Bronzeglocken aus Dahmen und Hohenbrünzow Glockendieb zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die gestohlenen Bronzeglocken aus Dahmen und Hohenbrünzow wurden in Sachsen sichergestellt

Foto: Polizei Sachen/G. Wagner

26.01.2017 · Neubrandenburg/Demmin.

Für den Diebstahl von Kirchenglocken ist ein Mann aus Sachsen am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Demmin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige Ende 2015 auf Friedhöfen in Dahmen (Landkreis Rostock) und Hohenbrünzow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) zwei Glocken entwendet hatte.

Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, die Glocken im Wert von rund 10.000 und 6.500 Euro entwendet zu haben. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Weitere Bewährungsauflagen sind 100 Arbeitsstunden und eine Geldbuße von 2.000 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sind. Die beiden Glocken hatte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge während einer Radtour entdeckt und an sich genommen, weil sie ihm gefallen hätten.

Zu Hause will er deren "Nutzlosigkeit" für sich erkannt haben. Die sächsische Polizei hatte die beiden jeweils mehr als 100 Kilogramm schweren Glocken entdeckt, als sie im Zuge anderer Ermittlungen die Wohnung des Angeklagten durchsuchte. Die Glocken wurden beschlagnahmt und an die Eigentümer zurückgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: epd



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