Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Künftig Verfügungsmittel für Regionalpastoren

25.09.2019 · Güstrow. Auf seiner Sitzung am 24. September in Güstrow fassten die Mitglieder des Kirchenkreisrates u.a. folgende wichtige Beschlüsse:

Berufen: stellvertretendes Mitglied im Beirat „Tourismusfonds“

Als Stellvertreterin für Dr. Patrick Scott Dingle (Sternberg) im Beirat „Tourismusfonds“ der Landeskirche berief der Kirchenkreisrat Dr. Martina Timm.

Erteilt: Einvernehmen zur Gemeindevereinigung

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Grüssow-Satow-Stuer – so lautet der neue Name der vereinigten Kirchengemeinden Grüssow-Satow und Stuer. Der Kirchenkreisrat erteilte sein Einvernehmen zu den Beschlüssen der beiden Kirchengemeinderäte. Der Sitz der Gemeinde befindet sich künftig in der Dorfstraße 5 in 17213 Fünfseen, OT Satow.

Beraten: Etat 2020 in zweiter Lesung

Der Kirchenkreisrat beriet in zweiter Lesung den Haushaltsplanentwurf des Kirchenkreishaushalts 2020 und wird diesen samt den Korrekturen und Ergänzungen der Kirchenkreissynode Mitte Oktober zur Beschlussfassung vorlegen. .

Eingerichtet: Verfügungsmittel für Regionalpastorinnen und -pastoren

Der Kirchenkreisrat beschloss eine Zuwendung von jährlich 1200 Euro für die Kirchengemeinden, deren Pastor*innen die Verantwortung als Regionalpastor*innen übernommen haben. Der jeweilige Betrag wird den Kirchengemeinden für den betreffenden Zeitraum am Jahresende zweckgebunden zur Verwendung als Verfügungsmittel der Pastor*innen überwiesen, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel im Kirchenkreishaushalt ausgewiesen sind. Der Betrag von 24.000 Euro wird in den Haushaltsplan-Entwurf für 2020 aufgenommen.

Gefördert: zwei Projekte in der Propstei Wismar

Der Kirchenkreisrat stellt der regionalen Jugendarbeit der Propstei Wismar bis zu 9.000 Euro für das Projekt „Segen to go“ zur Verfügung. Geplant ist ein Wagen mit auffälligen Schirm der Passanten und Besucher ansprechen und schwellenlos für das Angebot interessieren soll. „Die Angebote sollen gut wahrnehmbar und einfach erlebbar sein und die Möglichkeit zum Gespräch und/oder der persönlichen Segnung geben”, so die Begründung. Im Advent soll das mobile Angebot erstmalig zum Einsatz kommen.
Die Kirchengemeinde Gadebusch bekommt zudem einen Zuschuss in Höhe von 800 Euro für die Klausurtagung des Kirchengemeinderates des Pfarrsprengels Gadebusch. Die Gelder stammen aus der Haushaltsstelle Projekte des Kirchenkreisrates aus der jeder Propstei 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.

Quelle: ELKM (cme)



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