörg Albrecht 

 

Pastor Albrecht wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt,

Fred Budnik wurde zum 2. Vorsitzenden gewählt.

Einem Geschäftsausschuss gehört weiter Michael Steinsiek an.

Wir über unsKirchengemeinderat -KGR-

Wer hat in der Gemeinde das Sagen?

Viele meinen, dass es die Pastorin/der Pastor ist, die in einer Kirchengemeinde allein zu bestimmen haben. Doch die meisten Dinge in der Gemeinde entscheiden viele Personen zusammen.

 

Dafür gibt es den Kirchengemeinderat und in ihm sind Menschen vertreten, die sich in unseren Orten und mit den hier Beheimateten gut auskennen, denen „ihre“ Kirche wichtig und ans Herz gewachsen ist.

 

Unsere Gemeinde wird nicht „von oben“ gelenkt, sondern „von unten“ gestaltet:

Wie wollen wir die Gemeindearbeit für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren gestalten? Was ist uns wichtig und woran halten wir fest, wenn wir als Gemeinde die vielen Herausforderungen der Zeit bestehen wollen? Was können wir als Christen dazu beitragen, dass das Zusammenleben in unserer Stadt und darüber hinaus gelingt?

 

Diese Fragen machen den Reiz aus, sich im Kirchengemeinderat zu engagieren. Alle sechs Jahre werden die Kirchengemeinderäte neu gewählt. Die nächsten Wahlen werden im Jahr 2022 durchgeführt.

Übrigens wurde das Wahlalter heruntergesetzt. Es dürfen Jugendliche ab 14 Jahren mitwählen! Selbst gewählt werden darf man aber erst, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. 

 

Unser derzeitiger Kirchengemeinderat - KGR:

1. Vorsitzender des KGR:

 

2. Vorsitzende des KGR:

 

Die 2022 für 6 Jahre gewählten Kirchenältesten:

 

 

Geschäftsausschuss: 

Bauausschuss: 

Gemeindepädagogik: 

 

Der Kirchengemeinderat tagt in der Regel alle vier Wochen.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenn Sie kritische Anmerkungen „loswerden“ wollen, wenden Sie sich gern an die Kirchenältesten oder an Pastor Jörg Albrecht.