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Papier: Nur ein Siegel überzeugt - Der Blaue Engel

Wo Papier unverzichtbar ist, bietet allein der Blaue Engel eine Garantie für höchstmöglichen Altpapiereinsatz, maximalen Wald- und Ressourcenschutz sowie strengste Kriterien beim Chemikalieneinsatz.

 

Es gibt beim Blauen Engel fünf Umweltzeichen für die verschiedenen Produktgruppen Recyclingpapier, Pressepapiere, Recyclingkarton, Hygienepapiere und Tapeten.

 

Das Umweltzeichen für Büro- und Druckmaterialien (RAL-UZ 14) verlangt:

• 100 % Altpapier, das mindestens 65 % untere und mittlere Altpapiersorten enthält.

• Kein Einsatz von Chlor, optischen Aufhellern, halogenierten Bleichmitteln und weiteren Chemikalien.

• Die Qualität der Endprodukte muss höchste Anforderungen wie optimale Funktionalität und beste Druckergebnisse erfüllen. Kopierpapiere mit dem Blauen Engel sind nach DIN EN 12281:2003 hinsichtlich ihrer technischen Eignung geprüft.

• Die Lebensdauer der Recyclingpapiere von mehreren hundert Jahren entspricht höchsten Ansprüchen an die Archivierbarkeit nach Lebensdauerklasse LDK 24-85 und DIN 6738:1999.

 

FSC

Viele Umweltverbände empfehlen beim Kauf von Bau- und Möbelholz FSC-zertifizierte Produkte, möglichst aus heimischen Wäldern. Das FSC-Siegel kommt weltweit der Einhaltung hoher ökologischer und sozialer Anforderungen bei der Nutzung von Wäldern am nächsten. Doch trotz international gleicher Kriterien können die konkreten nationalen FSC-Standards recht unterschiedlich ausfallen. Denn sie werden in jedem Land nach den dortigen speziellen Gegebenheiten – wie den jeweiligen Waldökosystemen, kulturellen Eigenheiten und politischen Rahmenbedingungen – erarbeitet. Wo keine regionalen Produkte zur Verfügung stehen, sollte man im Zweifelsfall bei einem Umweltverband nachfragen, welche Herkunftsregion möglichst hohe Ansprüche der FSC-Standards und eine entsprechende Bewirtschaftung gewährleistet.

 

Im Papierbereich fällt die Empfehlung bezüglich FSC anders aus als bei Holzprodukten:

 

• Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. «Mix» besagt, dass mindestens 70 % der Fasern aus FSC-Holz und/oder Altpapier stammen, der Rest muss nicht aus zertifiziertem Wald kommen. In aller Regel handelt es sich um reine Primärfaserpapiere ohne Altpapieranteile mit entsprechend hohem Energie- und Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß, Chemikalieneinsatz und Abwasserbelastung.

• Den Druck auf die Wälder verringern diese FSC Mix-Papiere nur unwesentlich. Es wird die gleiche Menge Holz verbraucht. Echten Waldschutz bewirkt deshalb nur die Wahl von Recyclingpapier.

• Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten und zum Einsatz von Chemikalien. Es sollte nur gewählt werden, wenn in der benötigten Qualität keine Alternativprodukte mit dem Engel zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei speziellen Foto- und Kunstdrucken.

Getestete Caterer, die auch vegetarische Angebote haben

Rostock

Grüne Kombüse

Grubenstraße 47 

18055 Rostock

Tel.: 0381 - 21 08 18 32

info@gruenekombuese.de

www.gruenekombuese.de

Heiner Jörhs, Josef Czerwinski, Dietlind Arndt

 

immer & grünes

Tannenweg 22g
18059 Rostock

Tel.: 0179 / 46 46 100

mail@immerundgruenes.de

www.immerundgruenes.de

 

Gerda Lüdecke

 

 

 

Pesto Peter GbR

Hermannstraße 1

18055 Rostock

Tel.: 0162-7325560

info@pestopeter.de

www.pestopeter.de

Peter Friedrich, Oliver Paschen

 

 

Güstrow

Bistro Verdura

Krönchenhagen 12

18273 Güstrow

Telefon 0 38 43 / 46 67 60

Telefax 0 38 43 / 46 67 35

info@bistro-verdura.de

www.bistro-verdura.de

 

Frau Kirsten Mesewinkel-Nowack

 

 

