Schutzkonzept
Unseren Kirchengemeinden Horst, Reinberg und Reinkenhagen liegt der Schutz von Kindern und Jugendlichen am Herzen. Deshalb sind wir unserer Verpflichtung nachgekommen, für jede Kirchengemeinde ein Schutzkonzept zu entwickeln.
Grundlage dafür sind das Präventionsgesetz der Nordkirche und die Vereinbarung zwischen dem ‚Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs‘ (UBSKM) und der ‚Evangelischen Kirche in Deutschland‘ (EKD). Das Schutzkonzept nimmt Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftig in den Fokus, soll jedoch Menschen aller Altersgruppen in unserer Gemeinde dienen.
Wir stellen fest: Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, selbstverständlich auch vor sexualisierter Gewalt.
Wir verurteilen jede Form von Gewalt und setzen uns dafür ein, dass Menschen in unserer Kirchengemeinde bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Uns ist wichtig, dass jeder Mensch mit jeglichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen, aus jedem Milieu, mit jeglichem sozialen und kulturellen Hintergrund, jeden Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung an der Gemeinschaft unserer Gemeinde teilhaben kann. Wir achten die individuellen Voraussetzungen und gehen auf sie ein. Wer Hilfe benötigt, soll in unserer Gemeinde vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden.
Schutzkonzept der Kirchengemeinde Horst
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Schutzkonzept der Kirchengemeinde Reinberg
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Schutzkonzept der Kirchengemeinde Reinkenhagen
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