Schutzkonzept

Vorwort

Der evangelische Kindergarten Alexandrinenstift ist ein Kindergarten mit langer Tradition (gegründet 1829) und ist bis heute gekennzeichnet durch basisdemokratische Strukturen. 

Der Kindergarten ist geprägt von einem Geist der gemeinsamen Gestaltung und Verantwortung für alle Belange. Dieser Geist stellt im Hinblick auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) einerseits eine Ressource dar.

Mit Inkrafttreten des BKiSchG wird den pädagogischen Fachkräften und dem Träger der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde in Sachen Kinderschutz viel Verantwortung übertragen. Sie haben Sorge zu tragen, dass:

  • die Rechte der Kinder gewahrt werden
  • Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in der Einrichtung geschützt werden
  • die Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld
  • geeignete Verfahren der Beteiligten entwickelt, weiterentwickelt und angewendet werden.
  • es eine Möglichkeit zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für alle Beteiligten gibt.
  • Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgeschrieben sind und angewendet werden.

All diese Anforderungen werden in dem vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt und festgeschrieben. Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitarbeitern vorgelegt.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde über einen langen Zeitraum von den pädagogischen Fachkräften des evangelischen Kindergartens gemeinschaftlich mit der Fachberatung der Diakonie erarbeitet und wird laufend überprüft, aktualisiert und mit der Auditierung im BETA Gütesiegel weiterentwickelt. Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung. Ziel des Konzeptes ist die Prävention von (sexuellen) Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre oder (geschlechterspezifischer) Diskriminierung.

 

Gesetzliche Grundlagen

  • UN-Kinderrechtskonvention (Art. 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung)
  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Grundgesetz (u. a. Art. 1 Schutz der Menschenwürde, Art. 6 Schutz von Ehe und Familie)
  • Strafgesetzbuch (u. a. § 225 Misshandlung von Kindern)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (u. a. § 1631 Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls)
  • Sozialgesetzbuch VIII (§ 45 Abs. 2)
  • Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz-KJSG) vom 03. Juni 2021
  • Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetztes Mecklenburg-Vorpommern

(Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) vom 04. September 2019

  • Neben den staatlich gesetzlichen Grundlagen gilt für Diakonie und Kirche zusätzlich:

Kirchengesetz zur „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie“ (Präventionsgesetz – PrävG)

Allgemeines

Das Präventionsgesetz und die Rechtsverordnung der Nordkirche setzen die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (2019)

inhaltlich um und gelten für kirchliche Körperschaften und ihre Dienste und Werke einschließlich der Diakonischen Werke.

Das Präventionsgesetz besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen:

Prävention von sexualisierter Gewalt und

Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Ergänzend zum Kirchengesetz gilt die Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

(Präventionsgesetzausführungsverordnung – PrävGAusfVO)

 

Rahmenschutzkonzeptverordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt (RSchuKVO)

 

Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Empfehlungen und weitere Informationen können auch hier bezogen werden:

https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2019/12/Empfehlungen-Aufarbeitung-sexuellen-Kindesmissbauchs_Aufarbeitungskommission-2019.pdf

 

Definitionen

Gewalt

Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang, physischer und/oder psychischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzung, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt. (WHO 2013)

Als Gewalt werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Personen beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird.

Formen von Gewalt:

  • Körperliche Gewalt wie
  • grob anfassen, schlagen, kratzen oder schütteln
  • unbequem hinsetzen oder hinlegen
  • unerlaubt freiheitsentziehende Maßnahmen anwenden
  • Sexualisierte Gewalt wie
  • Ignorieren der sexuellen Selbstbestimmung
  • Grenzverletzungen und Übergriffe während der Betreuung, Pflege, Begleitung und Unterstützung
  • grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten von Mitarbeitenden oder von Kindern untereinander
  • Psychische Gewalt wie
  • unangemessen ansprechen: anschreien, schimpfen oder rügen
  • missachten oder ignorieren
  • demütigen oder beleidigen
  • Vernachlässigung wie
  • bewusstes andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns
  • das über längere Zeit Ausbleiben von materieller, emotionaler und kognitiver Versorgung

Ebenen der Gewalt:

In der Interaktion von Menschen kann Gewalt auf ganz unterschiedlichen Ebenen vorkommen.

