Friedhöfe

Christliche Friedhöfe sind Orte des ehrenden Andenkens an Menschen, die unser Leben und das soziale Miteinander geprägt haben. Sie sind Orte der Hoffnung, die bezeugen, dass der Tod nicht das letzte Wort behält.  

Grundsätzlich dienen die kirchlichen Friedhöfe der Bestattung verstorbener Gemeindeglieder. Sofern im Ort kein anderer Friedhof verfügbar ist, steht die Nutzung ohnehin allen offen (sogenannter Monopolfriedhof). Darüber hinaus sind in der Vergangenheit vielfältige Situationen eingetreten, die dazu führten, dass Angehörige um die Bestattung eines Verstorbenen  auf einem kirchlichen Friedhof gebeten haben, auch wenn keine Kirchenmitgliedschaft gegeben war. In der Regel ist diesem Wunsch auch entsprochen worden, sofern die geltende Friedhofsordnung akzeptiert wurde.    

Die nachstehenden Ordnungen hat der Kirchengemeinderat erlassen für alle Friedhöfe, die zur Kirchengemeinde gehören oder durch die Kirchengemeinde verwaltet werden.

Die Gebührenkalkulation erfolgte unter Maßgabe der anfallenden tatsächlichen Kosten und wurde durch die zentrale kirchliche Friedhofsverwaltung in Stralsund erstellt. Die Kalkulation wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Die jährliche Prüfung zur Standfestigkeit der Grabmäler erfolgt durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Sofern die Standfestigkeit der Grabmäler nicht gewährleistet ist und dieses angezeigt worden ist, liegt im Schadensfall die Haftung bei den Nutzungsberechtigten der zugehörigen Grabstelle.   

Für die Pflege der Friedhöfe sind mehrere Mitarbeiter zuständig. Einen Kontakt vermitteln die Pfarrämter.  

Für folgende Friedhöfe gilt die Ordnung:

Kirchlicher Friedhof in Züssow (bei der Kirche)
Friedhof der Diakonie in Züssow 
Friedhof in Krebsow
Friedhof in Ranzin
Friedhof in Zarnekow
Friedhof in Steinfurth

 

Informationen zur Neufassung Oktober 2017 (Download)


Friedhofsordnung April 2017 (Download)


Friedhofsgebührenordnung April 2017 (Download)