Übermittlung von Daten an Dritte (Weitergabe und Einsichtnahme)
 
Die Daten werden insbesondere von Dritten (z. B. vom Träger der Jugendhilfe, vom Sozialhilfeträger, von Kranken- und Pflegekassen, (ab 2020 vom Träger der Eingliederungshilfe)) empfangen oder in der Kindertageseinrichtung eingesehen. Diese Übermittlung von Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen:
 
- die Abrechnung von Leistungen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern, z. B. Jugendhilfeträger ((§§ 78a ff. SGB VIII i. V. m. § 16 KiföG M-V) und ggf. dem Sozialhilfeträger (§§ 67ff. SGB X)
(ab dem 01.01.2020 vom Eingliederungshilfeträger (§§ 131, 123 bis 129 SGB IX))
 
- die Qualitätsprüfungen der zuständigen Leistungsträger (§§ 78a ff. SGB VIII i. V. m. § 16 KiföG M-V) und ggf. dem Sozialhilfeträger (§§ 67ff. SGB X)
(ab dem 01.01.2020 vom Eingliederungshilfeträger (§§ 131, 123 bis 129 SGB IX))
 
- (…)
Recht auf Information und Auskunft
 
Nach § 19 DSG-EKD besteht die Möglichkeit, auf Antrag Auskunft über die in der Kindertageseinrichtung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
 
Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:
 
- die Verarbeitungszwecke;
 
- die Kategorien personenbezogener Daten;
 
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind;
 
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
 
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch die verantwortliche Stelle oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
 
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde;
 
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
 
 
IV. Recht auf Berichtigung und auf Löschung
 
Gemäß § 20 DSG-EKD werden unrichtige personenbezogene Daten jederzeit berichtigt oder vervollständigt.
 
Die Löschung der Daten kann gemäß § 21 DSG-EKD verlangt werden, wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht oder eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist.
 
Nach dem Ausscheiden des Kindes aus der Kindertageseinrichtung werden die bis dahin entstandenen Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung.
 
 
 
 
V. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
 
Gemäß § 22 DSG-EKD ist die weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beschränken beziehungsweise auf bestimmte Zwecke einzugrenzen, wenn
 
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es der verantwortlichen Stelle ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
 
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
 
- die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
 
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und es noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der verantwortlichen Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
 
 
VI. Recht auf Datenübertragung
 
Gemäß § 24 DSG-EKD sind von den Personensorgeberechtigten bereitgestellte und automatisiert verarbeitete, personenbezogene Daten in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen oder auf Wunsch an einen Dritten weiterzugeben (z. B. bei einem Wechsel der Kindertageseinrichtung).
 
 
VII. Widerspruchsrecht
Die Datenverarbeitung durch die Einrichtung ist im Fall eines Widerspruches unter den Voraussetzungen von § 25 DSG-EKD zu unterlassen.
 
 
 
VIII. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
 
Datenverarbeitungen der Kindertageseinrichtung können mittels Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beanstandet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
 
Datenschutzbeauftragter
Peter von Loeper
Landeskirchenamt Nordkirche
Dänische Straße 21 – 35
24103 Kiel
peter.loeper@dsb.nordkirche.de