Kirchengemeinde prüft rechtliche Schritte Gericht verurteilt Ex-Gemeindepädagogen von Zinnowitz

04.12.2024 · Greifswald/Zinnowitz. Das Amtsgericht Greifswald hat den zurzeit beurlaubten Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt.

Das Gericht halte die Aussagen des Klägers für glaubhaft, denen zufolge der Angeklagte sich im Dezember 2016 auf einer kirchlichen Freizeit sexuell übergriffig verhalten habe, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

 

Dass der Kläger den Vorfall erst im vergangenen Jahr öffentlich gemacht habe, ändere nichts an seiner Glaubhaftigkeit. Vorfälle dieser Art seien mit einem Gefühl großer Scham verbunden, sagte der Richter weiter. Er folgte wegen der Minderschwere des Falls jedoch nicht der Forderung der Staatsanwalt, die ein Strafmaß von zehn Monaten zu drei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben innerhalb einer Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen.

 

Gegen den Gemeindepädagogen war durch das Amtsgericht Greifswald am 14. Juni dieses Jahres wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Nach dem Strafbefehl hatte die evangelische Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz den 53-Jährigen von allen Tätigkeiten in der Gemeinde beurlaubt.

 

Die Kirchengemeinde prüft nun weitere rechtlichen Schritte. Aus Sicht der Nordkirche „sei eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bei uns im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr vorstellbar“, sagte Nordkirchen-Presssprecher Dieter Schulz am Mittwoch. Hintergrund sei, dass im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung der Gemeindepädagoge als vorbestraft gelte und wegen einer Sexualstraftat einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalte. Schulz: „Damit kann er als Gemeindepädagoge nicht mehr tätig sein.“

Quelle: epd/kmv