Bützow

Küchenmeisterei

Ralf Schröder

Hauptstr. 68

18249 Zernin

Tel. 01525 4098823

catering@kuechenmeisterei-ralf-schroeder.de

 

Neubrandenburg

Suppenkulttour GmbH

Johannesstrasse 11

17034 Neubrandenburg

Tel.: 0176-56601001

info@suppenkult.com

www.suppenkult.com

 

Herr Berthold Rühle

Das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket

Das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket ist eine gute Wahl, wenn man alleine oder mit mehreren in Regionalzügen unterwegs ist. Wie der Name schon sagt, gilt es im gesamten Bundesland, aber auch über die Grenzen hinaus. Beispielsweise kann man bis Hamburg oder Lübeck-Travemünde fahren. Wichtig ist, sich vor dem Ticketkauf zu entscheiden, wie viele Personen mitfahren und alle Mitfahrenden mit Vor- und Nachnamen auf dem Ticket einzutragen. Die Mitreisenden können auch unterwegs zusteigen oder früher aussteigen. Eine nachträgliche Änderung der Namen, also die Übertragbarkeit der Fahrkarte, ist jedoch nicht möglich.

 

Die Preise und Reisezeiten variieren, je nach Wochentag.

 

Montag bis Donnerstag kostet das Ticket 22€, Freitag 23 € für eine Person und gilt ab 9:00 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Samstag und Sonntag und an Feiertagen kostet es ebenfalls 23 €, gilt aber schon ab 0 Uhr. Bis zu 4 weitere Personen können mitfahren, die 2.-5. Person zahlt jeweils nur 3 €bzw. 4 € (Wochenende und Feiertage) zusätzlich.

 

Fährt man beispielsweise am Montag zu fünft, zahlt man 34€ und damit 6,80€/Person, am Freitag sind es 39 € und damit 7,80 €/ Person. Eine 6. Person muss ein weiteres MV-Ticket lösen.

 

Damit sind dann beliebig viele Fahrten innerhalb der Reisezeit am gebuchten Tag möglich.

 

Der Fahrkartenkauf ist am Automaten oder im Internet möglich. Am Schalter wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Privat gekaufte Bahn-Card vom Kirchenkreis erstatten lassen

Eine Bahncard (BC) ist für alle, die häufig mit der Bahn unterwegs sind, eine sinnvolle Anschaffung, spart man mit ihr doch 25- 50 % der Fahrtkosten. Um die Nutzung der Bahn bei dienstlichen Reisen zu fördern, erstattet der Kirchenkreis Mecklenburg die Kosten der Bahncard, wenn nachgewiesen werden kann, dass im zurückliegenden Jahr die Ersparnis durch die Bahncard bei dienstlichen Fahrten mindestens den Anschaffungskosten entsprach. Ein Antrag kann, mit den entsprechenden Belegen, formlos bei der jeweils zuständigen Lohnstelle eingereicht werden. Wichtig ist jedoch, sich zu überlegen, welche Bahncard sinnvoll zum Einsatz kommen kann. Die Unterschiede liegen nicht nur im Anschaffungspreis und in der Ermäßigung von 25% (BC25) oder 50% (BC50).

 

Hier die wichtigsten Unterschiede:

BC25: 25 % Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise

BC50: 50 % Rabatt auf die Flexpreise sowie 25 % auf die Super Spar- und Sparpreise

Der Flexpreis ist der Normalpreis und heißt deshalb „Flex“, weil das Ticket nicht zuggebunden ist, d.h. man kann am Reisetag den Zug frei wählen. Dies ist bei den Sparpreisen und Supersparpreisen anders: hier gilt das Ticket nur für eine ganz bestimmte Zugverbindung. Sitzplatzreservierungen sind natürlich auch beim Flexpreis immer nur für eine bestimmte Verbindung gültig. Fährt man trotzdem mit einem anderen Zug, hat man keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Aus dieser Gegenüberstellung sieht man bereits: Personen, die im Voraus planen können, also wissen, mit welchem Zug sie abfahren und mit welchem Zug sie wieder zurückkommen, und nicht übermäßig häufig unterwegs sind, treffen mit der BC25 eine gute Wahl.

Für Personen, die häufig spontan fahren oder umdisponieren müssen, die also flexibler sein wollen oder müssen, kann sich auch die Anschaffung der deutlich teureren BC50 lohnen.

