Landessynode Nordkirche beschließt Digitalisierung der Kirchengemeinderatswahl

26.09.2026 · Lübeck-Travemünde. Keine Urnen, keine Wahllokale - die Kirchengemeinderatswahl 2028 in der Nordkirche soll ausschließlich als elektronische Online-Wahl angeboten werden. 

Im Rahmen ihrer Septembertagung hat die Landessynode der Nordkirche die Digitalisierung der Kirchengemeinderatswahl 2028 beschlossen. Sie wird flächendeckend als Online-Wahl durchgeführt. Als analoge Alternative bleibt die Briefwahl auf Antrag erhalten. Kirchengemeinden könnten freiwillig die Briefwahl oder die Online-Wahl direkt im Gemeindebüro - auch mit Unterstützung - anbieten.


Während es bisher einen Wahltag gegeben hat, werde die Online-Wahl über einen knapp dreiwöchigen Zeitraum angeboten. Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder ab 14 Jahren könnten rund um die Uhr ihre Stimme von jedem Ort aus abgeben. Der 1. Advent 2028 werde folglich „Tag des Wahlergebnisses“ statt „Wahltag“ heißen.


Jünger und flexibler


Die Neuregelung steht unter dem Motto „Digital.Jünger.Flexibler“. Denn auch eine Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit in den Kirchengemeinderat (KGR) von 18 auf 16 Jahre ist vorgesehen. In Kirchengemeinderäten mit zehn oder mehr zu wählenden Mitgliedern soll künftig jedes zehnte Mitglied im Wahljahr unter 27 Jahren sein.


Für minderjährige KGR-Mitglieder sei zusätzlich eine „Bring in a Friend“-Regelung geplant. In den ersten sechs Monaten könnten sie eine Vertrauensperson mitbringen, um nicht allein unter Erwachsenen zu sein. Diese Person könne jugendlich oder erwachsen sein und das minderjährige KGR-Mitglied während der Sitzung beraten.


Weitere Änderungen betreffen das Ehrenamt, die Geschlechterparität und die Möglichkeit, nach der Hälfte der sechsjährigen Amtszeit Mitglieder nachzuberufen oder auf Nachbesetzungen zu verzichten.


Einfacher und moderner


Ziel des Gesetzes sei es unter anderem, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Bei der KGR-Wahl 2022 habe diese lediglich bei 8,9 Prozent gelegen. Die Digitalisierung soll außerdem eine Vereinfachung und Modernisierung mit sich bringen.


Alle sechs Jahre wählen die Kirchengemeinden in der Nordkirche neue Kirchengemeinderäte. Sie sind die rechtliche Leitung der Gemeinde und entscheiden etwa über Baumaßnahmen und Personal.

Quelle: epd