Folgende Ebenen sind in unserem Arbeitskontext von besonderer Relevanz:

  • Gewalt von Mitarbeitenden [1] und/oder Dritten [2] gegen Kinder
  • Gewalt zwischen Kindern untereinander
  • Gewalt von Kindern gegen Mitarbeitende und/oder Dritten
  • Gewalt von Mitarbeitenden untereinander
  • Gewalt zwischen Dritten und Mitarbeitenden

 

Risikoanalyse siehe Anhang

 

Vorwort 2

Gesetzliche Grundlagen. 3

Definitionen. 4

Risikoanalyse siehe Anhang. 4

1.   Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit 6

1.1.   Altersgemäße Aufklärung der Kinder 6

1.2.   Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen. 7

1.3.   Nähe und Distanz 8

1.4.   Schutz der Intimsphäre der Kinder 8

1.5.   Umgang und Nutzung von Medien. 10

2.   Teamkultur 11

3.   Beteiligung. 11

3.1.   Beteiligung der Kinder 12

3.2.   Beteiligung der Eltern. 13

3.3.   Beteiligung des Teams 14

4.   Beschwerdemanagement 14

4.1.   Beschwerden durch die Kinder 14

4.2.   Beschwerden durch andere Personengruppen. 15

4.3.   Einleitung und Umsetzung sowie Überprüfung der Beschwerde. 15

5.      Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen. 18

5.1.       Kinderschutz und Beratung. 18

5.2.       Förderung des einzelnen Kindes z.B. bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen. 19

5.3.       Förder- und Beratungsmöglichkeiten für Familien in Krisensituationen. 20

5.4.       Fortbildungen. 20

5.5.       Einstellungsverfahren. 20

6.      Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. 21

6.1.       Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung. 21

 

  1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit

Es ist bekannt, dass sexueller Missbrauch zu 52% im familiären Umfeld, zu 32% in Institutionen, zu 9% im weiteren sozialen Umfeld und zu 7% durch Fremdtäter statt. Aus diesen Fakten leiten wir als evangelischer Kindergarten ab, dass eine Bewusstmachung des Themas unumgänglich ist, jedes 5. Kind ist in irgendeiner Form betroffen und es bedarf einer Haltung der Achtsamkeit. Dabei geht es nicht darum, allen und jedem zu misstrauen oder um „totale Kontrolle“ – es geht uns im evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift darum, Vertrauen aufzubauen, sich zu beteiligen, den Kindern Gelegenheit zum Erzählen und Beschweren zu schaffen und ihnen aufmerksam zuzuhören.

Wir wissen: Missbrauch erfolgt bevorzugt in einem Umfeld, das

  • eine Aufdeckung unwahrscheinlich macht, z.B. wegen einer Tabuisierung des Themas  eine Überstrukturierung aufweist (es ist absehbar wann sich welches Kind wo alleine  aufhält)
  • keine oder kaum Strukturen aufweist (keiner weiß wann und wo sich die Kinder genau aufhalten)
  • wenig Sexualerziehung vermittelt wird  kein Wissen über Hilfemöglichkeiten besteht.

Deshalb sind im evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift unter vielen Aspekten (z.B. Tagesablauf, Bezugspersonen, Beschwerdemanagement, Transparenz) angemessene Strukturen geschaffen und im pädagogischen Konzept (vgl. z.B. päd. Konzept Punkte wie 5.1.2 Partizipation 4.3. Tagesablauf unserer Einrichtung,) festgeschrieben worden Sie gewähren verbunden mit unseren Leitzielen gleichzeitig Freiheit und Schutz. In unseren Prozessbeschreibungen zur Qualitätssicherung und den darauf verliehenen BETA Gütesiegel werden durch ein Beschwerdemanagement (Rückmeldungen von Kindern/Eltern…) aktuelle Anliegen schnell bearbeitet. Im QM Punkt 2.9 Partizipation/2.12. Kinderschutz und 2.13 Verhalten in Notsituation nochmals Situationen klar beschrieben und durch die Audits regelmäßig angepasst.

Zudem ist das Thema Sexualerziehung fest in unserem pädagogischen Alltag verankert (vgl. BzGA z.B.   Entdecken schauen fühlen) und ein Netzwerk von Hilfe- und Kontaktmöglichkeiten besteht und wird fortlaufend aktualisiert und erweitert (siehe Punkt 5 in diesem Schutzkonzept).

Im Folgenden sind viele wichtige Aspekte des Kinderschutzes verankert in unserer täglichen pädagogischen Arbeit zusammengetragen:

    1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder

Schon ab den ersten Kindergartenjahren wird mit den Kindern im evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift altersgerecht und situationsgebunden über ihren Körper geredet. Die pädagogischen Fachkräfte haben die Aufgabe, die Kinder zu unterstützen, sie zu begleiten und zu fördern, auch im Bereich der Sexualerziehung und Prävention. Wir achten als Pädagogische Fachkräfte auf eine positive Atmosphäre im Haus. Kinder brauchen ein Klima der Wärme und Nähe. Die Beziehungen sind geprägt durch Vertrauen und gegenseitiger Akzeptanz und Toleranz. Mit Hilfe von verschiedenen Methoden z. B. vom BZgA (Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen-Entdecken-Lauschen Fühlen) versuchen die pädagogischen Fachkräfte mit den Kindern darüber zu sprechen.

Bücher und altersgerechte Fotos unterstützen über sexuellen Missbrauch zu reden: Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die nur Mama und Papa machen dürfen? Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die niemand ohne mein Einverständnis machen darf? An wen wende ich mich, wenn jemand etwas gemacht hat? Ich darf NEIN sagen…. An wen wende ich mich, wenn ein/e Erzieher*in nicht auf STOP hört? An wen wende ich mich, wenn Mama oder Papa (oder ein anderes Familienmitglied) nicht auf STOP hören?

Wir laden auch jedes Jahr die Polizei mit ihren Präventionsprojekten in unseren Kindergarten ein und sprechen über Themen wie: Gehe nicht mit Fremden mit. (Wer ist fremd? Was bedeutet fremd sein) Regelmäßig gestalten wir auch Themenabende über Sexualentwicklung für interessierte Eltern.

    1. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen

Im Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit werden über alle Kindergartenjahre wiederholt folgende Themen zum Kinderschutz behandelt 

  • Projekte und Arbeit zur Wahrnehmung und Benennung des eigenen Körpers (z.B. Wie heißen alle Körperteile, inklusive der Geschlechtsteile, kreative Projekte zur

Darstellung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers, Turnen, Tanzen, Musikmachen mit dem eigenen Körper)

 

  • Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen? („Mein Körper gehört mir!“), Wie wahre ich diese Grenzen (kleines Nein, großes Nein)? Wie verhalte ich mich in „unangenehmen“ Situationen? Was empfinde ich als angenehm/unangenehm und wie kann ich das äußern?
  • Wahrnehmung, Benennung und Regulation von Gefühlen (z.B. Arbeit mit Emotionswürfeln, Arbeit mit Fotos mit Emotionen der Kinder, regelmäßige

Gesprächsrunden über Gefühle und den Umgang damit)

 

    1. Nähe und Distanz

Körperliche und emotionale Nähe sind Teil des Konzeptes des evangelischen Kindergartens Alexandrinenstift. Die körperliche Kontaktaufnahme erfolgt jedoch nur als Antwort auf die Bedürfnisse des Kindes, jedes Kind kann immer frei entscheiden, ob es jede Form der körperlichen Nähe von Erwachsenen annehmen oder ausschlagen möchte.  Dies wird auch mit unseren Praktikanten/innen transparent kommuniziert.

Küsse auf den Mund oder die Wange überschreiten das professionelle Nähe-Distanz Verhältnis zwischen Bezugsperson und Kind. Ausnahme sind hier lediglich durch das Kind initiierte Küsse auf die Wange der Bezugsperson – dies wertet das Team als legitime Geste der Zuneigung der Kinder. Die Mitarbeiter können in einem solchen Fall diese Geste der Zuneigung je nach individueller Befindlichkeit zulassen oder auch ablehnen. Hierbei muss auf die Gleichbehandlung aller Kinder geachtet werden, jede Bezugsperson muss eine individuelle Grundsatzentscheidung bezüglich ihrer körperlichen Grenzen (z.B.

Wangenküsse) treffen und diese den Kindern kommunizieren. Küsse auf den Kopf (z.B. als Zeichen des Trostes) erachtet das Team als legitime Geste, die durchgeführt werden darf (außer das Kind möchte das nicht). 

Die Verwendung von Kosenamen ist grundsätzlich gestattet. Hierbei achten die

Bezugspersonen allerdings darauf, dass geschlechtsneutrale Kosenamen verwendet werden. Des Weiteren sollten keinem Kind durch die Verwendung von Kosenamen bestimmte Attribute zugeschrieben werden, die sein negatives Selbstbild hervorrufen können.

    1. Schutz der Intimsphäre der Kinder

Wickelsituation

Das Wickeln ist ein sehr privater Vorgang. Jedes Kind hat ein Recht darauf, das Wickeln durch bestimmte Bezugspersonen abzulehnen. Das Wickeln wird vorrangig von festen

Pädagogischen Fachkräften des evangelischen Kindergartens Alexandrinenstift übernommen. Auf Wunsch der Kinder und unter Aufsicht einer pädagogischen Fachkraft, dürfen aber auch Praktikanten nach einer Einweisung diese Aufgabe übernehmen. Das Wickeln der Kinder darf zum Schutze der Privatsphäre der Kinder in gesonderten Räumlichkeiten stattfinden, hierbei wird die Tür jedoch nie ganz geschlossen. Dies gewährt einerseits die Privatsphäre des Kindes und andererseits die Sicherheit der Kinder und Erwachsenen. Näheres ist in unserem Qualitätshandbuch unter beziehungsvoller Pflege nachzulesen Punkt 2.14

 

 Toilettengang

Die Toilettensituation in unserem Kindergarten ist halboffen gestaltet (mehrere Kindertoiletten mit Schamwänden dazwischen. Gemeinsame Toilettengänge entsprechen in vielen Bereichen der natürlichen Entwicklung der Kinder. Das Erkennen der körperlichen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen ist z.B. ein wichtiger Prozess in der kindlichen Entwicklung und soll den Kindern nicht vorenthalten werden.

