Friedhöfe und Bestattungen

Friedhöfe sind neben der Möglichkeit des Gedenkens an Verstorbene gleichzeitig lebendige Orte.

Sie sind ein Ort der Besinnung und laden mit Sitzgelegenheiten zum verweilen und Gespräch ein. So ist ein Friedhof auch ein kommunikativer Ort mit unterschiedlichen gärtnerischen Gestaltungsformen und Grabarten.

 

Unsere Kirchengemeinde ist Träger von 10 Friedhöfen die sehr unterschiedlich sind.

Gemeinsam haben sie jedoch, dass sich folgende Grabformen auf allen Friedhöfen befinden:

  • Wahlgräber für Erdbestattungen mit der Möglichkeit der zusätzlichen Urnenbeisetzung (maximal eine Urne je Grabstelle)
  • Wahlgräber für Urnenbestattungen (maximal zwei Urnen je Grabstelle)
  • Urnengemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen in Chemnitz, Neuendorf und Woggersin
  • Rasenwahlgräber für Erd- und Urnenbestattungen

Im Wandel der ZeitNeue Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung in Kraft

Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Alt Rehse, Breesen, Chemnitz, Mallin, Neuendorf, Passentin, Pinnow, Woggersin, Wulkenzin und Zirzow

 

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen hat am 05.03.2024 eine Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

 

Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 08.04.2024 die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

 

Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung wurde am 09.04.2024 öffentlich im Internet unter www.kirche-mv.de/wulkenzin-breesen/friedhoefe-bestattungen bekannt gemacht.

 

Die Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung liegt nach Voranmeldung in dem Gemeindebüro der Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen, Alter Damm 48, 17039 Wulkenzin oder der Friedhofsverwaltung in Güstrow kostenfrei zur Mitnahme bereit.

 

Die Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 10.04.2024 in Kraft.

 

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Wulkenzin-Breesen am 10.04.2024

 

Hinweis:

Auf den Friedhöfen in Chemnitz, Neuendorf und Woggersin werden wir voraussichtlich ab Sommer 2024 je eine Urnengemeinschaftsanlage zu einem attraktivem Preis anbieten können. Dieser beinhaltet als Komplettangebot auch eine Grabplatte mit Namensnennung.

Kirchlicher Friedhof Politische Gemeinde Amt ehrenamtlich Mitarbeitende
Wulkenzin Wulkenzin Amt Neverin Frau Winkler, Herr Gnau
Neuendorf Wulkenzin Amt Neverin Frau Peitsch
Alt Rehse Stadt Penzlin Amt Penzliner Land Herr Kittner
Mallin Stadt Penzlin Amt Penzliner Land Herr Pingel
Passentin Stadt Penzlin Amt Penzliner Land Herr Wolff
Woggersin Woggersin Amt Neverin Herr Rotter
Zirzow Zirzow Amt Neverin Herr Blech
Chemnitz Blankenhof Amt Neverin Frau von Spiczak
Breesen Breesen Amt Treptower Tollensewinkel Frau Bresser
Pinnow Breesen Amt Treptower Tollensewinkel Herr Wendlandt

Ihre individuellen Fragen beantwortet Ihnen gern Pastorin Katharina Seuffert persönlich. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail ein Gespräch mit ihr.

Ratgeber Trauer

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