Entgeltrunde 2019/2020 Mehr Geld für kirchliche Angestellte in Mecklenburg-Vorpommern

Symbolbild: kirche-mv.de/D. Vogel

18.12.2018 · Rostock/Greifswald. Die Mitarbeitenden der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern erhalten ab dem 1. Januar 2019 3,55 Prozent mehr Gehalt. Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Anhebung der Entgelte um 3,8 Prozent.

Neben der linearen Entgelterhöhung wurde zugleich eine Anhebung der Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 beschlossen. Mitarbeitende, die am 1. Juli im Arbeitsverhältnis stehen, erhalten im Jahr 2019 35 Prozent (statt bisher 30 Prozent von Hundert) und ab dem Jahr 2020 40 Prozent zusätzlich zum regulären Entgelt. Die zweite Jahressonderzahlung im November des jeweiligen Jahres bleibt wie bisher für alle Entgeltgruppen bei 45 Prozent. „Die entsprechende Anpassung der Entgelttabellen der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP) wurden vorgenommen und stehen ab sofort im Internetportal kirche-mv.de zur Einsicht bereit“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission Hartmut Dobbe.  

Unterschiedliches Arbeitsrecht in der Nordkirche

Die Vereinbarung gilt für die knapp 2.000 Mitarbeitenden in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern. Für Landeskirchliche Mitarbeitende sowie kirchliche Angestellte in Schleswig-Holstein und Hamburg gilt ein anderes Arbeitsrecht. Dort handeln die Kirchengewerkschaft und die Gewerkschaft ver.di mit dem Arbeitgeberverband VKDA Tarifverträge aus ("Zweiter Weg“). In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission ("Dritter Weg“). Es wird eine einheitliche Regelung in der Nordkirche angestrebt. Bei Pastorinnen und Pastoren sowie Kirchenbeamten legt der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen dagegen einseitig fest ("Erster Weg").

Quelle: kirche-mv.de (dav)



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