Mobilität

Unser Kirchenkreis ist geprägt von großen Flächen und langen Wegen. Deshalb sind wir sehr viel unterwegs: in den Kirchengemeinden mit vielen Dörfern, Kirchen und Friedhöfen, auf dem Weg zu Gottesdiensten, Besuchen, Amtshandlungen, zu Sitzungen, Konventen, Veranstaltungen und Synoden.

 

Wir haben entdeckt, dass auch digitale oder hybride Sitzungen möglich sind und sehr effektiv sein können, ohne für eine zweistündige Sitzung beispielsweise vier Stunden Zugfahrt nach Schwerin oder sechs Stunden nach Hamburg in Kauf nehmen zu müssen. Das spart nicht nur Lebens-, sondern auch Arbeitszeit und sehr viele Fahrtkosten. Sicher, nicht alles ist digital möglich, aber wir sollten zukünftig überlegen, welche Sitzungen digital durchgeführt werden könnten und dafür gute Voraussetzungen schaffen.

 

Zentralere Sitzungsorte hat z.B. die Synode ausprobiert. Der Umzug des Tagungsortes von Plau nach Güstrow war durch die bessere Erreichbarkeit mit ÖPNV auch mit der Einsparung von CO2-Emissionen aus der Mobilität der Synodal*innen verbunden. Dabei hilft der Abgleich mit dem Zugfahrplan bei Veranstaltungen sehr.

 

Bei Anschaffung und Ausbau von Elektromobilität können Kirchengemeinden bei der Kirchlichen Stiftung für Klimaschutz im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Fördermittel beantragen. Für das Leasing von E-Autos können drei Jahre lang 200 € gezahlt werden. Für die Errichtung einer Ladestation können bis zu 1.500 € und zusätzlich 500 € für damit im Zusammenhang stehende Erdarbeiten gefördert werden. Die Anträge für diese Förderung sind denkbar kurz und einfach und lassen sich hier finden: Förderanträge E-Mobilität

 

Die CO2-Kompensation betrifft beispielsweise Kirchengemeinden mit globalen Partnerschaften oder solche, die Gemeindereisen ins Ausland veranstalten, aber auch die Ökumenische Arbeitsstelle, die die Verbindung zu Partnern weltweit begleitet. Die CO2-Kompensation bei der Klimakollekte der EKD dient der Investition in Projekte, die CO2 vermeiden helfen, wie z.B. kleine Biogasanlagen gegen Abholzung in Tansania.

 

Die gute mecklenburgische Tradition der Nutzung von Mitfahrgelegenheiten soll nicht verloren gehen! Da waren wir in Mecklenburg wesentlich weiter als die anderen Kirchenkreise der Nordkirche, schon in DDR-Zeiten, seit den 1990er-Jahren dann mit einer Mitfahrerentschädigung. Inzwischen ist so ein Mitfahrerbonus endlich auch in der nordkirchlichen Reisekostenverordnung fest verankert!   

Kontakt

Regina Möller (stellv. Änne Lange)

E-Mail: regina.moeller@elkm.de