Beispiel1: Eine BC25 kostet für ein Jahr 56,90 €. Eine Fahrt Rostock-Hamburg-Rostock im IC kostet (Flexpreis): 90 €, mit BC25 kostet die Fahrt 67,50 €, Ersparnis 22,50 €.

Eine Fahrt Rostock-Hamburg-Rostock im IC kostet (Sparpreis): 37,80 €, mit BC25: 28,30 €, Ersparnis 9,45 €.  Bei 7 dienstlichen Fahrten im Jahr von Rostock nach Hamburg zu diesem Tarif hätte man durch die BC eine Ersparnis von 66,15 €. Die privat bezahlten Kosten für die BC werden vollständig vom Kirchenkreis übernommen.

 

Beispiel 2: Eine BC50 kostet 234 €. Eine Fahrt Rostock-Hamburg-Rostock im IC kostet (Flexpreis): 90 €, mit BC 50 45 €, Ersparnis 45 €. Bei 6 dienstlichen Fahrten im Jahr von Rostock nach Hamburg zu diesem Tarif hätte man durch die BC eine Ersparnis von 270 €. Die privat bezahlten Kosten für die BC werden vollständig vom Kirchenkreis übernommen.

Liste mit Gründen für die Nutzung eines PKW anstelle öffentlicher Verkehrsmittel

Nach §2 RkVo sind grundsätzlich für alle Dienstreisen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für die Nutzung eines PKW muss ein triftiger Grund vorliegen.

 

Ein triftiger Grund für die Nutzung eines PKW liegt nur dann vor:

  1. wenn die Dienstreise nach Orten führt, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht oder nur schwer erreichbar sind
  1. wenn durch die Benutzung des Kraftfahrzeuges voraussichtlich eine erhebliche Zeitersparnis eintritt, sodass z.B. noch weitere, insbesondere termingebundene oder andere dringende Dienstgeschäfte wahrgenommen werden können
  1. auf einer Dienstreise Gegenstände mit größerem Gewicht oder sperrige Gegenstände mitzuführen sind, die die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels unzumutbar erscheinen lassen
  1. die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel aus einem Grund nicht zugemutet werden kann, der in der Person des Dienstreisenden liegt (z.B. wegen Körperbehinderung, wenn die Benutzung der regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel eine erhebliche Belastung darstellt)
  1. ein sonstiger dienstlicher oder persönlicher Grund bei Anlegen eines strengen Maßstabes die Benutzung eines PKW erfordert

 

als sonstiger dienstlicher Grund kann angesehen werden, wenn

      1. der Geschäftsort zeitgerecht nur noch mit dem PKW erreicht werden kann,

5.1.2    mehrere Geschäftsorte aufgesucht werden müssen und die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels mit unvertretbar hohem Zeitaufwand und ggf. erheblichen Belastungen verbunden wäre oder die Erledigung der Dienstgeschäfte an verschiedenen Geschäftsorten an einem Tag nur durch die Benutzung des PKW ermöglicht wird

      1. der/die Dienstreisende mindestens eine Person aus dienstlichen Gründen mitnimmt, die keine Möglichkeit der Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel hat oder ihr aus persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht zugemutet werden kann

 

als sonstiger persönlicher Grund kann angesehen werden, wenn

 

5.2.1. die Dienstreise wegen schwerer Erkrankung eines Familienangehörigen möglichst schnell wieder nach Hause zurückkehren möchte,
 

Wegebeschreibungen zum Veranstaltungsort

Zentrum Kirchlicher Dienste, Rostock, Alter Markt 19

 

Das Zentrum Kirchlicher Dienste befindet sich in der östlichen Altstadt gegenüber des Turmeingangs der Petrikirche. Dieser hohe Turm ist weithin sichtbar.

 

Bahnfahrer:innen fahren ab Hauptbahnhof mit der Straßenbahn Richtung City und steigen an der Haltestelle Stadthafen (Linien 2 und 3) bzw. Neuer Markt (Linien 5 und 6) aus. Der Fußweg von der Haltestelle Stadthafen ist kürzer. Fahrscheine sind am Automaten an den Haltestellen und in den Straßenbahnen erhältlich.

Autofahrer:innen parken ihr Auto entweder im Parkhaus des Einkaufszentrums auf der Holzhalbinsel oder auf dem gegenüberliegenden Parkplatz „Petrischanze“, unterhalb der Petrikirche, beide zu erreichen über die Straße „Am Strande. Die Parkplätze sind gebührenpflichtig, denn die östliche Altstadt ist Anwohnerparkzone.