Die zukünftigen Schulkinder haben trotzdem die Möglichkeit, einen Toilettengang in privater Atmosphäre zu absolvieren. Hierfür gibt es geschlossene Toiletten, die aber im Notfall durch den Erzieher/die Erzieherin von außen geöffnet werden können. Vor dem Öffnen einer Toilettentür – egal ob verschlossen oder nur angelehnt – kündigt sich die Bezugsperson an („Darf ich reinkommen?“ Erlaubnis einholen).

Den Kindern wird je nach Bedarf beim Toilettengang Hilfestellung geleistet. Individuelle Wünsche der Kinder bezüglich der hilfeleistenden Bezugspersonen werden dabei berücksichtigt bzw. explizit nachgefragt ob eine bestimmte Bezugsperson wickeln darf.

 

Eincremen mit Sonnencreme

Das Eincremen mit Sonnencreme führen die Kinder möglichst selbstständig durch. Die Bezugspersonen leisten altersentsprechend Hilfestellung, um eine Verbrennung der Haut vorzubeugen. Ebenso wie beim Wickeln, werden verbale und nonverbale Signale der Kinder bezüglich der Wahl der eincremenden Bezugsperson respektiert.

 

Nacktheit/Doktorspiele

Die Kinder haben ein Recht auf Nacktheit. Hat ein Kind das Bedürfnis sich auszuziehen, darf es dies, sofern dies temperaturbedingt nicht seine Gesundheit gefährdet. Ebenso hat jedes Kind das Recht darauf, Nacktheit abzulehnen. Kein Kind wird gegen seinen Willen gezwungen sich auszuziehen, auch nicht, wenn im Garten mit Wasser gespielt wird. Die Bezugspersonen der Einrichtung achten zudem darauf, dass kein Gruppenzwang auf einzelne Kinder bezüglich Nacktheit oder Ausziehen ausgeübt wird.

Zudem achten die Bezugspersonen (bei Nackt-Sein im Garten) auf potentielle erwachsene „Zuschauer“ (Personen, die außerhalb des Kindergartens vorbeigehen bzw. stehenbleiben) und sprechen diese gezielt an bzw. melden diese ggf. bei der Polizei.

Die Kinder dürfen ihre Körper gegenseitig erkunden, das ausdrückliche Einverständnis aller beteiligten Kinder vorausgesetzt. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist es den Kindern jedoch verboten, sich Dinge einzuführen. Sobald sich ein Interesse der Kinder bezüglich Nacktheit und sogenannter „Doktorspiele“ ankündigt, werden Regeln des Umgangs miteinander verstärkt besprochen. Niemand darf gezwungen werden seine

Geschlechtsteile zu zeigen und niemand darf seinem Gegenüber seine Geschlechtsteile zeigen, ohne sein Gegenüber vorher gefragt zu haben. Erwachsene nehmen unter keinen Umständen aktiv an diesen Vorgängen teil. Sie sorgen lediglich dafür, dass keine Grenzüberschreitungen unter den Kindern stattfinden.

 

Dennoch ist allen Bezugspersonen bewusst, dass Kinder solche Spiele gerne unbeaufsichtigt vornehmen und eine ständige Überwachung weder möglich noch erstrebenswert ist. Daher werden mit den Kindern regelmäßig die Regeln des Umgangs miteinander besprochen und mögliche Beschwerdeverfahren aufgezeigt.

 

Schlafsituation/Ausruhen

Die Schlafsituation wird immer von einer Bezugsperson begleitet. Die

Kinder dürfen sich dabei auch zu den Bezugspersonen kuscheln, denn die Ausruh- und Schlafsituation soll in einer gemütlichen Atmosphäre möglich sein. Keine Bezugsperson sucht jedoch aktiv die körperliche Nähe, wenn dieses Bedürfnis nicht von den Kindern ausgeht. Kinder dürfen sich in der Schlafsituation entkleiden, falls das ihr Wunsch ist. Sie werden aber zu keiner Zeit von der Bezugsperson dazu aufgefordert oder ermuntert. Die Bezugspersonen behalten alle Kleidung an.

    1.  Umgang und Nutzung von Medien

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne des Jugendschutzes und eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen. In unserer Einrichtung liegt ein Medienkonzept vor.

Grundsätzlich gelten für alle pädagogischen Fachkräfte:

Es wird respektiert, wenn Kinder nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen bedarf ihrer und der Zustimmung der Personensorgeberechtigten. Hierfür gibt es im Betreuungsvertrag (Anlage7 ein Formular für die Veröffentlichung von Daten in der Einrichtung) Kinder dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.

