Nordkirche Landessynode beschließt Grundlinien kirchlichen Handelns
21.11.2025 · Lübeck-Travemünde. Mit dem Beschluss der neuen Grundlinien schafft die Landessynode der evangelischen Nordkirche ein einheitliches Kirchenrecht und zeitgemäße Regelungen zu kirchlichen Amtshandlungen.
Die Landessynode der Nordkirche hat am Freitag einstimmig die neuen „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich von Konfirmation, Eheschließung und Bestattung“ beschlossen. Sie schafft damit ab 1. Januar 2026 ein einheitliches, verbindliches Kirchenrecht und zeitgemäße Regelungen zu kirchlichen Amtshandlungen. Zugleich wird der Erprobungsstatus beendet. Dem Beschluss ging eine intensive Diskussion voraus.
Beim Abendmahl beispielsweise wird die frühere Bevorzugung von Wein beendet. Stattdessen werden Wein und Traubensaft als gleichwertig anerkannt. Viele Gemeinden würden das bereits seit Längerem so handhaben, hieß es. Bei der Taufe können künftig nicht-evangelische Paten stärker einbezogen werden. Nimmt eine Konfirmandin oder ein Konfirmand an einer Jugendweihe teil, bestehen Bedenken gegen den Vollzug der Konfirmation nur, wenn ein Widerspruch zum christlichen Bekenntnis gegeben ist.
Insgesamt öffne sich die Nordkirche künftig stärker für moderne Gottesdienstformate, vielfältige Familienkonstellationen und mehr Flexibilität im Umgang mit Lebenswegen und Mitgliedschaftsfragen, hieß es.
Quelle: epd