 

 

Kirchenkreisverwaltung, Wismarsche Straße 300, Schwerin

Die Kirchenkreisverwaltung befindet sich in der Nordstadt, Richtung Wismar.

Bahnfahrer:innen fahren ab Hauptbahnhof mit der Straßenbahn Richtung Kliniken (Linien 1 und 4) bis Haltestelle Kinderzentrum. Fahrscheine sind am Automaten an den Haltestellen und in den Straßenbahnen erhältlich.

Parkplätze sind in der unmittelbaren Umgebung kaum vorhanden. E-Auto-Fahrer können jedoch an der Ladestation der KKV parken und 100% Ökostrom tanken.

 

 

Haus der Kirche, Grüner Winkel 10, Güstrow

Das Seminarhaus befindet sich vom Bahnhof aus gesehen in Richtung Süden.

Bahnfahrer:innen gehen über den Bahnhofvorplatz, vorbei am Jobcenter und biegen nach rechts auf die Eisenbahnstraße ab. In Höhe der Feldstraße überqueren sie die B104 und gehen durch die Grünanlage bis zur Neue Wallstraße, biegen hier rechts ab und folgen der Straße bis zur Hageböcker Straße. Hier biegen sie links ab und erreichen kurz darauf die Straße Grüner Winkel.

Parkplätze stehen in begrenzter Zahl im Hof zur Verfügung. Für Gäste mit einem Elektro-Auto gibt es eine so genannte Wallbox (22 kW, Typ2).

Tipps für Einkäufe im Netz
  • Kaufen Sie nichts online, was Sie auch in Ihrer Nähe bekommen.
  • Umweltschädlich und unfair ist es, im Laden zu probieren und im Internet zu bestellen. Zu den Ressourcen, die durch die Online-Recherche, die Versandhändlerlogistik und den Lieferdienst verbraucht werden, kommt auch noch die Fahrt zum Laden hinzu.
  • Kaufen Sie Waren, die Sie anprobieren müssen, nur im Laden, um Rücksendungen zu vermeiden. Wenn trotzdem online bestellt werden soll, nutzen sie bei Kleidung die Maßtabellen des Händlers, um die richtige Größe zu ermitteln, statt sich mehrere Größen zur Auswahl schicken zu lassen.
  • Verteilen Sie Einkäufe nicht wegen minimaler Preisvorteile auf mehrere Anbieter. Bündeln Sie stattdessen Ihre Aufträge. Bei Onlineportalen darauf achten, ob verschiedene Händler das Portal als Marktplatz nutzen. Das kann sonst unbemerkt dazu führen, dass gleichzeitig bei verschiedenen Händlern bestellt wird und mehrere Pakete auf die Reise geschickt werden, teilweise sogar direkt aus Fernost.
  • Lassen Sie Ihr Paket direkt an Paketstationen oder Paketshops liefern. Muss das Paket doch an die Haustür gebracht werden, vermeiden Sie vergebliche Lieferversuche durch Terminabsprachen oder Anwesenheit.
  • Geben Sie Lieferdiensten mit Pfandkisten oder Recyclingkartons den Vorzug.

 

(Quelle: bund.net)

Nutzen statt besitzen

Ob es um Geschirr, Werkzeug, Autos oder Maschinen geht: Dinge zu teilen ist ressourcenschonend, ökologisch und oft auch wirtschaftlich sinnvoll. Voraussetzung ist, dass nicht andere Ressourcen, wie der Versand mit Paketdiensten oder ein aufwendiger Transport die eingesparten Herstellungsressourcen wieder aufwiegen. Bei häufig genutzten Gegenständen kann der Besitz daher durchaus sinnvoller sein.

 

Bei Veranstaltungen, wie Gemeindefesten, reichen vorhandenes Geschirr, Bänke oder andere Ausstattungsgegenstände manchmal allerdings nicht aus. Um begrenzten Platz nicht mit Gerätschaften zu blockieren, die nur einmal jährlich genutzt werden, können bei Bedarf Geschirr, Zelte, Tischdecken, Bierzelttische usw. ausgeliehen werden. Hier bieten sich benachbarte Kirchengemeinde oder auch Vereine an, die vor Ort sind. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, fast alles, was benötigt wird zu mieten, vorzugsweise ohne weite Transportwege.