(Wieder) eintreten in die evangelische KircheDazugehören

Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche – Schritt für Schritt
Es gibt viele Gründe, wieder in die Kirche einzutreten. Vielleicht haben Sie einen bestimmten Anlass, vielleicht möchten Sie auch einfach wieder zur Kirche dazugehören.

Was auch immer Sie persönlich zum Wiedereintritt bewegt: herzlich willkommen! Unsere Türen stehen Ihnen offen und wir laden Sie ein, den christlichen Glauben neu zu entdecken und zu leben.

 

Wo kann ich eintreten?
Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • In einer Kirchengemeinde
    Wenden Sie sich an die Pastorin, den Pastor der nächstliegenden Kirche – z.B. an Pastor Cornelius Wergin der Kirchengemeinden Döbbersen-Lassahn-Neuenkirchen, denn bei einem Wiedereintritt werden Sie automatisch der Gemeinde Ihres ersten Wohnsitzes zugeordnet. Ein Wechsel zu jeder anderen Gemeinde ist auf Wunsch möglich.
  • In einer Wiedereintrittsstelle
    Die evangelische Kirche hat besondere Wiedereintrittsstellen eingerichtet. Sie befinden sich an zentralen, leicht erreichbaren Orten, zum Beispiel bei den großen Innenstadtkirchen. Übrigens können Sie bei allen Wiedereintrittsstellen bundesweit in die Kirche eintreten, egal, wo Sie wohnen. Als Hamburgerin ist es Ihnen zum Beispiel möglich, in München in die evangelische Kirche einzutreten.


Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, wenn möglich Ihre Taufbescheinigung und einen Beleg des Kirchenaustritts mit.

 

Wie läuft ein Eintritt ab?
Vor Ihrem Wiedereintritt führt die Pastorin, der Pastor ein Gespräch mit Ihnen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Sie müssen sich auch nicht dafür rechtfertigen, dass Sie ggf. aus der Kirche ausgetreten sind. Das Aufnahmegespräch dient Ihrer eigenen Orientierung, gerade auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur informieren möchten. Fragen Sie, was Sie immer schon über den Glauben und die Kirche wissen wollten oder was Ihnen persönlich wichtig ist. Im Anschluss an das Gespräch können Sie einen Aufnahmeantrag unterschreiben
und erhalten anschließend eine Bescheinigung über Ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Das war es – schön, dass Sie nun dazugehören!

 

Und wenn ich nicht getauft bin?
Dann wird die Pastorin, der Pastor Sie einladen, sich taufen zu lassen. Denn die Taufe ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche: Sie ist das sichtbare Zeichen der Beziehung zu Gott und der Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Die Pastorin, der Pastor spricht mit Ihnen über alle wichtigen Fragen des Glaubens und bereitet Sie intensiv auf die Taufe vor. Erwachsenentaufen sind übrigens schon lange selbstverständlich.

 

Werde ich meiner Gemeinde vorgestellt?
Sie werden anlässlich Ihres Eintritts zu einem Gottesdienst eingeladen. Eine besondere Erfahrung ist es, dabei am Abendmahl teilzunehmen. Auch für Ihre Kirchengemeinde ist es etwas Schönes, wenn ein Wiedereintritt bekannt gegeben wird. Ob Sie dies gern möchten oder nicht, besprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor.

 

Kostet mich der Eintritt etwas?
Gebühren werden für den Eintritt in die Kirche nicht erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats wird eine Kirchensteuer in Höhe von neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer erhoben, die der kirchlichen Arbeit zugutekommt. Die Summe wird bei Ihrer Einkommensteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.

Übrigens: Wenn Sie nicht einkommensteuerpflichtig sind, zahlen Sie auch keine Kirchensteuer.

 

Weitere Informationen zur Kirchensteuer erhalten Sie unter www.nordkirche.de

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