Mecklenburgische Kirchenkreissynode Pfarrstelle für Flüchtlingsarbeit bis 2024 gesichert

Kritische Diskussion zur Einrichtung der Projektstelle für Personalentwicklung. Die Synode lehnte die Vorlage allerdings ab.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

25.11.2017 · Güstrow/Rostock. Der Flüchtlingsarbeit schenkt der Kirchenkreis Mecklenburg weiherhin besondere Aufmerksamkeit: Die Synodalen beschlossen die Pfarrstelle für die Flüchtlingsarbeit bis 2024 fortzuführen. Zugleich fassten die Synodalen auf ihrer Tagung am heutigen Tag (25. November) weitere Beschlüsse.

Für drei Jahre hatte die mecklenburgische Kirchenkreissynode Ende 2014 eine Projektpfarrstelle für Flüchtlingsarbeit eingerichtet. Daneben gibt es noch die eigens eingerichtete Stelle der Flüchtlingsbeauftragten. Eine verlässliche Weiterführung der Flüchtlingsarbeit sei geboten, weil es „aktuell einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarfs gibt“, beispielsweise in Fragen des Kirchenasyls, der Ablehnung von Asylanträgen, der Abschiebung oder der zeitintensiven seelsorgerlichen Begleitung in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Abgelehnt: Projektstelle für Personalentwicklung

Wie in der gesamten Gesellschaft zeichnet sich ebenso im kirchlichen Bereich ein deutlicher Mangel an Nachwuchs für alle Berufsgruppen ab. Beispiel Gemeindepädagogik: Derzeit sind 138 Gemeindepädagogen im Kirchenkreis Mecklenburg tätig, 96 davon sind über 45 Jahre alt (Zweidrittel), 42 sind unter 45 Jahre alt und in zehn Jahren gehen 42 Gemeindepädagogen in den Ruhestand.

„Das Thema Personal und Fachkräfte ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft. Sie verdient darum besondere Aufmerksamkeit. Wir haben dies für die Gemeindepädagogik bereits bearbeitet, entsprechende Bausteine entwickelt und Seminare durchgeführt“, blickt Propst Dirk Sauermann zurück, der die beauftragte AG leitete.

Vor diesem Hintergrund schlug der Kirchenkreisrat vor, eine auf sieben Jahre befristete Projektstelle Personalentwicklung für die Berufsgruppen in der Gemeinschaft der Dienste im Verkündigungsdienst im Kirchenkreis zu schaffen. Denn man stünde im Wettbewerb und alles müsse langfristig vorbereitet werden, um gewünschte Effekte zu erzielen. „Mehr Fachkräfte müssen schließlich erst ausgebildet und auf den Dienst vorbereitet werden“, so Propst Sauermann.

Die Synodalen folgten den Argumenten nach kritischer Diskussion allerdings nicht: 21 Synodale stimmten mit Nein zur Vorlage, 13 sprachen sich dafür aus.

Entfristet: Personalstelle für Immobilienmanagement

Das Immobilienmanagement im Fachbereich Bau, Mieten und Versicherungen in der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg bekommt eine dauerhafte Personalstelle. Dies beschlossen die Synodalen. Als befristetes Projekt waren in einem ersten Schritt bereits die Daten von rund 2000 Gebäuden, wie Kirchen und Pfarrhäuser, im in Mecklenburg erfasst worden. Anschließend standen erste Schritte für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Planung von Baumaßnahmen im Mittelpunkt.
Künftige Aufgabenfelder des Immobilienmanagements sind laut Propst Dirk Sauermann, die zuvor genannten Aufgaben sowie „die laufende Aktualisierung des Datenbestandes, die Beratung von Kirchengemeinden bei der Entscheidungsfindung zum weiteren Umgang mit Immobilien und die Steuerung von Maßnahmen des Klimaschutzes im Zuge des verbindlichen Klimaschutzkonzeptes der Nordkirche“.

Abgelehnt: Moratorium und Stellenaufstockung für Kirchenregion Stagard

Die im Vorjahr neu beschlossenen Kriterien für Stellenpläne, die ab 2019 greifen, stoßen auf Widerstand: Pastor Christian Rudolph (Ballwitz) bat im Namen der Kirchenregion Stargard das Stellenbudget um 1,5 VbE aufzustocken und die Umsetzung des Stellenplans auszusetzen – „bis die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind“, sagte Pastor Rudolph vor den Synodalen. „Der Stellenplan im Osten Mecklenburgs lässt sich nur mit einer Strukturreform umsetzen. Und die braucht Zeit. Viel Zeit.“ Im Gegenzug erklärten sich die Stargarder Kirchengemeinden bereit, ihrerseits die strukturellen Voraussetzungen für die Bildung von drei größeren Kirchengemeinden um die Kleinstädte Burg Stargard, Friedland und Woldegk zu schaffen. Dazu gehöre ebenso, veränderte Trägerschaften für einige der insgesamt 68 Friedhöfe und 72 Kirchen in der Region zu finden.

Der Antrag wurde eingehend beraten, mehrere Synodalen äußerten viel Verständnis für die Situation. Dr. Martina Reemtsma sagte für den Finanzausschuss: „Offensichtlich gibt es dort einen Mangel an Personalstellen. Andererseits sollte das Konzept der Kirchengemeinde-Fusionen weiter laufen und nicht gestört werden“ Letztlich beschloss die Synode, dem Antrag nicht zuzustimmen. Die Kirchenregion möge zunächst die Möglichkeiten des Förderfonds zur Fusion kleinerer Kirchengemeinden ausnutzen. Zugleich empfahl die Synode die „besondere Situation in der Stargarder Region weiter zu beobachten“.

Quelle: ELKM (cme)



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