Bugenhagen-Stiftung unterstützt auch im Jahr 2026 wieder Projekte im PEK Einfallsreiche und zeitgemäße Formate gesucht
31.01.2026 · Greifswald. Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung unterstützt auch im Jahr 2026 wieder Projekte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Anträge können bis zum 31. März gestellt werden.
Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung fördert seit vielen Jahren Projekte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in den Bereichen Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung und Mission, mit denen mittels einfallsreicher und zeitgemäßer Formate zusätzliche Angebote in der Gemeindearbeit und der sozialen Arbeit angeregt und unterstützt werden sollen. Bauprojekte werden seitens der Stiftung nicht gefördert. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Initiativen im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Der Antrag auf Förderung muss bis zum 31. März des Zuwendungsjahres sowie vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Der Antrag soll eine kurze, inhaltliche Beschreibung des Fördergegenstands und eine dazugehörige Einnahmen- und Ausgabenübersicht beinhalten und als PDF-Datei per E-Mail übermittelt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, über die Anträge und die jeweilige Förderhöhe entscheidet das Kuratorium der Stiftung in der Frühjahrssitzung am 11. Mai.
Antragsformulare als Download verfügbar
In der Regel werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt von der Stiftung gefördert. Die geförderten Konzepte sollen dabei einen Bezug zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis haben. Alle notwendigen Informationen sowie das Antragsformular sind unter dem Link www.kirche-mv.de/bugenhagenstiftung/infos-und-formulare zu finden. In den zurückliegenden Jahren wurden beispielsweise Open-Air-Krippenspiele, Glaubenskurse für Kirchenferne, die Kapelle auf dem Greifswalder Weihnachtsmarkt, mehrere Musicalprojekte und das Jugendfestival „Auftauchen“ gefördert. Eine Liste der geförderten Projekte ist hier zu finden. Um auch künftig derartige Vorhaben fördern zu können, freut sich das Kuratorium der Bugenhagen-Stiftung über Zustiftungen und Spenden.
Beispiele für gelungene Förderung
„Zu den geförderten Projekten zählten im vergangenen Jahr zum Beispiel das Vater-Kind-Camp der Kirchengemeinde Kartlow-Völschow, der Leitungskurs der Arbeitsstelle Ehrenamt oder der Bibelerlebnispark der Stralsunder Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen“, berichtet Arne Kühn, Assistent des Vorstands der Johannes-Bugenhagen-Stiftung. Wer plane, in seiner Kirchengemeinde ähnlich spannende Projekte umzusetzen, solle sich nicht scheuen, einen Antrag zu stellen, ermutigt Arne Kühn. Es sollte aber möglichst ein besonderes und innovatives Vorhaben sein. „Übrigens wird es im kommenden Jahr 2027 wieder einen Bugenhagen-Wettbewerb geben“, blickt Arne Kühn voraus. Ein Thema oder ein Motto stünden dafür allerdings noch nicht fest. Es werde aber im nächsten Jahr keine Förderungen geben, da stattdessen die Preise der Ausschreibung sehr hoch dotiert werden, um entsprechende Anreize zu schaffen.
Weitere Informationen
Arne Kühn, Assistent des Vorstandes Johannes-Bugenhagen-Stiftung
Tel.: 038347718511
Mobil: 01719168033
E-Mail: bugenhagenstiftung@pek.de
Mehr: www.kirche-mv.de/bugenhagenstiftung
Quelle: PEK (sk)