Synode stärkt Transparenz Grünes Licht für Compliance-Richtlinie im Kirchenkreis Mecklenburg
06.11.2026 · Güstrow. Die Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg haben grünes Licht für die Einführung einer Compliance-Richtlinie zum Umgang mit Spenden, Zuwendungen und vergleichbaren Leistungen gegeben. Ziel ist es, Verantwortliche im Kirchenkreis für mögliche Risiken zu sensibilisieren und ihnen eine verlässliche Orientierung für den Umgang mit Geld- und Sachmitteln zu bieten.
„Die Richtlinie dient dazu, ein Bewusstsein zu schaffen und Orientierung zu geben im Umgang mit Spenden, Zuwendungen und vergleichbaren Leistungen im Verantwortungsbereich des Kirchenkreises Mecklenburg. Sie sichert den transparenten und ethisch verantwortbaren Umgang mit Geld und Sachmitteln und beugt Befangenheit, Interessenkonflikten sowie möglichen Korruptionsrisiken vor“, erläuterte Prof. Dr. Karsten Müller vom Rechtsausschuss der Synode, der die Vorlage auf der Synode in Güstrow eingebracht hatte.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Zuwendungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Gemeinden und im Kirchenkreis kommt es dabei immer wieder zu Unsicherheiten. Gleichzeitig sind die Erwartungen von Spenderinnen und Spendern, Kirchensteuerzahlenden und Aufsichtsbehörden an Transparenz und Integrität gestiegen. „Zur Sicherstellung der rechtlichen Konformität und der Wahrung ethischer Grundsätze im Lichte christlicher Verantwortung schlagen wir die Einführung einer Compliance-Richtlinie vor“, so Karsten Müller. Sie diene der systematischen Risikovorsorge und stärke die Integrität kirchlichen Handelns.
Orientierung statt zusätzlicher Rechtsvorgaben
Eine Besonderheit der Richtlinie ist die Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchengemeinden. Da der Kirchenkreis nur über eine begrenzte Rechtssetzungskompetenz gegenüber den Gemeinden verfügt, kann die Richtlinie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine verbindlichen Vorgaben für diese machen. Die verfassungsrechtlich garantierte Eigenständigkeit der Gemeinden setzt hier klare Grenzen.
Die Compliance-Richtlinie ist deshalb in erster Linie rechtsbeschreibend und orientierend, nicht rechtssetzend. Neue verbindliche Vorgaben können zunächst vor allem für das Handeln des Kirchenkreises selbst getroffen werden.
Ampel-System soll Orientierung geben
Dafür enthält die überarbeitete Fassung eine Art Ampel-System. Es soll dem Kirchenkreisrat als Orientierung bei der Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen dienen und dabei helfen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewerten.
Mit der neuen Richtlinie setzt der Kirchenkreis Mecklenburg ein Zeichen für Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und einen integren Umgang mit den ihm anvertrauten finanziellen und materiellen Mitteln. Damit wird auch dem Anspruch Rechnung getragen, kirchliches Handeln nachvollziehbar und im Einklang mit den eigenen christlichen Werten zu gestalten.
Weitere Informationen und Bilder: 7. Tagung der III. Kirchenkreissynode
Quelle: ELKM (cme)