Pommersche Kirchenkreissynode Kathrin Kühl erläuterte Personalplanungsförderungsgesetz

Kathrin Kühl

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

30.03.2019 · Züssow.

Auf der Pommerschen Kirchenkreissynode in Züssow stellte Kathrin Kühl, Referentin im Dezernat Dienst der Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche, den Synodalen heute das Personalplanungsförderungsgesetz vor. Dieses Gesetz zur Förderung der Personalplanung in den Kirchenkreisen, den Hauptbereichen und der Landeskirche wurde auf der zurückliegenden Tagung der Landessynode Anfang März beschlossen. Mit dem Gesetz wird den Kirchenkreisen, Hauptbereichen und der Landeskirche eine bestimmte Anzahl von Pastorinnen und Pastoren zugeteilt, die in Vollbeschäftigungseinheiten berechnet werden. Die Kirchenleitung setzt die Höhe dieser jeweils zugeteilten Vollbeschäftigungseinheiten alle drei Jahre fest. Die erste Berechnung und Festsetzung erfolgt zum 1. Januar 2020.
 
Geburtenstarke Jahrgänge erreichen Ruhestandsalter
 
Grund für den Gesetzesbeschluss ist, dass gesamtgesellschaftlich die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren das Ruhestandsalter erreichen. Laut Erhebungen der Nordkirche gehen voraussichtlich zwischen 2020 und 2030 etwa 900 von 1.700 Pastorinnen und Pastoren im Bereich der gesamten Nordkirche in den Ruhestand. Jedoch werden prognostiziert nur etwa 300 Pastorinnen und Pastoren in den Dienst aufgenommen werden können. Im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis sind es rund 15 Pastorinnen und Pastoren innerhalb der kommenden drei Jahre, die in den Ruhestand gehen. Dagegen wird es im PEK voraussichtlich zwei bis drei Wiederbesetzungen jährlich geben. Die Zahl der Pfarrstellen im PEK liegt aktuell bei rund 120.
 
Pfarramtliche Versorgung auch künftig erhalten
 
Das Personalplanungsförderungsgesetz sieht vor, dass Kirchenkreise, Hauptbereiche und Landeskirche Pfarrstellen nur dann ausschreiben und besetzen dürfen, wenn sie besonders viele Pastorinnen und Pastoren durch Eintritt in den Ruhestand verlieren. Wo es noch eine vergleichbar gute Ausstattung an Pastorinnen und Pastoren gibt, sollen künftig Besetzungssperren verhängt werden können. Ziel sei es, auch künftig die flächendeckende pfarramtliche Versorgung zu garantieren und weiterhin die Verkündigung des Evangeliums zu ermöglichen, so Kathrin Kühl. Die 13 Kirchenkreise, und damit auch der Pommersche Evangelische Kirchenkreis, regeln als Personalplanungseinheiten ihren Personaleinsatz über ihre jeweiligen Pfarrstellenpläne.

Quelle: PEK (sk)



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