Nordkirche Neue Kirchenleitung gewählt

21.11.2025 · Lübeck-Travemünde. Zum Auftakt ihrer Tagung hat die Landessynode der Nordkirche die Kirchenleitung neu gewählt. Sie beriet zudem über eine Überführung der Anerkennungsrichtlinie der EKD für Betroffene sexualisierter Gewalt in Nordkirchenrecht.

Die Landessynode der Nordkirche hat zu Beginn ihrer dreitägigen Tagung in Lübeck-Travemünde am Donnerstag die Kirchenleitung neu gewählt. Von den bisherigen 13 gewählten Mitgliedern hatten fünf erneut kandidiert, vier wurden wieder-, neun Personen neu gewählt. Am Abend berieten die Synodalen über Änderungen am Präventionsgesetz. Konkret geht es um die Überführung der Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie in Nordkirchenrecht.

 

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt begrüßte die neuen Mitglieder der Kirchenleitung. Das Durchschnittsalter der gewählten Mitglieder der neuen Leitung beträgt 48 Jahre. Den ausscheidenden Mitgliedern dankte die Vorsitzende der Kirchenleitung für deren Engagement.

 

Die Kirchenleitung besteht aus insgesamt 13 gewählten Mitgliedern. Wiedergewählt wurden Arne Gattermann (47, Sprengel Schleswig und Holstein), Sylvia Giesecke (58, Sprengel Mecklenburg und Pommern), Matthias Isecke-Vogelsang (73, Sprengel Schleswig und Holstein) und Michael Kühn (55, Sprengel Hamburg und Lübeck).

 

Neu gewählt wurden Bettina Axt (36, Sprengel Schleswig und Holstein), Jens Brenne (66, Sprengel Mecklenburg und Pommern), Niklas Brose (26, Sprengel Hamburg und Lübeck), Diana S. Freyer (48, Sprengel Hamburg und Lübeck) und Anne Grüttner (58, Sprengel Mecklenburg und Pommern).

 

Ebenfalls neu gewählt wurden Jakob Pape (32, Sprengels Hamburg und Lübeck), Maike Tesch (49, Sprengel Schleswig und Holstein), Bennet Wohler (25, Sprengel Schleswig und Holstein) und Tobias Woydack (51, Sprengel Hamburg und Lübeck).

 

Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, die Bischöfinnen Kirsten Fehrs (Sprengel Hamburg und Lübeck) und Nora Steen (Sprengel Schleswig und Holstein) sowie Bischof Tilman Jeremias (Sprengel Mecklenburg und Pommern) sind Kraft ihres Amtes Mitglied der Kirchenleitung.

 

Präventionsgesetz der Nordkirche soll geändert werden

 

Die im März von der EKD beschlossene Anerkennungsrichtlinie für Zahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie soll ab 1. Januar in den Landeskirchen und Diakonieverbänden gelten, muss dort aber jeweils übernommen werden.

 

Ziel der Übernahme der Richtlinie in Landeskirchen und Diakonieverbänden sind bundesweit einheitliche Verfahren und Entscheidungen durch sogenannte Unabhängige Anerkennungskommissionen. Die Kommissionen sollen sich an einem Anhaltskatalog orientieren, der derzeit noch in Arbeit ist.

 

Die Richtlinie ist von Betroffenen mitentwickelt worden. Fehrs begleitete die Entwicklung als EKD-Ratsvorsitzende. Zur Beratung in Travemünde stand ein Kirchengesetz, das die Änderung des Präventionsgesetzes und der Präventionsgesetzausführungsverordnung der Nordkirche vorsieht. Geplant sei eine „Eins-zu-Eins-Übernahme“ der Richtlinie in das Nordkirchenrecht, wie es hieß. Fehrs warb in ihrer Einbringung um Zustimmung, „möglichst als Ganzes“. Nach gründlicher Beratung stimmten die Synodalen der Vorlage in erster Lesung ohne Änderungen zu.

 

Die Landessynode ist das Kirchenparlament und damit verfasstes Leitungsgremium der Nordkirche. Ihr gehören 156 stimmberechtigte Mitglieder an.

Quelle: epd