Bericht von der dritten Sitzung des Jahres 2019 Pommerscher Kirchenkreisrat: Unterstützung für Landesposaunenfest

27.03.2019 · Weitenhagen. Der Pommersche Kirchenkreisrat (KKR) unterstützt das Landesposaunenfest Plau am See 2019 mit 4.000 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“. Diesen Beschluss fasste das Gremium neben weiteren in seiner jüngsten Sitzung in Weitenhagen.

Das Landesposaunenfest wird alle vier Jahre vom Posaunenwerk Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet. Im Jahr 2015 fand es auf der Insel Rügen statt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Landesposaunenfest in Plau am See vom 17. bis 19. Mai dieses Jahres. „Zu dieser kirchlichen Großveranstaltung sind alle Posaunenchöre aus dem Bereich der beiden Kirchenkreise im Sprengel in M-V eingeladen, außerdem natürlich die Posaunenchöre aus der mit unserem Posaunenwerk verbundenen Posaunenmission Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Gäste aus den Partnerkirchen Bayern und Berlin-Brandenburg“, so der Antrag des Posaunenwerks an den Kirchenkreisrat. „Es werden ca. 500 Bläser erwartet, darunter zahlreiche junge Bläser und Bläserinnen, stellt doch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen Schwerpunkt der Arbeit des Posaunenwerkes dar.“ Während des Landesposaunenfests finden zahlreiche Konzerte, Bläsermusiken und musikalische Gottesdienste in Kirchen und unter freiem Himmel statt. Laut Angaben des Posaunenwerks belaufen sich die Kosten für das Landesposaunenfest auf insgesamt 65.000 Euro.
 
Zuschuss für Lassaner Kirchengalerie
 
Ebenfalls aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ gewährt der Kirchenkreisrat 2.000 Euro der Kirchengemeinde Lassan für die Sommerausstellung 2019. Bereits seit 20 Jahren verantworten ehrenamtlich tätige Mitglieder der Kirchengemeinde die inhaltlich anspruchsvolle „Galerie in der Kirche St. Johannes zu Lassan“, die in das Konzept der Offenen Kirche eingebettet ist. Dabei ist die Galerie mit ihren wechselnden Ausstellungen inzwischen „ein offenes Fenster der Kirchengemeinde für den Ort und den ganzen Lassaner Winkel bis zur Insel Usedom“, wie es in der Beschlussvorlage hieß. Dabei richten sich die Ausstellungen in verbindender und gleicher Weise an Gäste und Einheimische. Seit dem vergangenen Jahr ist die Galerie in der Lassaner Kirche auch Partner der Veranstaltungsreihe „Spiritueller Sommer in Pommern.“
 
Pilotstudie „Vitaler Friedhof“
 
In einem weiteren Beschluss entschied der KKR, die Pilotstudie „Vitaler Friedhof“ mit einem Zuschuss aus dem Fonds Initiativen und Projekte in Höhe von 2.000 Euro zu unterstützen. Dem Kirchenkreisrat lag ein entsprechender Antrag von Prof. Dr. Thomas Klie von der Universität Rostock vor. „Friedhöfe sind als Trauer- und Gedenkorte gleichsam ein Fenster der Erinnerung und des heutigen Umgangs mit Erinnerungs- und Trauerkultur. Gleichzeitig sind sie auch Orte des Lebens, der Begegnung“, so Thomas Klie in seinem Schreiben an den Kirchenkreisrat. „Der zukünftige Friedhofsbetrieb und die Orientierung an Veränderungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur brauchen heute vielfältige Kommunikationsformen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Netzwerke sind notwendig, in denen unterschiedliche Akteure mit je eigenen Schwerpunkten zur Entwicklung von Friedhöfen (und der Kirchengemeinde) beitragen“, so Thomas Klie weiter. Daher werde eine Pilotstudie erstellt, in der diese Fragen behandelt und Lösungen gesucht werden. Beteiligt sind die theologische Fakultät der Universität Rostock, die Friedhofsbeauftragten der Kirchenkreise sowie Kirchengemeinden. Die Studie soll im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 durchgeführt werden.
 
