Kirchgeld

Liebe Gemeindemitglieder, liebe Freunde der Kirchengemeinden,


in all den Jahren haben Sie die Arbeit in unseren Kirchengemeinden mit Ihrem Engagement bzw. auch finanziell unterstützt. Dafür möchte ich mich im Namen der Kirchengemeinden herzlich bei Ihnen bedanken. Durch Ihre Spenden ermöglichen Sie konkrete Projekte vor Ort in der Kinder- und Jugendarbeit und in weiteren Gemeindearbeitsfeldern. Ein Projekt, das im Jahr 2022 auch dank ganz konkreter Spenden vollendet werden konnte, war der Taufengel in Döbbersen, der nun wieder für Taufen Verwendung findet. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Ihre Kirchgeldspende. Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Gemeinde zu engagieren. Eine Form, ist die finanzielle Unterstützung durch die jährliche Kirchgeldspende. Doch was ist das Kirchgeld und warum existiert es neben der Kirchensteuer? Das Kirchgeld ist zunächst eine freiwillige Spende, die unbürokratisch direkt an die Kirchengemeinde geht und zur freien Finanzierung kirchengemeindlichen Lebens dient. Die Kirchensteuer ist dagegen eine Steuer, die der Staat im Auftrag der Kirche von den Kirchenmitgliedern einzieht. Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland. Jedoch zahlen nur diejenigen Kirchensteuer, die Lohn-, Kapitalertrag- oder Einkommenssteuer entrichten und davon neun Prozent. Von diesen Steuern fließt ein Sockelbetrag in die Haushalte der Kirchengemeinden, darüber hinaus werden davon die Lohnkosten der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst finanziert. Tatsache ist aber, dass durch die demografische Entwicklung unserer Bevölkerung immer weniger Gemeindeglieder zum Kirchensteueraufkommen beitragen können. So werden die Einnahmen geringer, die Aufgaben dagegen bleiben gleich groß. Das freiwillige Kirchgeld ist damit ein hilfreicher und sinnvoller Beitrag für die Gestaltung eines lebendigen Gemeindelebens und kann z.B. für die Kinder- und Jugendarbeit, für die Altenarbeit, für die Bildungsarbeit, für die Ausbildung von Ehrenamtlichen und vieles mehr verwendet werden. Das Kirchgeld können Sie in Bar mit dem beigelegten Briefumschlag spenden und ins Büro der Kirchengemeinde schicken oder per Überweisung auf das jeweilige Konto der Kirchengemeinde. In jedem Fall bekommen Sie ab einem Betrag von 50,00 € automatisch eine Spendenquittung für Ihre Kirchgeldspende. Für Ihr Engagement und Ihre Kirchgeldspende bedanken wir uns schon jetzt im Voraus.


Kontodaten für die Kirchgeldspende:

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Döbbersen:

  • IBAN: DE27 2006 9177 0003 4732 60

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lassahn:

  • IBAN: DE38 2006 9177 0003 6931 55

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen:

  • IBAN: DE55 2006 9177 0003 6927 52

 

Orgel Lassahn

Sanierung der Orgel Lassahn

Die kleine Orgel an der Südempore der Lassahner Dorfkirche St. Abundus stammt aus dem Jahr 1902 und ist die einzige Orgel der  Firma Furtwängler & Hammer in Mecklenburg. Denn bis 1945 gehörte Lassahn zum Herzogtum Lauenburg in Niedersachsen. Auch heute noch erklingt jeden zweiten Sonntag die Orgel im Gottesdienst.

Doch schon seit einiger Zeit sind mehrere Pfeifen der kleinen Orgel nicht mehr bespielbar und durch die Arbeiten am Kirchturm wurde trotz der Schutmaßnahmen viel Schmutz in die feinen pneumatische Lufröhren gezogen.

Unser Ziel ist, die Lassahner Orgel wieder komplett spielbar zu machen. Dafür muss nun eine Generealreinigung der ganzen Orgel vorgenommen werden und die kaputten Pfeifen repariert oder ausgetauscht werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 8.000 Euro.

Helfen Sie mit, die Lassahner Orgel zu reparieren und Spenden Sie an:

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lassahn:

  • IBAN: DE38 2006 9177 0003 6931 55
  • Stichwort: Orgel Lassahn

Ihr Pastor Wergin

Informationen zu den Registern und der Funktion finden Sie im Internet bei Mecklenburgischen Orgelmuseum Malchow unter: https://orgelmuseum-malchow.jimdofree.com/mecklenburgisches-orgelinventar/l/lassahn/

Fotos: