Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

                                                                             

 

 

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

in den Kirchengemeinden Prohn und Groß Mohrdorf

 

 

 

 

Evangelische Kirchengemeinden Prohn und Groß Mohrdorf

Stralsunder Straße 18

18445 Prohn

Pastorin Juliane Handik

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Vorwort
  2. Ziele des Schutzkonzepts
  3. Leitbild
  1. Risikoanalyse
  1. Verhaltensregeln zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
  1. Selbstverpflichtungserklärung
  2. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  3. Meldeprozess
  4. Handlungsleitfaden bei Hinweisen sexualisierter Gewalt
  5. Unsere Verantwortung zur Prävention
  6. Bekanntmachung und Veröffentlichung

 

Anhang

Selbstverpflichtungserklärung

 

 

 

 

 

 

Vorwort

„Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken…so werdet ihr Ruhe finden für eure Seele.“

Matthäus 11,28.29

Leid wird in der Bibel benannt. Zugefügtes Leid unter Menschen nimmt uns alle in die Pflicht. Es braucht ein Schutzkonzept sexualisierter Gewalt, weil es nötig ist. Sexualisierte Gewalt geschieht überall. Menschen, die diese ausüben, tun das in Vereinen, Bildungsstätten, in Familien- und Freundes- bzw. Bekanntenkreisen. Leider auch in Kirchen bzw. kirchlichen Einrichtungen.  Mit diesem Schutzkon-zept möchten wir, als Kirchengemeinde, unseren Beitrag leisten und zu einem, sowohl respektvollem, als auch einem achtvollen Umgang untereinander appellieren. Und wenn Menschen dennoch verletzt werden, dann ist es unsere Aufgabe für Heilung und Wiederherstellung von Schutz und Vertrauen zu sorgen. Beim Bekanntwerden von Grenzverletzungen oder Übergriffen jeglicher Art, sollen diese Handlungsempfehlungen greifen. Uneingeschränkte Priorität haben die Menschen, die uns anvertraut sind und diese an Leib und Seele zu schützen. Gemeinsam wollen wir christliche Gemeinschaft leben.

 

  1. Ziele des Schutzkonzepts

Die Evangelischen Kirchengemeinden Prohn und Groß Mohrdorf haben sich mit dem Thema von Überschreitungen von Grenzen, hinsichtlich sexuali-sierter Gewalt beschäftigt.  Die in diesem Konzept beschriebenen Leitlinien sollen Grenzverletzungen vorbeugen. Die Maßnahmen der Prävention sollen sichere Strukturen zum Handeln schaffen und einen sicheren Raum für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene im kirchlichen Umfeld schaffen.

 

  1. Leitbild

Leid zu benennen und die Möglichkeit zu geben, sich insbesondere in sorgen-vollen Lebenssituationen an uns zu wenden, ist der elementare Grundstein dieses Schutzkonzepts. In Gesprächen soll ein Schutzraum eröffnet werden. Die Verpflichtung über Gespräche Stillschweigen zu wahren, ist hierbei eine Selbstverständlichkeit. Jegliche Form von sexualisierter Gewalt wird selbst-verständlich ein präventives Handeln zur Folge haben. Leid soll nicht still-schweigend hingenommen werden und der Mensch, als ein Ebenbild Gottes, in seiner unantastbaren Würde geschützt und geachtet werden.

 

 

  1. Risikoanalyse

Hinsichtlich der Risikoanalyse lässt sich für die Kirchengemeinden Prohn und Groß Mohrdorf grundlegend festhalten, dass es verschiedene Bereiche un-serer Angebote gibt, die im Hinblick auf Gefahren, kritisch analysiert werden müssen. Die vorliegenden Präventionsmaßnahmen resultieren aus dem Ziel, uns anvertraute Menschen zu schützen. In unseren Kirchengemeinden ar-beiten mehrere Haupt- und Ehrenamtliche in mehreren Kinder- und Jugend-gruppen. Daraus resultieren Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Schutzbedarf.

Wo Vertrauensverhältnisse entstehen, können leider auch Machtgefüge sowie Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die ausgenutzt werden können. Dieser Entwicklung soll mit dem Präventionskonzept entgegengewirkt werden.

Weiterhin soll Beachtung finden, dass es keine 1:1 Situation geben soll. Räume sollen nicht verschlossen sein. Es soll immer offene Türen geben, um nicht einzuschränken und einzuengen.

 

  1. Verhaltensregeln zur Verhinderung sexualisierter Gewalt

Alle hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden verpflichten sich dazu, die Verhaltensregeln zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an den Schutzbefohlenen einzuhalten. Treten Vermutungen, Hinweise und Ver-dächtigungen auf, muss schnellstmöglich eine professionelle und qualifizierte Einschätzung und Aufarbeitung stattfinden. Bestandteil der Verhaltens-regeln, um sexualisierte Gewalt zu verhindern, bietet der Katalog von Maßnahmen der Nordkirche

(https://www.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/Praevention/Praeventionsbroschuere_FAQ_Forum_Studie_22122023.pdf)

Zu den Verhaltensregeln werden folgende Aspekte in den Fokus genommen:

  • Intimsphäre muss eingehalten werden
  • Umgang mit Nähe und Distanz
  • Umgang während Veranstaltungen mit Übernachtung
  • Herkunft und sexuelle Orientierung darf nicht zum Nachteil ausgelegt werden (AGG muss beachtet werden)
  • ein Nein muss akzeptiert werden
  1. Selbstverpflichtungserklärung

Der Maßstab allen Handelns muss benannt werden. Dazu soll das Formular der Selbstverpflichtungserklärung genutzt werden. Grenzverstöße werden definiert und notwendiges Handeln erforderlich. Sinn und Zweck dieses Formulars ist es, dass Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigen, gegen sexualisierte Gewalt mitzuwirken. Hinsichtlich der Selbstverpflich-tungserklärung orientieren wir uns an den Richtlinien zur Prävention der Nordkirche, diese beinhalten:

 

Konkret unterschreiben Mitarbeitende, dass sie

» sich für einen achtsamen Umgang miteinander einsetzen,

» konkrete Maßnahmen zur Prävention ergreifen und

» Hilfe holen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt.

Sie erklären, dass sie

» eine angemessene Balance von Nähe und Distanz wahren,

» die Grenzen anderer und die eigenen respektieren,

» eine Vertrauens- und Autoritätsstellung nicht ausnutzen,

» Stellung nehmen gegen gewalttätiges und grenzverletzendes Verhalten,

» für eine offene Gesprächs- und Fehlerkultur sorgen,

» sich zum Themenfeld sexualisierter Gewalt fortbilden,

» sich fachlich beraten lassen zu Prävention und ebenso bei Anhaltspunkten für den Fall sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum.

 

Die Kirchengemeinden nutzen die Selbstverpflichtungserklärung von:

www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/fileadmin/user_upload/materialien-und-downloads/selbstverpflichtungserklaerung-pastorinnen_nordkirche.pdf

  1. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

In den Kirchengemeinden Prohn und Groß Mohrdorf müssen alle Personen, ob haupt- oder ehrenamtlich, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. 

 

  1. Meldeprozess

Meldungen können mündlich und schriftlich erfolgen. Sollte es zu diesem Fall kommen, wird dies in einem Meldeordner dokumentiert. Dieser wird in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. Zudem ist es möglich per Mail an: prohn@pek.de schriftlich eine Meldung zu verfassen. Diese werden ebenso in Papierform im Meldeordner dokumentiert. Diese Möglichkeit wird in den Kirchengemeinden öffentlich gemacht.

 

  1. Handlungsleitfaden bei Hinweisen sexualisierter Gewalt

Bei Hinweisen von grenzüberschreitendem Verhalten hinsichtlich sexuali-sierter Gewalt, bildet der nachfolgende Handlungsablauf eine Orientierung für ein geordnetes und überlegtes Handeln.

Phase 1: Vermutung, dass ein Mensch von Grenzüberschreitung eines Mitarbeiters oder Ehrenamtlichen betroffen ist. Glauben schenken, Schutz gewährleisten.

Phase 2: Meldung an die Meldestelle Stabstelle Prävention der Nordkirche (info@praevention.nordkirche.de / 040/4321 6769 0).

Phase 3: Gefährdungslage einschätzen.

Phase 4: Beratungsstab einberufen (der Kirchengemeinderat).

Phase 5: Klärung, welcher Bedarf besteht, Handlungsschritte festlegen und Maßnahmen vereinbaren.

Phase 6: Nachsorge und Aufarbeitung.

Phase 7: Rehabilitation, wenn Vermutungen unbegründet waren.

 

  1. Unsere Verantwortung zur Prävention

Die Kirchengemeinderäte Prohn und Groß Mohrdorf beauftragen die Vorsitzende beider Kirchengemeinderäte, Pastorin Juliane Handik, als Beauftragte für die Präventionsarbeit und die Fortführung und Aktualisierung des Schutzkonzeptes.

 

  1. Bekanntmachung und Veröffentlichung

Das vorliegende Schutzkonzept wurde am 04. September 2024 im Kirchengemeinderat Prohn und am 11. September 2024 im Kirchen-gemeinderat Groß Mohrdorf verabschiedet. Damit ist es rechtskräftig.

Ebenso ist es auf der Internetseite der Kirchengemeinde Prohn online verfügbar.

 

Anhang

Selbstverpflichtungserklärung

https://www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/fileadmin/user_upload/materialien-und-downloads/selbstverpflichtungserklaerung-pastorinnen_nordkirche.pdf