 Kinder werden nur ohne Zustimmung gefilmt, wenn es zur Beobachtung bzw. für Entwicklungsgespräche genutzt wird.

 Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind Mitarbeitenden verboten.

 Es werden keine Fotos mit privaten Handys gemacht auch nicht an öffentlichen Festen.

 

  1. Teamkultur

Folgende Maßnahmen sind in unserem Schutzkonzept festgelegt, um die Wahrscheinlichkeit, dass Täter*innen in die Einrichtung kommen verringert wird:

 

  • Bezüglich der Missbrauchsprävention ruht sich kein Mitarbeiter in dem Vertrauen in die Aufmerksamkeit der anderen aus. Jeder Mitarbeiter praktiziert die Kultur der Achtsamkeit in allen Belangen.
  • Bei Vorstellungsgesprächen wird darauf hingewiesen, dass unsere Arbeit auf der Grundlage dieses Schutzkonzeptes basiert.
  • Beim Einstellungsverfahren wird von allen Teammitgliedern ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und dieses wird alle fünf Jahre aktualisiert.

Vorstandsmitglieder legen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vor.

 

  • Während der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Praktikanten werden diese in das Schutzkonzept eingewiesen, dieses wird inhaltlich besprochen und in der täglichen Umsetzung reflektiert.
  • Im Team wird mit dem Thema Kinderschutz und sexueller Missbrauch stets offen umgegangen.
  • Es gibt wöchentlich gruppenübergreifende Angebote für die Kinder, so dass jedes Teammitglied alle Kinder und alle Kinder alle Teammitglieder kennen.
  • Hospitationen durch Fachberatung/Leiterin in den Gruppen zum Zwecke der Beobachtung, des Feedbacks und der gegenseitigen Reflexion sind ausdrücklich gewünscht.

          

  1. Beteiligung

Die Beteiligung von Kindern, Eltern und Team in unserem evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift braucht Regeln für die Art und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen in der Einrichtung (Kind, Team, Eltern, Träger, pädagogische Fachkräfte und andere Arbeitnehmer*innen, …). Im Folgenden sind die Beteiligungsmöglichkeiten und –pflichten der einzelnen beteiligten Gruppen insbesondere im Hinblick auf das Thema Kinderschutz aufgeführt.

    1. Beteiligung der Kinder

Kinderrechte

Kinder haben gesetzlich festgelegte Rechte (vgl. Kinderkommission des Deutschen Bundestages (2016): Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Berlin.

www.bundestag.de/blob/433634/a3eea52ce794584e49c356d95d2e0bd1/stellungna hme_kinderrechte-data.pdf). 

Die Kinderrechte sind im pädagogischen Konzept des evangelischen Kindergartens Alexandrinenstift berücksichtigt (vgl. pädagogisches Konzept Punkt 5.1.2 Partizipation in unserer Einrichtung,). Jedes Jahr begehen wir am 20.9.den Weltkindertag als ökumenisches Fest vor der evangelischen Stadtkirche. Wir arbeiten in Vorbereitung auf dieses projektorientiert an den Kinderrechten. (jedes Jahr ein neues Recht)

Damit Kinder selbstbewusst durchs Leben schreiten können und ihre eigenen Grenzen wahren lernen, ist es wichtig, dass auch sie sich dieser Rechte bewusst sind. Dies ist eine gute Grundlage auch zur Missbrauchsprävention. Das pädagogische Team integriert deshalb Kinderrechte bewusst in die tägliche pädagogische Arbeit.

Im Kindergarten werden demokratische Teilhabe und Partizipation auf vielen Ebenen gelebt:

  • Die Kinder werden regelmäßig nach ihrer Meinung, ihren Bedürfnissen und ihren Anliegen gefragt (in den Gruppen, bei Tischsituationen, in der täglichen Arbeit, bei gruppeninternen Entscheidungen)
  • Es gibt ein regelmäßig stattfindendes Kinderparlament, bei dem alle Kinder ihre Belange vorbringen und ihre Interessen anbringen können, ebenso wurde eine schriftliche Kinderbefragung geplant (Fragebogen entwickelt)
  • die Auswahl der Projektthemen erfolgt unter Einbezug der Interessen der Kinder u.v.m.

 

Kinder haben das Recht auf Gleichheit

Die Bezugspersonen achten darauf, kein Kind zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Gleichheit bedeutet für das Team unseres Kindergartens jedoch nicht, dass alle Kinder identisch behandelt werden. Die Individualität der Kinder (Temperament,

Entwicklungsstand, Vorlieben) wird von den Bezugspersonen feinfühlig wahrgenommen und berücksichtigt. Jedoch wird jedem Kind gleichermaßen Wertschätzung und Toleranz entgegengebracht. Aufgestellte Regeln gelten für alle Kinder gleichermaßen.

Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 

Es wird darauf geachtet, in den Tagesablauf unseres Kindergartens genügend Phasen des

Freispiels zu integrieren. Zum Beispiel ist nach dem Mittagessen in jeder Altersgruppe eine Ruhepause in den Alltag eingeplant. Die Bezugspersonen entscheiden individuell und möglichst in Absprache mit den Kindern, wie diese Ausruhphase aussieht (CD hören, schlafen, lesen, malen, im Garten spielen …).

Darüber hinaus hat jedes Kind das Recht, zusätzliche Ruhepausen einzufordern. Die Bezugspersonen räumen diesen Bedürfnissen der Kinder eine höhere Priorität ein, als der Einhaltung des Tagesplanes.

Kinder haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die pädagogischen Bezugspersonen nehmen die Kinder als individuelle Persönlichkeiten wahr. Die Förderung wird dementsprechend individuell gestaltet, ebenso wie die Eingewöhnung. Die Kinder werden nicht in Geschlechterrollen gedrängt und werden in der Entwicklung eigener Interessen und der eigenen Persönlichkeit gefördert.

    1. Beteiligung der Eltern

Vorabinformation der Eltern

Die Eltern erhalten bereits beim Aufnahmegespräch Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und dem pädagogischen Konzept des evangelisch Kindergartens Alexandrinenstift. Das Schutzkonzept wird künftig (2022) an den Betreuungsvertrag als Anlage angehängt.

Elternabende

Einmal jährlich findet zusätzlich für allen interessierten Eltern und Personensorgeberechtigte ein durch externe Fachkräfte geleiteter Elternabend zum Thema Missbrauchsprävention Gehe nicht mit Fremden mit statt (durch Polizei o.ä.).

Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Team auf vielen Ebenen

In der täglichen Arbeit des Kindergartens bestehen sehr viele Austauschmöglichkeiten mit den Eltern, die neben der gemeinsamen Erziehungspartnerschaft für das Kind zum Zwecke der Vertrauensbildung und des Kinderschutzes genutzt werden können. So gibt es Elternabende in den Gruppen mit intensivem Austausch, eine jährliche große Elternversammlung, eine schriftliche Elternbefragung (alle 2 Jahre), gemeinsamer Ausflug durch den Kindergartenförderverein organisiert, regelmäßige Treffen mit dem Elternrat, Treffen im großen Gremium (Elternrat/Träger/Kindergartenförderverein und Kindergartenleitung) und verpflichtend mindestens ein

Entwicklungsgespräch pro Jahr. Durch diese Regelungen wird eine Vertrauensbasis geschaffen, auch Defizite oder Auffälligkeiten (in der Einrichtung oder im Elternhaus) anzusprechen und Eltern ggf. Hilfestellung (z.B. Ergotherapie, Psychotherapie, Erziehungsberatung) zu geben (siehe Punkt 5. Netzwerke).

Aushänge und sonstige Informationen

Das Schutzkonzept hängt für alle Eltern zugänglich im Kindergarten aus. Über anstehende Elternabende oder Projekte zu relevanten Themen der sexuellen Gewalt werden Eltern neben Aushängen zusätzlich per E-Mail informiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Kinderschutzkonzept und das pädagogische Konzept sind auf unserer Homepage zu finden.

    1. Beteiligung des Teams

Im evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift gibt es mehrere Formate der Teamsitzungen, in denen u.a. alle Belange des Schutzes der einzelnen Kinder in unterschiedlicher Runde besprochen werden.

 

  • 2 x pro Monat Teambesprechung

 

Die pädagogischen Fachkräfte besuchen regelmäßig Fortbildungen zum Thema Kinderschutz z.B. durch SKF (Frau Günter) oder FIN. Die Leiterin hat die Qualifizierung zur soweit erfahrenen Fachkraft(Kinderschutz) und durch die regelmäßigen Angebote von der Netzwerkstelle FIN (Landkreis LUP) wird das vermittelte Wissen im Team weiter reflektiert und besprochen.

           

  1. Beschwerdemanagement
    1. Beschwerden durch die Kinder

Das Team ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert werden. Oft werden hingegen Beschwerden nonverbal durch Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggression (Hauen, Beißen, etc.) geäußert. Daher schult sich das Team des Kindergartens fortlaufend darin, Beschwerden der Kinder aus indirekten Aussagen oder aus dem Verhalten der Kinder herauszufiltern und sie ernst zu nehmen. Es wird versucht, den Kindern ausreichend Möglichkeit zum Reden zu geben (z.B. bei Tischgesprächen, in 1:1-Situationen).