Vorstellung des Präventionsbeauftragten
 
Die Landessynode hat im Frühjahr 2018 das „Präventionsgesetz“ (PrävG) beschlossen und damit umfangreiche Regelungen auf den Weg gebracht. Hintergrund der Beschlüsse waren zum einen die bundesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, zum anderen die notwendige Einsicht, dass grenzverletzende Verhaltensweisen und sexualisierte Gewalt auch die evangelische Kirche betreffen. Im Kirchenkreis Mecklenburg haben sich die Arbeitsfelder der Präventions- und Interventionsarbeit seit 2015 entwickelt. Seit 2016 wurde dafür eine Stelle vorgehalten. Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis hat den Weg für eine gemeinsame Präventionsarbeit in beiden Kirchenkreisen in MV beschritten. Die pommersche Synode beschloss im vergangenen Jahr einen Stellenplan, der beinhaltet, dass die Präventionsarbeit gemeinsam durch die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern verantwortet und finanziert wird. Präventionsbeauftragter für Pommern ist Martin Fritz, ebenfalls Präventionsbeauftragter im Kirchenkreis Mecklenburg. Martin Fritz stellte sich den Kirchenkreisratsmitgliedern in der Sitzung persönlich vor und berichtete aus seiner Arbeit.
 
Ein Schwerpunkt der Prävention ist Weiterbildung
 
Martin Fritz skizzierte seine Aufgaben, die sich auf folgende Themenfelder erstrecken: Anlaufstelle für Betroffene, Meldestelle für Intervention und Fallbearbeitung, fachliche Unterstützung von kirchlichen Leitungskräften, Beratung zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, Weiterentwicklung verbindlicher Qualitätsstandards, Aufbau eines Netzwerks gegen sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung. Martin Fritz wies darauf hin, dass es Teil des Verkündigungsauftrages sei, „die uns anvertrauten Menschen zu schützen und an ihrer Seite zu stehen“. Damit verbunden sei eine Haltung mit Blick auf den grenzachtenden Umgang mit den Menschen in den Gemeinden und in der Arbeitskultur. Als besondere Schwerpunkte seiner Arbeit nannte Martin Fritz unter anderem Fortbildungen für Mitarbeitende und Maßnahmen der Prävention, die Etablierung eines Handlungs- und Kommunikationsplans sowie Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen. Der Kirchenkreisrat dankte Martin Fritz für seine bereits geleistete Arbeit und betonte die Wichtigkeit seiner Tätigkeit für den Kirchenkreis.

Neuberufung des Kuratoriums des Regionalzentrums
 
Da die Amtszeit des bisherigen Kuratoriums des Greifswalder Regionalzentrums kirchlicher Dienste abgelaufen ist, beschloss der Kirchenkreis die Neuberufung des Gremiums. Der KKR berief der Satzung des Regionalzentrums entsprechend, folgende sieben Kuratoriumsmitglieder: Helga Ruch (zuständige Pröpstin), Beate von Randow (ehrenamtliches Mitglied der Kirchenkreissynode), Matthias Gienke (Pastor), Vera Bäßmann (Gemeindepädagogin) sowie die Ehrenamtlichen Margit Gutowski, Dorothea ter Veen und Marius Johann. Der Kirchenkreisrat dankte den Ehrenamtlichen für ihre Bereitschaft, sich im Kuratorium des Regionalzentrums zu engagieren. Der Berufungszeitraum endet mit dem Ende der Amtszeit des Kirchenkreisrates.
 
Ausschreibung für Vertretungspfarrstelle in der Propstei Stralsund
 
Die Vertretungspfarrstellen des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises wurden eingerichtet, um die Beständigkeit pastoraler Arbeit in den Ortsgemeinden bei längeren Vakanzen zu sichern. In den großflächigen Kirchengemeinden werde es trotz großer Bereitschaft der Pastorenschaft sowie unterstützender Ruheständler zunehmend schwieriger, Pfarrvertretungen bei Vakanzen, Erkrankungen, Sabbat- oder Erziehungszeiten zu organisieren, so die Stralsunder Pröpstin Helga Ruch. In jeder der drei Propsteien des PEK gebe es daher eine dieser äußerst wichtigen Vertretungspfarrstellen. Die Besetzung erfolgt jeweils für sechs Jahre. Für die Propstei Stralsund ist zum 1. November 2019 die 100-Prozent-Stelle eines Pastors beziehungsweise einer Pastorin für pfarramtliche Vertretungsdienste zu besetzen. Es besteht keine Residenz- und Dienstwohnungspflicht. Interessierte bewerbungsfähige Pastorinnen und Pastoren der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) erhalten weitere Auskünfte bei der Stralsunder Pröpstin Helga Ruch, Mauerstraße 1, 18439 Stralsund, Tel.: 03831 264121, E-Mail: proepstin-ruch@pek.de. Bewerbungsschluss ist der 1. September 2019 unter folgender Adresse: Kirchenkreisrat des Pommerschen Ev. Kirchenkreises, Baustraße 34, 17109 Demmin.
 
Exposé zum Vergangenheitsprojekt
 
In Vorbereitung der Synode am kommenden Wochenende, Freitag, 29. März, und Sonnabend, 30. März, in Züssow beschäftigte sich der KKR mit einem ausführlichen Exposé zum Thema Vergangenheitsprojekt des Kirchenkreises. Der Kirchenkreisrat hatte in seiner Januarsitzung der Kirchenkreissynode empfohlen, 50 Prozent der landeskirchlichen Projektpfarrstelle zur Erforschung der jüngeren Regionalgeschichte im Rahmen des Nordkirchen-Projekts „Die DDR-Vergangenheit der Nordkirche“ in der Zeit vom Herbst 2019 bis zum Herbst 2022 zu finanzieren. Die Synode wird am kommenden Wochenende über die Einrichtung der Projektpfarrstelle entscheiden. Das Exposé zu dieser Synodenentscheidung wurde vom Kirchenkreisrat äußerst positiv aufgenommen. „Das Papier schildert den Aufgabenbereich und das Projekt äußerst umfang- und detailreich“, so der Vorsitzende des Kirchenkreisrats, Propst Gerd Panknin.
 
Zukunftsfähige Modelle für das kirchliche Leben
 
Ebenfalls in Vorbereitung der Synode befasste sich das Gremium mit dem sich in allen Bereichen abzeichnenden Personalmangel im Zeitraum bis zum Jahr 2030. Die Kirchengemeinden im PEK sind derzeit im Gespräch miteinander und orientieren sich dabei am kürzlich von der Landessynode verabschiedeten Personalplanungsförderungsgesetz. Propst Gerd Panknin ist überzeugt, dass die Einschnitte nur solidarisch bewältigt werden können: „Wir befinden uns in einem offenen Prozess, bei dem wir alle Kirchengemeinden beteiligen und mitnehmen wollen. Unser Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, wie wir mit weniger Pastorinnen und Pastoren und mit weniger Mitarbeitenden alle Bereiche kirchlichen Lebens gestalten, wie wir Synergien fördern und ein tragfähiges Miteinander schaffen können.“ Um dies umzusetzen, werden zunächst Regionen gebildet, in denen die Kirchengemeinde miteinander Modelle der Zusammenarbeit entwickeln. Dabei werden sie durch professionelle Gemeindeberatung unterstützt. Aus diesen Regionen heraus entstehen dann Vorschläge für die Pfarrstellenverteilung.
 
Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit der geplanten Visitation in der Kirchengemeinde Retzin, mit Personalfragen, mit Grundstücksfragen, mit weiteren Planungen für die Synode, mit der anstehenden Neuberufung der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit sowie mit dem Programm der KKR-Klausur vom 29. Mai bis zum 2. Juni, während der sich der KKR in Polen mit Partnergemeinden aus Koszalin (Köslin) und Słupsk (Stolp) trifft.
Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 9. April 2019 statt.

Quelle: PEK (sk)



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