Sonntagsschutz CDU kritisiert ver.di-Klage gegen Bäderregelung MV
16.02.2016 · Schwerin.Die Schweriner CDU-Landtagsfraktion hat die Klage der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die neue Bäderregelung scharf kritisiert. "Die Kirchen haben sich sehr konstruktiv eingebracht und tragen den mühsam ausgehandelten Kompromiss mit. Ich habe kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet Verdi diesen Kompromiss jetzt torpediert", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher, Wolfgang Waldmüller. Der Einzelhandel müsse vor allem in Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald Verschlechterungen hinnehmen. Sollte die Klage erfolgreich sein, werde die gesamte Einigung außer Kraft gesetzt. Dies sei zu Beginn der Tourismussaison vor allem an der Ostseeküste unverantwortlich.
Ver.di hat Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereicht. Die neue Regelung für den Sonntagseinkauf in Kur- und Badeorten entspreche "wieder nicht gesetzlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz", hatte ver.di Nord am Freitag erklärt. Ein rein wirtschaftliches Interesse könne Sonntagsöffnungen nicht rechtfertigen. Ziel des Eilverfahrens sei, die Verordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug setzen zu lassen. Ver.di habe sich an Gesprächen dazu beteiligt, die Gewerkschaftskritik sei jedoch nicht gehört worden.
In Mecklenburg-Vorpommern soll der Sonntagseinkauf ab diesem Jahr zeitlich ausgeweitet, räumlich aber eingeschränkt werden. Nach der neuen Bäderregelung dürfen die Geschäfte nur noch in 77 statt bisher 96 Kur- und Erholungsorten öffnen. Allerdings dürfen sie von 12 und 18 Uhr öffnen, eine Stunde früher als bisher. Neu ist auch eine Öffnung am ersten Sonntag im Januar, wenn dies nicht der Neujahrstag ist. Unabhängig davon dürfen aber alle Städte und Gemeinden wie bisher ihre Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Die beiden großen Kirchen hatten bereits mitgeteilt, dass sie gegen die neue Regelung nicht klagen wollen.
Quelle: epd/kmv