Kinder brauchen die Erlaubnis, sich zu beschweren. Die pädagogischen Fachkräfte signalisieren den Kindern durch ihre Reaktionen, dass Beschwerden erlaubt sind und ernst genommen werden. Dafür müssen die Kinder den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und der daraus folgenden Konsequenz erkennen können. Die Vertreter des Kinderparlamentes treffen sich einmal im Monat und haben auch hier immer die Möglichkeit Beschwerden an die Leiterin abzugeben (eigene oder von der Gruppe)

    1. Beschwerden durch andere Personengruppen

Zudem gibt es in unserem Kindergarten ein erarbeitetes Beschwerdemanagement entsprechend unserem Qualitätssigel BETA für Problemen und Konflikten unterschiedlicher Art und Quelle, welches im Folgenden dargestellt ist und für alle Beteiligten zugänglich im Kindergarten aushängt.

Hierbei wird in einem ersten Schritt immer dem Grundsatz des Kindergartens Rechnung getragen „Wir sprechen miteinander nicht übereinander“. 

Erst wenn der direkte Kontakt zwischen den Konfliktparteien nicht fruchtbar ist, werden die anderen Instanzen in vorgegebener Reihenfolge hinzugezogen.

Wichtig: wenn entweder von Eltern oder innerhalb des Teams Vorgänge gemeldet werden über das Verhalten einer pädagogischen Fachkraft (insbesondere in Bezug auf Kinderschutzthemen), gibt es eine festgeschriebene Abfolge von Maßnahmen:

 

  1. Gespräch mit der Leitung, mit Protokoll!
  1. Hinzuziehen des Trägers

 

         

 

    1. Einleitung und Umsetzung sowie Überprüfung der Beschwerde
        • Aktives Zuhören
        • Ernstnehmen
        • Kommunikationsregeln wahren (Sachebene)
        • Dokumentation
        • Offener und konstruktiver Umgang
        • Gemeinsame Lösungen finden und umsetzen

Auch im Kontext individueller Interaktionen ist es uns wichtig, die Kinder sensibel wahrzunehmen, um deren Befinden zu erkennen und darauf Rücksicht zu nehmen. Erfahren die Kinder, dass unsere Mitarbeiter*innen sie mit ihren Emotionen und Bedürfnissen schon in alltäglichen Interaktionen wahrnehmen, stärken wir sie darin, diese zu signalisieren – verbal und nonverbal.

Außerdem ist eine praktizierte Fehlerkultur Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis. Diese Fehlerkultur gilt gleichermaßen für die pädagogischen Fachkräfte, Kinder und Eltern:

  • Fehler können passieren und können korrigiert werden
  • Fehler „zugeben“ und annehmen ist professionelles Verhalten
  • Fehler werden angesprochen und reflektiert

Unsere pädagogischen Fachkräfte gehen in unserer Einrichtung mit gutem Beispiel voran. Deshalb machen wir uns in unseren Dienstberatungen immer wieder dessen bewusst und reflektieren im Wissen einer Fehlerkultur.

Vom Eingang der ersten Beschwerderückmeldung, der Bearbeitung und bis zur Auswertung wird nach Möglichkeit alles dokumentiert. Egal, ob die Beschwerde von Kindern, Eltern oder Mitarbeiter*innen kommen, sie wird gleichermaßen dokumentiert und bearbeitet.

 

QM 2 Kernprozesse

 Kinderschutz

 

 

 

 

 

Beachtung des

Datenschutzes

(Bundesdatenschutz-gesetz und kirchlicher Datenschutz-regelungen sowie Bundeszentral-registergesetz)

im gesamten Prozess!

 

0.Führungszeugnis hat max. 5 Jahre Gültigkeit

 

1

Vereinbarung mit dem Jugendamt nach § 8a und72 a SGB VIII 1.1.2021

liegt beim Träger vor

 

 

4

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

 

 

6

Reflexion in Team mit der insoweit erfahrenen Fachkraft

 

7

Bestätigung des

begründeten Verdachtes der Kindeswohl-gefährdung mit sofortigem Handlungsbedarf

 

8

Gefahr besteht aber nicht akut

 

 

 

9

bezogen auf die Partizipation des Kindes erfolgt die Gestaltung jeweils der Situation und dem Entwicklungsstand entsprechend,

 

 

 

 

Handlungsmodell bei Problemen und Konflikten im evangelischen Kindergarten Alexandrinenstift mittels Rückmeldebogen. Dieser wir von der jeweiligen pädagogischen Fachkraft ausgefüllt, die die Rückmeldung entgegennimmt. Absprache nach Situation mit der Leitung und dann auf der Dienstberatung.

 

                               

 

 

  1.  Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen

Im Folgenden sind alle Kooperationspartner genannt, die mit dem Uni-Kindergarten in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

    1. Kinderschutz und Beratung

Fachkraft

(Günther, Ulricke)

Qualifikation,

Sozialpädagogin insoweit erfahrene Fachkraft

SKF Ludwigslust

Schlosstraße 9

03874 / 21870

 

Träger/ Bereich

SKF

Schlossstr.9

19288 Ludwigslust

Telefonische Erreichbarkeit/ ggf. auch für Notfälle

03874 / 21870

 

    1. Förderung des einzelnen Kindes z.B. bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen

FIN Familien Informationsnetzwerk (Flyer/ Prospekte-ALLERHAND)

 

SKF e.V. Ludwigslust- Schlossstr.9-19288 Ludwigslust- Frau Pamperin Tel-21870

Pro familia-Schweriner Str.38-19288 Ludwigslust-Frau Manz-Georgi-Tel. 47205

Fachärzte Kinder-Jugendmedizin in Ludwigslust

Dr. Zimmermann-Schlossfreiheit1-19288 Ludwigslust-Tel. 22735

DR. Littmann-Kleenower Str.59-19288 Ludwigslust-Tel.   22580

 

Ergotherapie:

Praxis für Ergotherapie Maercker- Schulz

Clara Zetkin Str.9

 19288 Ludwigslust

Tel: 663755

 

Ergotherapie-Praxis Wegner

Am Marstall 1- 19288 Ludwigslust

 Tel.: 663551

 

 

 Frühförderstelle Ludwigslust Kloster Dobertin Tel.;03874 /21109

Schweriner Str.38 19288 Ludwigslust

Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH SPZ 19055 Schwerin   Wismarsche Str.306 Tel.0385-551590          

    1. Förder- und Beratungsmöglichkeiten für Familien in Krisensituationen

 

SKF e.V. Ludwigslust- Schlossstr.9-19288 Ludwigslust

Kinderschutzhotline      0800 1414007

Nummer gegen Kummer       08001110550

Telefon Seelsorge                  08001110111

Frauenhaus im Landkreis       0171 3775137

 

Beratungsstelle für Betroffene

Von häuslicher Gewalt                               03871 265977

 

 

    1. Fortbildungen

Jedes Teammitglied besucht regelmäßig Fortbildung zum Thema

Kinderschutz (z.B. Prävention von sexuellem Missbrauch, Prävention von Mobbing, Erste-Hilfe-Kurse). Zusätzlich werden Teamschulungen wahrgenommen durch die soweit erfahrene Fachkraft des Kindergartens bzw. der Fachkraft vom SKF und externe Angebote verschiedener Fortbildungsinstitute genutzt.

    1. Einstellungsverfahren

Fachliche und persönliche Eignung:

In Vorstellungsgesprächen wird besonderer Wert daraufgelegt, neben der fachlichen Eignung auch die persönliche Eignung des*der Bewerbers*Bewerberin auszuloten. Beide Dimensionen sind für uns Parameter für qualitative Arbeit. Themen wie Nähe-Distanz-Regulation, Umgang mit Fehlverhalten, Macht und jegliche Form von Gewalt, Partizipation, interkulturelle Kompetenzen und Beschwerdemanagement werden strukturiert angesprochen.

Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis:

Alle beruflich tätigen Personen in der Einrichtung sind verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis noch vor Arbeitsbeginn und dann in regelmäßigen Abständen (mindestens alle fünf Jahre) vorzulegen.

 

 

Selbstverpflichtungserklärung:

Die Selbstverpflichtungserklärung ist Bestandteil des Einstellungsverfahrens. Bei Vertragsunterzeichnung wird die Selbstverpflichtungserklärung zur Kenntnisnahme und Einverständnis mit angefügt und unterschrieben.

 

  1. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abschließend ist das Vorgehen bei einer Gefährdung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung dargestellt. Diese Vorgehensweisen sind allen Pädagogischen Fachkräften bekannt und hängen für die Eltern sichtbar aus.

    1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung

Alle pädagogischen Fachkräfte sind darüber belehrt und halten sich an das in unserem QM beschriebenen Flussdiagramm zum Kinderschutz an den Ablauf mit zur Hilfenahme des Anlage D in der Vereinbarung zur Umsetzung der§§8a und 72a Achtes Buch des Sozialgesetzes Zwischen dem Träger und dem Fachdienst Jugend

Checkliste KWG wir zur Hilfe genommen ebenso

Kinderschutzbogen für Risiko und Gefahreneinschätzung Anlage A

Meldebogen KWG Anlage B

 


[1] pädagogisches, hauswirtschaftliches und technisches Personal, Mitarbeitende der Verwaltung,  

  Auszubildende, Praktikanten, Personen im freiwilligen sozialen Jahr oder im bundesfreiwilligen Dienst, 

  Ehrenamtler

[2] externe Anbieter, abholberechtigte Personen, Besucher, Handwerker